Wie läuft die Auszahlung des Darlehens?

    Zwischen Notartermin und Geld beim Verkäufer liegen mehrere Schritte: Fälligkeitsmitteilung, Auszahlungsvoraussetzungen der Bank und Ihr Abruf. Wer die Reihenfolge kennt, zahlt pünktlich und ohne unnötige Bereitstellungszinsen.

    Hände übergeben Hausschlüssel über Vertrag, darunter die Überschrift „So zahlt die Bank Ihr Darlehen aus“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Die Bank zahlt erst aus, wenn ihre Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, in der Regel die Sicherung über die Grundschuld und die im Vertrag genannten Unterlagen.
    • Den Zeitpunkt bestimmt der Kaufvertrag: Der Notar teilt mit, wann der Kaufpreis fällig ist, und Sie rufen das Darlehen dann bei Ihrer Bank ab.
    • Gezahlt wird heute in der Regel direkt an den Verkäufer und dessen abzulösende Bank, ein Notaranderkonto ist nach dem Gesetz die Ausnahme.

    Wann zahlt die Bank das Darlehen aus?

    Die Bank zahlt Ihr Darlehen aus, wenn der Kaufpreis nach dem Kaufvertrag fällig ist und die Auszahlungsvoraussetzungen aus Ihrem Darlehensvertrag erfüllt sind. Beides läuft getrennt: Den Zeitpunkt der Fälligkeit bestimmt der notarielle Kaufvertrag, die Bedingungen für das Geld bestimmt der Darlehensvertrag. Erst wenn beide Seiten grünes Licht geben, rufen Sie das Darlehen ab und die Bank überweist.

    Nach § 488 BGB ist die Bank verpflichtet, Ihnen den vereinbarten Betrag zur Verfügung zu stellen. Unter welchen Bedingungen das geschieht, muss sie Ihnen schon vor Vertragsschluss mitteilen. Die Auszahlungsbedingungen gehören nach Art. 247 § 3 EGBGB zu den Pflichtangaben. Sie stehen also schwarz auf weiß im Vertrag, und Sie können sie vor dem Notartermin lesen.

    Was vor der Auszahlung liegt, beschreibt der Beitrag Was passiert beim Notartermin?. Hier geht es um die Wochen danach: vom unterschriebenen Kaufvertrag bis zu dem Tag, an dem der Verkäufer sein Geld hat und Ihnen die Schlüssel übergibt.

    Was steht in der Fälligkeitsmitteilung?

    Die Fälligkeitsmitteilung ist das Schreiben des Notars, mit dem er bestätigt, dass die im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen vorliegen. Ab ihrem Zugang läuft die Zahlungsfrist aus dem Kaufvertrag. Wie lang diese Frist ist, steht im Vertrag selbst, sie ist nicht gesetzlich vorgegeben.

    Die Voraussetzungen dienen Ihrem Schutz. Sie zahlen erst, wenn Ihr Anspruch auf das Eigentum gesichert ist und das Objekt frei von alten Lasten übergehen kann. Typisch sind die folgenden Punkte, die genaue Liste steht in Ihrem Vertrag.

    VoraussetzungAuflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen Was sie bewirktSichert Ihren Anspruch auf Eigentum gegen spätere Verfügungen des Verkäufers Rechtsgrundlage§ 883 BGB
    VoraussetzungErklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht Was sie bewirktStellt klar, dass die Gemeinde nicht in den Kauf eintritt Rechtsgrundlage§ 28 BauGB
    VoraussetzungLöschungsunterlagen der Verkäuferbank liegen vor Was sie bewirktAlte Grundschulden können gegen Zahlung des Ablösebetrags gelöscht werden RechtsgrundlageKaufvertrag
    VoraussetzungGegebenenfalls Zustimmung des Verwalters Was sie bewirktBei Wohnungen, wenn die Teilungserklärung sie verlangt RechtsgrundlageTeilungserklärung

    Welche Auszahlungsvoraussetzungen die Bank stellt

    Die Bank zahlt erst, wenn ihre Sicherheit steht und die vereinbarten Unterlagen vorliegen. Im Mittelpunkt steht die Grundschuld nach § 1191 BGB. Sie wird in der Regel über eine Belastungsvollmacht im Kaufvertrag schon vor dem Eigentumsübergang bestellt, damit die Bank den Kaufpreis überhaupt finanzieren kann.

    Viele Banken warten nicht auf die fertige Eintragung, sondern zahlen gegen eine Bestätigung des Notars aus, dass der Eintragungsantrag gestellt ist und dem vereinbarten Rang nichts entgegensteht. Andere bestehen auf der Eintragung selbst. Welche Fassung Ihre Bank verlangt, steht in den Auszahlungsvoraussetzungen. Dazu kommen häufig Auflagen aus der Zusage, etwa ein Eigenkapitalnachweis, eine Gebäudeversicherung mit Sicherungsschein oder fehlende Einkommensbelege.

    • Unterschriebener Darlehensvertrag und Sicherungszweckerklärung zur Grundschuld
    • Kaufvertrag in Kopie, bei Wohnungen meist auch die Teilungserklärung
    • Bestätigung des Notars zur Grundschuld oder der Grundbuchauszug mit Eintragung
    • Nachweis, dass Ihr Eigenkapital eingesetzt ist, wenn die Bank das verlangt
    • Nachweis der Gebäudeversicherung, je nach Bank
    • Alle Auflagen aus der Zusage, die vor der Auszahlung offen waren

    Die Liste ist ein Überblick über häufige Punkte. Verbindlich ist allein der Abschnitt Auszahlungsvoraussetzungen in Ihrem Darlehensvertrag.

    Wer zahlt an wen?

    In der Regel zahlt Ihre Bank direkt an die Beteiligten, nicht an Sie. Ist das Objekt noch mit Grundschulden des Verkäufers belastet, geht der Ablösebetrag an dessen Bank, damit die alten Lasten gelöscht werden. Den Rest erhält der Verkäufer auf sein Konto. Der Notar teilt die Beträge und Empfänger in seiner Mitteilung mit.

    Das Notaranderkonto ist dabei die Ausnahme. Nach § 57 BeurkG darf ein Notar Geld nur zur Verwahrung annehmen, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse der Beteiligten besteht. Bei einem gewöhnlichen Kauf erfüllt die Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung diesen Zweck schon. Ein Anderkonto kommt etwa in Frage, wenn mehrere Gläubiger abgelöst werden müssen und die Reihenfolge anders nicht sicher ist.

    Ihr Eigenkapital zahlen Sie meist zuerst ein. Viele Banken verlangen, dass der eigene Anteil fließt, bevor das Darlehen ausgezahlt wird. So stellt die Bank sicher, dass ihr Geld nicht den Teil ersetzt, den Sie selbst tragen sollten.

    So läuft die Auszahlung Schritt für Schritt

    Die Auszahlung folgt einer festen Reihenfolge, die sich bei fast allen Käufen einer Bestandsimmobilie wiederholt. Wer sie kennt, kann die eigenen Aufgaben vorziehen und vermeidet Wartezeit nach der Fälligkeit.

    1. Notartermin: Kaufvertrag und Grundschuldbestellung werden beurkundet.
    2. Der Notar beantragt Vormerkung und Grundschuld beim Grundbuchamt und holt die Erklärung der Gemeinde und die Löschungsunterlagen ein.
    3. Sie reichen bei der Bank die offenen Auflagen aus der Zusage ein, am besten sofort nach dem Notartermin.
    4. Der Notar verschickt die Fälligkeitsmitteilung mit Beträgen und Empfängern.
    5. Sie zahlen Ihr Eigenkapital und rufen das Darlehen bei der Bank ab, meist mit einem Auszahlungsauftrag.
    6. Die Bank prüft ihre Voraussetzungen und überweist an Verkäufer und abzulösende Bank.
    7. Nach Zahlungseingang folgt die Übergabe, später die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch.

    Was ist, wenn das Geld nicht pünktlich da ist?

    Kommt das Geld nach Ablauf der Zahlungsfrist, sind Sie gegenüber dem Verkäufer im Verzug. Das kann Verzugszinsen und weitere Ansprüche auslösen, je nach Kaufvertrag bis zu einem Rücktrittsrecht des Verkäufers. Dass Ihre Bank noch prüft, ändert daran nichts, denn gegenüber dem Verkäufer sind Sie der Schuldner des Kaufpreises.

    Die häufigste Ursache ist eine offene Auflage, die erst nach der Fälligkeitsmitteilung auffällt. Typisch sind ein fehlender Kontoauszug zum Eigenkapital, eine noch nicht abgeschlossene Gebäudeversicherung oder eine Unterschrift, die auf einem Dokument fehlt. Wie Sie solche Lücken früh schließen, beschreibt der Beitrag Unterlagen sammeln, bevor es eilig wird.

    Wann Bereitstellungszinsen anfallen

    Bereitstellungszinsen berechnet die Bank für den Teil des Darlehens, den Sie nach einer vereinbarten Frist noch nicht abgerufen haben. Die Bank hält das Geld ab Vertragsschluss für Sie bereit und refinanziert es auch, deshalb lässt sie sich eine lange Wartezeit bezahlen. Wie lang die zinsfreie Zeit ist, steht im Vertrag.

    Beim Kauf einer fertigen Immobilie rufen Sie das Darlehen meist auf einmal ab, die Frist spielt dann selten eine Rolle. Anders bei Neubau oder einer Modernisierung mit Auszahlung nach Baufortschritt: Dort ziehen sich die Abrufe über Monate, und die zinsfreie Zeit sollte zum Bauzeitenplan passen. Das klären Sie vor der Unterschrift, nicht danach.

    Dieser Beitrag nennt bewusst keine Zinssätze. Was Bereitstellungszinsen und Darlehen in Ihrem Fall kosten, klären wir im persönlichen Gespräch.

    Was Sie vor dem Notartermin erledigen sollten

    Am meisten Zeit sparen Sie, wenn die Bank vor dem Notartermin alles hat, was sie für die Auszahlung braucht. Dann bleibt nach der Fälligkeitsmitteilung nur noch der Abruf. Lesen Sie dafür die Zusage und den Darlehensvertrag auf Auflagen durch und haken Sie jede einzeln ab.

    Bei unserer Baufinanzierung übernehmen wir genau diesen Teil: Wir gleichen Kaufvertrag und Darlehensvertrag ab, stimmen die Grundschuldbestellung mit dem Notar ab und reichen die Auflagen gesammelt ein. Wie lange die Bankentscheidung davor dauert, erklärt der Beitrag Wie lange dauert eine Finanzierungszusage?

    Häufige Fragen

    Die Bank zahlt aus, sobald zwei Dinge zusammenkommen: Der Kaufpreis ist nach dem Kaufvertrag fällig, und die Auszahlungsvoraussetzungen aus Ihrem Darlehensvertrag sind erfüllt. Fällig wird der Kaufpreis meist mit der Fälligkeitsmitteilung des Notars. Die Voraussetzungen der Bank betreffen vor allem die Grundschuld und die vereinbarten Unterlagen. Erst dann rufen Sie das Darlehen ab.

    Mit der Fälligkeitsmitteilung bestätigt der Notar, dass die im Kaufvertrag genannten Bedingungen für die Zahlung vorliegen. Typisch sind die Eintragung der Auflassungsvormerkung für Sie, die Erklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht und die Unterlagen zur Löschung der Grundschulden des Verkäufers. Ab dem Zugang läuft die Zahlungsfrist, die im Kaufvertrag steht.

    Nicht immer. Viele Banken zahlen schon aus, wenn der Notar bestätigt, dass der Eintragungsantrag für die Grundschuld gestellt ist und keine Hindernisse für den vereinbarten Rang bekannt sind. Welche Fassung Ihre Bank verlangt, steht in den Auszahlungsvoraussetzungen des Darlehensvertrags. Lesen Sie diesen Abschnitt vor dem Notartermin.

    In der Regel nicht. Nach § 57 BeurkG darf der Notar Geld nur verwahren, wenn dafür ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Üblich ist deshalb die Direktzahlung: Ihre Bank überweist an die abzulösende Bank des Verkäufers und den Rest an den Verkäufer selbst. Ein Anderkonto kommt nur in besonderen Fällen in Frage.

    Zahlen Sie nach Ablauf der Frist aus dem Kaufvertrag, geraten Sie gegenüber dem Verkäufer in Verzug. Dann können Verzugszinsen und weitere Ansprüche entstehen, je nach Vertrag bis zum Rücktritt. Deshalb sollten Sie die Unterlagen für die Bank so früh vorbereiten, dass der Abruf am Tag der Fälligkeit möglich ist.

    Bereitstellungszinsen berechnet die Bank für den Teil des Darlehens, der nach einer vereinbarten bereitstellungszinsfreien Zeit noch nicht abgerufen ist. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie wird meist auf einmal abgerufen, dann spielen sie selten eine Rolle. Bei Neubau oder Modernisierung mit Auszahlung nach Baufortschritt lohnt der Blick auf die Frist im Vertrag.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

    Passend zum Thema

    Baufinanzierung

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

    Bereit für Ihre stressfreie Finanzierung?

    Lassen Sie sich kostenlos beraten und finden Sie heraus, wie wir Sie Schritt für Schritt zu Ihrer Traumimmobilie begleiten.

    Kostenlose Erstberatung
    Persönlicher Ansprechpartner
    In der Regel Zusage in 5 bis 7 Tagen
    Steuerliche Tipps inklusive
    Begleitung bis zum Notartermin
    ✓ 100% kostenlos · ✓ Keine Verpflichtungen · ✓ Antwort innerhalb von 24h
    Schnell Antwort erhalten!