Glossar · Grundbuch & Sicherheit

    Bürgschaft aus Sicht der Bank

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Eine Bürgschaft ist die Verpflichtung eines Dritten gegenüber der Bank, für die Schuld des Darlehensnehmers einzustehen. Banken verlangen sie, wenn Einkommen oder Eigenkapital allein nicht reichen. Häufig bürgen Eltern, die selbst Einkommen und Vermögen mitbringen müssen.

    Das Wichtigste

    • Der Bürge steht nach § 765 BGB für die Erfüllung der Schuld des Dritten ein.
    • Selbstschuldnerisch heißt: Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage (§ 773 BGB).
    • Die Bank prüft Einkommen und Vermögen des Bürgen wie bei einem Darlehensnehmer.
    • Eine krasse finanzielle Überforderung des Bürgen kann nach § 138 BGB zur Nichtigkeit führen.

    Was heißt selbstschuldnerisch?

    Selbstschuldnerisch heißt, dass die Bank sich direkt an den Bürgen halten darf, ohne zuvor beim Darlehensnehmer vollstreckt zu haben. Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage, so regelt es § 773 BGB. Banken verlangen diese Form fast immer.

    Formen der Bürgschaft
    Form Merkmal Haltung der Bank
    Einfache Bürgschaft Einrede der Vorausklage bleibt selten verlangt
    Selbstschuldnerische Bürgschaft Verzicht auf die Einrede, § 773 BGB üblich
    Begrenzte Bürgschaft Höchstbetrag oder Laufzeit bei Eltern häufig
    Teilbürgschaft nur für einen Darlehensteil als Ergänzung möglich

    Wie prüft die Bank Eltern als Bürgen?

    Die Bank prüft Eltern als Bürgen wie einen eigenen Antragsteller: Einkommen, Ausgaben, Vermögen und vorhandene Verpflichtungen. Sie lässt sich Rentenbescheid oder Gehaltsnachweise und eine Selbstauskunft geben. Nur Zahlungen, die der Bürge im Ernstfall tragen kann, gelten als Sicherheit.

    Ob eine Bürgschaft wegen krasser Überforderung sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB ist, entscheidet im Streitfall das Gericht. Die Bank begrenzt deshalb Betrag und Laufzeit und achtet darauf, dass der Bürge Bedeutung und Risiko versteht.

    Rechenbeispiel: Tragfähigkeit der Bürgschaft

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Bürgschaft der Eltern über 50.000 €. Netto-Rente 2.400 €, Ausgaben 1.900 €.
    2. Frei verfügbar im Monat: 2.400 € − 1.900 € = 500 €.
    3. Zeit zur Tilgung des Betrags: 50.000 € ÷ 500 € = 100 Monate, also gut 8 Jahre.

    Die Bank sieht das als tragbar, wenn Eltern zusätzlich Vermögen haben. Ohne Vermögen würde sie den Betrag begrenzen.

    Häufige Fragen

    Haften Bürgen für das ganze Darlehen?

    Nur im Rahmen des vereinbarten Betrags. Er steht im Bürgschaftsvertrag und lässt sich begrenzen.

    Kann ein Bürge später aussteigen?

    Nur mit Zustimmung der Bank, etwa nach Tilgung oder Ersatz durch andere Sicherheiten.

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    Was heißt das für Ihre Finanzierung?

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    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.

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