Der Effektivzins drückt die Gesamtkosten eines Verbraucherdarlehens als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags aus. Er enthält neben dem Sollzins alle Kosten, die der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag zahlen muss und die der Bank bekannt sind. Die Preisangabenverordnung schreibt Berechnung und Angabe vor.
Das Wichtigste
- Der Effektivzins macht Angebote mit unterschiedlicher Kostenstruktur vergleichbar.
- Er berücksichtigt Zahlungsweise und Zinsverrechnung, monatliche Zahlung erhöht ihn leicht gegenüber dem Sollzins.
- Bereitstellungszinsen und spätere Zinsänderungen nach der Bindung sind nicht sicher vorhersehbar und deshalb oft nur annähernd abgebildet.
- Bei Angeboten mit Zinsbindung kürzer als die Laufzeit gilt der Effektivzins nur unter Annahmen für die Zeit danach.
Was steckt im Effektivzins?
Im Effektivzins stecken die Zinsen und alle sonstigen Kosten, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag zu tragen hat und die die Bank kennt. Dazu können Kosten einer Wertermittlung gehören, wenn sie Voraussetzung für den Vertrag ist, oder Kontoführungsgebühren für ein Darlehenskonto. Notarkosten für den Kaufvertrag gehören nicht dazu, weil sie mit dem Kauf und nicht mit dem Kredit zusammenhängen.
Die Bank berechnet den Effektivzins nach einer festen Formel. Sie geht davon aus, dass der Vertrag wie vereinbart läuft. Für die Zeit nach der Sollzinsbindung unterstellt sie, dass der zuletzt gültige Zins weiter gilt, was in der Wirklichkeit selten genau so eintritt.
| Merkmal | Sollzins | Effektivzins |
|---|---|---|
| Bezug | Restschuld | Nettodarlehensbetrag |
| Enthält Nebenkosten | nein | ja, soweit der Bank bekannt |
| Rechtsgrundlage | Darlehensvertrag | Preisangabenverordnung |
| Nutzen | Rate berechnen | Angebote vergleichen |
Reicht der Effektivzins für den Vergleich?
Der Effektivzins reicht für einen ersten Vergleich, aber nicht für die Entscheidung. Er sagt nichts über Sondertilgungsrechte, Tilgungssatzwechsel, bereitstellungsfreie Zeit oder die Flexibilität bei Teilauszahlungen. Gerade beim Neubau oder bei einer Sanierung können diese Punkte mehr Geld kosten oder sparen als ein kleiner Unterschied im Effektivzins.
Rechenbeispiel: Gleicher Sollzins, unterschiedliche Kosten
- Annahme: Zwei Angebote über 280.000 € mit gleichem Sollzins und gleicher Rate.
- Angebot A verlangt keine Wertermittlungsgebühr, Angebot B berechnet 600 €.
- Zinsen über zehn Jahre bei beiden laut Tilgungsplan: 70.000 €.
- Gesamtkosten A: 70.000 €. Gesamtkosten B: 70.000 € + 600 € = 70.600 €.
Angebot B zeigt deshalb einen höheren Effektivzins, obwohl Sollzins und Rate gleich sind.
Häufige Fragen
Warum weicht der Effektivzins vom Sollzins ab, obwohl es keine Gebühren gibt?
Monatliche Zahlungen und die Zinsverrechnung wirken wie ein leichter Zinseszinseffekt. Der Effektivzins bildet das ab.
Sind Bereitstellungszinsen enthalten?
Weil der Abrufzeitpunkt meist unklar ist, lassen sich Bereitstellungszinsen kaum genau einrechnen. Prüfen Sie die bereitstellungsfreie Zeit deshalb separat.
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Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.