Sollzins und Effektivzins unterscheiden

    Der Sollzins ist der Preis für das Geld, der Effektivzins zeigt die Gesamtkosten als Jahreswert. Vergleichbar wird ein Angebot aber erst, wenn auch die Annahmen dahinter gleich sind.

    Mann auf dem Sofa vergleicht am Laptop, darunter die Überschrift „Sollzins und Effektivzins“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 8 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Der Sollzins ist der vertragliche Zinssatz, mit dem die Bank die Zinsen auf das in Anspruch genommene Darlehen berechnet.
    • Der effektive Jahreszins drückt nach § 16 PAngV die Gesamtkosten des Darlehens als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags aus, Notarkosten und Grundbuchgebühren für den Eigentumsübergang bleiben dabei außen vor.
    • Zwei Effektivzinsen sind nur vergleichbar, wenn Darlehensbetrag, Zinsbindung, Tilgung, Auszahlung und Zusatzrechte übereinstimmen.

    Was ist der Unterschied?

    Der Sollzins ist der Preis für das geliehene Geld, der Effektivzins zeigt die Gesamtkosten des Darlehens als Jahreswert. Mit dem Sollzins berechnet die Bank die Zinsen auf den Betrag, den Sie in Anspruch genommen haben. Der effektive Jahreszins rechnet zusätzlich die Kosten ein, die Sie im Zusammenhang mit dem Darlehen tragen, und die Art, wie Zinsen und Raten über das Jahr verteilt fällig werden.

    Beide Werte muss die Bank angeben. Nach Art. 247 § 3 EGBGB gehören der Sollzinssatz und der effektive Jahreszins zu den Pflichtangaben vor Vertragsschluss, ebenso die Bedingungen, unter denen der Sollzins gilt und angepasst wird. Wie die Bank ihren Sollzins überhaupt bildet, erklärt der Beitrag Woraus Ihr Bauzins entsteht.

    Was er misst SollzinsZinsen auf das in Anspruch genommene Darlehen Effektiver JahreszinsGesamtkosten des Darlehens pro Jahr
    Bezugsgröße SollzinsDarlehensbetrag Effektiver JahreszinsNettodarlehensbetrag
    Enthält Gebühren SollzinsNein Effektiver JahreszinsJa, soweit sie Voraussetzung für das Darlehen sind
    Bildet Zahlungstermine ab SollzinsNein Effektiver JahreszinsJa
    Wofür Sie ihn brauchen SollzinsRatenhöhe und Zinsanteil Effektiver JahreszinsKostenvergleich zwischen Angeboten

    Was der Effektivzins einrechnen muss

    Der Effektivzins umfasst die Zinsen und alle sonstigen Kosten, die Sie im Zusammenhang mit dem Darlehen zahlen und die der Bank bekannt sind. So steht es in § 16 Abs. 3 PAngV. Ausdrücklich genannt werden Vermittlungskosten, Kosten für ein Konto, wenn die Bank es zur Bedingung macht, und Kosten für eine Immobilienbewertung, wenn sie für das Darlehen erforderlich ist.

    Die Berechnung folgt einer Formel aus der Anlage zur Preisangabenverordnung. Sie unterstellt, dass der Vertrag über die vereinbarte Laufzeit gilt und beide Seiten ihre Pflichten erfüllen. Das ist der Grund, warum ein Effektivzins nur so gut ist wie die Annahmen, auf denen er beruht.

    • Zinsen auf das in Anspruch genommene Darlehen
    • Vermittlungskosten, soweit Sie sie im Zusammenhang mit dem Darlehen zahlen
    • Kontoführung, wenn das Konto Voraussetzung für das Darlehen ist
    • Bewertung der Immobilie, wenn die Bank sie für das Darlehen verlangt
    • Der Zeitpunkt der Zahlungen, also monatliche statt jährliche Fälligkeit

    Was im Effektivzins fehlt

    Einige Kosten rund um den Kauf bleiben bewusst außen vor. Nach § 16 Abs. 4 PAngV gehören Notarkosten und die Grundbuchgebühren für den Eigentumsübergang nicht in den Effektivzins. Ebenso wenig Kosten, die erst entstehen, wenn Sie eine Vertragspflicht verletzen, und Versicherungen, die keine Voraussetzung für das Darlehen sind.

    Für Ihre Planung heißt das: Der Effektivzins sagt etwas über die Kosten des Darlehens, nicht über die Kosten des Kaufs. Die Nebenkosten rechnen Sie getrennt, siehe den Beitrag zu den Kaufnebenkosten. Auch Bereitstellungszinsen erscheinen nur, wenn die Bank sie in die Annahmen ihres Beispiels aufgenommen hat.

    KostenpositionZinsen Im Effektivzins?Ja
    KostenpositionVermittlungskosten im Zusammenhang mit dem Darlehen Im Effektivzins?Ja
    KostenpositionPflichtkonto bei der Bank Im Effektivzins?Ja
    KostenpositionVon der Bank verlangte Immobilienbewertung Im Effektivzins?Ja
    KostenpositionNotarkosten Im Effektivzins?Nein
    KostenpositionGrundbuchgebühren für den Eigentumsübergang Im Effektivzins?Nein
    KostenpositionFreiwillige Versicherungen Im Effektivzins?Nein
    KostenpositionKosten bei eigenen Vertragsverletzungen Im Effektivzins?Nein

    Warum der Effektivzins meist höher liegt

    Der Effektivzins liegt meist über dem Sollzins, auch wenn keine Gebühren anfallen. Der Grund ist die Zahlungsweise: Bei einer Baufinanzierung zahlen Sie Zinsen in der Regel monatlich. Die Bank erhält einen Teil ihres Geldes also früher, als wenn Sie einmal am Jahresende zahlen würden. Diesen Zeitvorteil bildet der effektive Jahreszins ab.

    Fallen zusätzlich Kosten an, die in die Berechnung gehören, wächst der Abstand. Ein großer Abstand zwischen beiden Werten ist deshalb ein Hinweis, im Angebot nach den Kostenpositionen zu suchen, die ihn verursachen.

    Wann der Vergleich trotzdem hinkt

    Zwei Effektivzinsen sind nur vergleichbar, wenn die Angebote dieselbe Finanzierung beschreiben. Unterscheiden sich Darlehensbetrag, Zinsbindung, Tilgungssatz oder Auszahlung, vergleichen Sie zwei verschiedene Produkte. Eine kürzere Zinsbindung kann einen niedrigeren Wert zeigen und trotzdem das höhere Risiko bedeuten, weil die Anschlussfinanzierung früher kommt.

    Auch Zusatzrechte stecken nicht im Effektivzins. Ein Angebot mit großzügigem Sondertilgungsrecht oder Tilgungssatzwechsel kann mehr wert sein als ein knapp günstigeres ohne diese Rechte. Wie viel Spielraum Sie bei der Bindung brauchen, beschreibt der Beitrag Zinsbindung.

    • Gleicher Darlehensbetrag und gleicher Nettodarlehensbetrag
    • Gleiche Zinsbindung und gleicher anfänglicher Tilgungssatz
    • Gleiche Auszahlung, also auf einmal oder nach Baufortschritt
    • Gleiche Sondertilgungsrechte und Optionen zum Tilgungswechsel
    • Gleiche bereitstellungszinsfreie Zeit

    Wo Sie beide Werte im Angebot finden

    Beide Werte stehen im Europäischen Standardisierten Merkblatt, kurz ESIS. Die Bank muss es Ihnen nach § 491a BGB vor Vertragsschluss aushändigen. Das Merkblatt hat für alle Banken denselben Aufbau, deshalb lassen sich Angebote dort am leichtesten nebeneinanderlegen.

    Nach Art. 247 § 3 Abs. 3 EGBGB muss die Bank Gesamtbetrag und effektiven Jahreszins an einem repräsentativen Beispiel erläutern und alle Annahmen offenlegen, die in die Berechnung eingehen. Hat Ihr Vertrag mehrere Auszahlungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Kosten, muss sie darauf hinweisen, dass der effektive Jahreszins höher ausfallen kann. Genau diese Annahmen sollten Sie lesen, bevor Sie zwei Zahlen vergleichen.

    Was das für Ihre Entscheidung heißt

    Nutzen Sie den Effektivzins für den Kostenvergleich und den Sollzins für die Rechnung Ihrer Rate, aber erst, wenn die Angebote auf denselben Annahmen beruhen. Ein niedriger Wert in einem Angebot mit kürzerer Bindung oder ohne Zusatzrechte ist kein Vorteil, sondern ein anderes Produkt.

    Bei unserer Baufinanzierung legen wir Angebote mehrerer Banken mit gleichen Annahmen nebeneinander, damit der Vergleich trägt. Warum dieselbe Bank verschiedenen Menschen unterschiedliche Zinsen nennt, erklärt der Beitrag Bonität und Zinsaufschlag.

    Dieser Beitrag nennt bewusst keine Zinssätze und keine Beispielkondition. Konkrete Angebote für Ihre Finanzierung besprechen wir im persönlichen Termin.

    Häufige Fragen

    Der Sollzins ist der Zinssatz, mit dem die Bank die Zinsen auf Ihr Darlehen berechnet. Der Effektivzins rechnet zusätzlich alle Kosten ein, die Sie im Zusammenhang mit dem Darlehen zahlen und die der Bank bekannt sind, etwa Vermittlungskosten oder Kosten einer vorgeschriebenen Immobilienbewertung. Er ist deshalb in der Regel gleich hoch oder höher als der Sollzins.

    Für den Kostenvergleich ist der Effektivzins die bessere Zahl, weil er auch Gebühren und die Zinsverrechnung abbildet. Er funktioniert aber nur, wenn die Angebote auf denselben Annahmen beruhen. Unterscheiden sich Darlehensbetrag, Zinsbindung, Tilgung oder Sondertilgungsrechte, vergleichen Sie zwei verschiedene Produkte.

    Nach § 16 Abs. 4 PAngV bleiben unter anderem Notarkosten, Grundbuchgebühren für den Eigentumsübergang, Kosten bei eigenen Vertragsverletzungen und freiwillige Versicherungen außen vor. Auch Bereitstellungszinsen sind nur dann sichtbar, wenn die Bank sie in die Annahmen ihres Beispiels einbezogen hat. Fragen Sie im Zweifel nach.

    Zahlen Sie die Zinsen monatlich statt einmal im Jahr, wird ein Teil früher fällig. Diesen Zeitvorteil der Bank bildet der Effektivzins ab, deshalb liegt er auch ohne Gebühren meist leicht über dem Sollzins. Das ist kein Trick, sondern Rechenlogik.

    Vor Vertragsschluss erhalten Sie das Europäische Standardisierte Merkblatt, kurz ESIS. Dort stehen Sollzins, effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag und die Annahmen der Berechnung. Im Darlehensvertrag selbst müssen beide Werte nach Art. 247 EGBGB ebenfalls angegeben sein.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Baufinanzierung

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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