Glossar · Eigentum & WEG

    Eigentümerversammlung und Bankprüfung

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Die Eigentümerversammlung ist das Gremium, in dem die Wohnungseigentümer per Beschluss über die Verwaltung des gemeinsamen Eigentums entscheiden. Der Verwalter beruft sie nach § 24 WEG mindestens einmal im Jahr ein. Die Bank liest die Protokolle, weil dort Maßnahmen und Kosten stehen, die auf jeden Käufer zukommen.

    Das Wichtigste

    • Der Verwalter muss die Versammlung mindestens einmal im Jahr einberufen, die Frist soll in der Regel mindestens drei Wochen betragen.
    • Beschlüsse fasst nach § 25 WEG die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, jeder Eigentümer hat eine Stimme.
    • Über die gefassten Beschlüsse wird unverzüglich eine Niederschrift aufgenommen.
    • Für die Bank sind die Protokolle der letzten Jahre ein Teil der Objektunterlagen bei Eigentumswohnungen.

    Welche Beschlüsse sind für die Bank wichtig?

    Für die Bank sind vor allem Beschlüsse zu Sanierungen, Sonderumlagen, Rücklagenzuführung und Streitigkeiten in der Gemeinschaft wichtig. Sie zeigen, welche Kosten bereits beschlossen sind und ob bauliche Mängel bekannt sind. Ein beschlossenes Vorhaben ohne ausreichende Rücklage führt für den Käufer zu einer Nachzahlung.

    Zusätzlich achtet die Bank auf Anfechtungen und Streit unter den Eigentümern. Häufige Auseinandersetzungen sprechen dafür, dass Entscheidungen verzögert werden. Das kann Auswirkungen auf Instandhaltung und Wert der Wohnung haben. Verkäufer sollten die Protokolle früh bei der Verwaltung anfordern, damit die Bank sie vor der Zusage prüfen kann.

    Beschlussgegenstände und Bank-Blick
    Beschluss Was die Bank prüft Folge
    Sanierung am Gemeinschaftseigentum Kosten, Rücklage, Zeitpunkt Sonderumlage möglich
    Beschluss zum Wirtschaftsplan Höhe des Hausgelds Belastung in der Haushaltsrechnung
    Verwalterwahl Qualifikation, Vertragsdauer Ansprechpartner für Unterlagen
    Anfechtung eines Beschlusses Ausgang offen? Unsicherheit bei der Kostenhöhe

    Rechenbeispiel: Aufzug im Protokoll

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Die Versammlung beschließt den Einbau eines Aufzugs für 120.000 €. Die Rücklage deckt davon 70.000 €.
    2. Rest, der von den Eigentümern aufzubringen ist: 120.000 € minus 70.000 € = 50.000 €.
    3. Annahme: Die Wohnung hat einen Anteil von 8 %. Belastung: 50.000 € x 8 % = 4.000 €.

    Aus dem Protokoll ergibt sich eine zusätzliche Zahlung von 4.000 €, die die Bank bei der Eigenmittelprüfung berücksichtigt.

    Häufige Fragen

    Wie viele Protokolle verlangt die Bank?

    Üblich sind die der letzten Jahre. Wie viele Jahre genau, hängt von der Bank und vom Zustand des Gebäudes ab.

    Können Käufer die Protokolle selbst anfordern?

    Vor dem Kauf läuft die Anforderung in der Regel über den Verkäufer, der Eigentümer ist und die Unterlagen bei der Verwaltung abrufen kann.

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    Was heißt das für Ihre Finanzierung?

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    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.

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