Unterlagen für die Baufinanzierung früh sammeln

    Wenn die Wunschimmobilie gefunden ist, bleiben oft nur wenige Tage bis zur Zusage. Wer die Unterlagen erst dann sucht, verliert genau diese Tage. Welche Mappe Sie einmal anlegen, welche Teile Sie aktuell halten und welche erst mit dem Objekt dazukommen.

    Taschenrechner, Ordner und Kalender, darunter die Überschrift „Unterlagen früh sammeln“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 8 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Die Unterlagen zur Person lassen sich anlegen, bevor ein Objekt feststeht: Ausweis, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Nachweise über Eigenkapital und bestehende Kredite.
    • Einige Unterlagen veralten schnell, etwa Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge. Sie halten diese Teile aktuell, den Rest legen Sie nur einmal an.
    • Die Objektunterlagen kommen mit der Immobilie dazu und stammen meist vom Verkäufer oder Makler. Wer weiß, welche die Bank braucht, fordert sie mit dem ersten Kontakt an.

    Warum sollten Sie Unterlagen früh sammeln?

    Sie sollten früh sammeln, weil die Zeit zwischen gefundenem Objekt und nötiger Zusage oft kurz ist und fehlende Unterlagen den Ablauf am stärksten bremsen. Verkäufer und Makler entscheiden sich häufig für den Käufer, der zuerst eine belastbare Finanzierung zeigt. Wer dann erst nach der Dezemberabrechnung oder dem letzten Steuerbescheid sucht, verliert Tage, die ein anderer Käufer nutzt.

    Der größte Teil der Unterlagen hängt nicht vom Objekt ab. Ausweis, Einkommen, Konten, Eigenkapital und bestehende Kredite können Sie zusammenstellen, bevor Sie die erste Immobilie besichtigen. Warum sich auch die Finanzierungsfrage selbst vorher klären lässt, beschreibt der Beitrag Finanzierung klären, bevor Sie besichtigen.

    Warum will die Bank Belege sehen?

    Die Bank verlangt Belege, weil sie Ihre Angaben gesetzlich überprüfen muss. Nach § 505b Abs. 3 BGB hat sie die Informationen zu Einkommen und Ausgaben in angemessener Weise zu überprüfen, soweit erforderlich durch Einsicht in unabhängig nachprüfbare Unterlagen. Nach Absatz 4 muss sie zudem dokumentieren, worauf ihre Prüfung beruht.

    Eine Selbstauskunft ist deshalb der Anfang, nicht das Ende. Jede Zahl darin braucht einen Beleg, und jeder Beleg muss zur Zahl passen. Weichen Selbstauskunft und Unterlagen voneinander ab, fragt die Bank nach, und jede Rückfrage kostet Zeit.

    Welche Unterlagen zur Person gehören in die Mappe?

    In die Mappe zur Person gehören Nachweise über Identität, Einkommen, Vermögen und bestehende Verpflichtungen. Die folgende Liste zeigt den üblichen Umfang. Die genaue Anforderung legt jede Bank selbst fest.

    UnterlagePersonalausweis oder Reisepass Wofür die Bank sie brauchtIdentität, Geldwäscheprüfung Wie oft aktualisierenNur bei Ablauf
    UnterlageGehaltsabrechnungen der letzten Monate Wofür die Bank sie brauchtLaufendes Einkommen Wie oft aktualisierenMonatlich
    UnterlageDezemberabrechnung oder Jahresmeldung Wofür die Bank sie brauchtSonderzahlungen und Jahreseinkommen Wie oft aktualisierenJährlich
    UnterlageKontoauszüge des Gehaltskontos Wofür die Bank sie brauchtGehaltseingang, Ausgaben, bestehende Raten Wie oft aktualisierenMonatlich
    UnterlageNachweise über Eigenkapital Wofür die Bank sie brauchtHerkunft und Verfügbarkeit der eigenen Mittel Wie oft aktualisierenVor der Anfrage
    UnterlageVerträge bestehender Kredite und Leasing Wofür die Bank sie brauchtLaufende Belastung und Restlaufzeit Wie oft aktualisierenBei Änderung
    UnterlageNachweis über Kindergeld oder Unterhalt Wofür die Bank sie brauchtWeitere Einnahmen oder Ausgaben Wie oft aktualisierenBei Änderung
    UnterlageRenteninformation Wofür die Bank sie brauchtEinkommen nach dem Renteneintritt Wie oft aktualisierenJährlich

    Die Renteninformation wird wichtig, wenn die Laufzeit in den Ruhestand reicht. Die Bank muss ein geringeres Einkommen im Ruhestand nach § 4 Abs. 3 ImmoKWPLV ausreichend berücksichtigen.

    Was brauchen Selbstständige zusätzlich?

    Selbstständige und Gesellschafter weisen ihr Einkommen über mehrere Jahre nach, nicht über einzelne Monate. Die Bank will sehen, wie stabil der Gewinn ist und was davon privat verfügbar bleibt. Üblich sind:

    • Einkommensteuerbescheide und Steuererklärungen der letzten Jahre.
    • Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen derselben Jahre.
    • Eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste.
    • Bei einer GmbH zusätzlich Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Geschäftsführervertrag.
    • Ein Nachweis über die private Krankenversicherung und die Altersvorsorge.

    Welche Unterlagen veralten schnell?

    Schnell veralten alle Unterlagen, die einen laufenden Zustand zeigen: Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, die betriebswirtschaftliche Auswertung und Nachweise über Guthaben. Banken wollen die jüngsten Monate vor der Anfrage sehen. Eine Mappe, die im Frühjahr komplett war, ist im Herbst an diesen Stellen lückenhaft.

    Ordnen Sie Ihre Mappe deshalb in zwei Teile: einen festen Teil, den Sie einmal anlegen, und einen laufenden Teil, den Sie jeden Monat ergänzen. Zum festen Teil gehören Ausweis, Arbeitsvertrag, Kreditverträge und Steuerbescheide. Zum laufenden Teil gehören die neue Gehaltsabrechnung und die Kontoauszüge des Vormonats. So bleibt die Mappe mit wenigen Minuten im Monat aktuell.

    Welche Objektunterlagen kommen dazu?

    Mit dem Objekt kommen die Unterlagen dazu, mit denen die Bank den Wert der Immobilie und ihre Eignung als Sicherheit beurteilt. Sie stammen meist vom Verkäufer oder vom Makler. Wie die Bank daraus den Beleihungswert ableitet, erklärt der Beitrag Beleihungswert berechnen.

    UnterlageExposé mit Fotos innen und außen HausJa EigentumswohnungJa
    UnterlageAktueller Grundbuchauszug HausJa EigentumswohnungJa
    UnterlageFlurkarte HausJa EigentumswohnungJa
    UnterlageWohnflächenberechnung HausJa EigentumswohnungJa
    UnterlageBaubeschreibung oder Angaben zu Modernisierungen HausJa EigentumswohnungJa
    UnterlageEnergieausweis HausJa EigentumswohnungJa
    UnterlageTeilungserklärung mit Nachträgen und Aufteilungsplan HausNein EigentumswohnungJa
    UnterlageProtokolle der Eigentümerversammlungen und Wirtschaftsplan HausNein EigentumswohnungJa

    Wie bekommen Sie den Grundbuchauszug?

    Den Grundbuchauszug bekommen Sie vor dem Kauf meist über den Verkäufer, denn als Kaufinteressent haben Sie nicht ohne Weiteres eigenes Einsichtsrecht. Nach § 12 GBO darf das Grundbuch einsehen, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Der Eigentümer hat dieses Interesse immer. Bitten Sie den Verkäufer oder Makler deshalb früh um einen aktuellen Auszug oder um eine Vollmacht, mit der Sie oder Ihre Bank ihn beim Grundbuchamt anfordern.

    Achten Sie im Auszug auf Abteilung II und III. In Abteilung II stehen Rechte Dritter wie Wegerechte oder Wohnrechte, in Abteilung III bestehende Grundschulden. Beides fließt in die Bewertung der Bank ein und sollte vor der Anfrage bekannt sein.

    In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

    Gehen Sie in drei Schritten vor: zuerst die Person, dann die Finanzierbarkeit, zuletzt das Objekt. So ist alles, was Sie selbst in der Hand haben, erledigt, bevor der Zeitdruck beginnt.

    • Erstens: festen und laufenden Teil der Mappe zur Person anlegen.
    • Zweitens: mit diesen Unterlagen klären, welche Summe finanzierbar ist, und eine Finanzierungsbestätigung einholen.
    • Drittens: beim ersten Kontakt zum Objekt die Objektunterlagen anfordern, nicht erst nach der Besichtigung.
    • Viertens: jeden Monat die neue Gehaltsabrechnung und die Kontoauszüge ergänzen, bis die Anfrage gestellt ist.

    Wie geht es nach der Anfrage weiter?

    Nach der Anfrage prüft die Bank die Unterlagen und meldet sich mit Rückfragen oder einer Entscheidung. Je vollständiger die Mappe, desto kürzer dieser Schritt. Wie lange die Zusage im Einzelnen dauert und woran sie hängt, steht im Beitrag Wie lange dauert eine Finanzierungszusage.

    Wir legen mit Ihnen die Liste an, die zu Ihrer Situation und zu den Banken passt, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen, und sagen Ihnen, was noch fehlt. Mehr dazu auf der Seite Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    Sie brauchen zwei Gruppen von Unterlagen: zur Person und zum Objekt. Zur Person gehören Ausweis, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Nachweise über Eigenkapital und über bestehende Kredite, bei Selbstständigen zusätzlich Steuerbescheide und Jahresabschlüsse. Zum Objekt gehören Exposé, Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Fotos und bei Wohnungen die Teilungserklärung. Die genaue Liste legt jede Bank selbst fest.

    Weil sie dazu verpflichtet ist. Nach § 505b Abs. 3 BGB muss die Bank die Angaben zu Einkommen und Ausgaben in angemessener Weise überprüfen, soweit erforderlich durch Einsicht in unabhängig nachprüfbare Unterlagen. Eine Selbstauskunft allein reicht deshalb nicht, die Bank muss jede Angabe mit einem Beleg abgleichen und diese Prüfung dokumentieren.

    Das legt jede Bank selbst fest. Üblich ist, dass Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge die letzten Monate vor der Anfrage abdecken und ein Grundbuchauszug aktuell ist. Unterlagen, die sich selten ändern, etwa Ausweis, Arbeitsvertrag oder Teilungserklärung, bleiben länger gültig. Achten Sie beim Ausweis darauf, dass er bis zur Auszahlung nicht abläuft.

    Selbstständige weisen ihr Einkommen über mehrere Jahre nach. Üblich sind die Einkommensteuerbescheide und Steuererklärungen der letzten Jahre, die Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste sowie bei einer GmbH die Unterlagen der Gesellschaft. Weil diese Unterlagen vom Steuerberater kommen, lohnt es sich hier besonders, früh anzufragen.

    Mit dem Sammeln fangen Sie am besten an, bevor Sie die erste Immobilie besichtigen. Die Unterlagen zur Person hängen nicht vom Objekt ab und lassen sich in Ruhe zusammenstellen. Dann klären Sie auch gleich, welche Summe überhaupt finanzierbar ist. Wenn das passende Objekt kommt, fehlen nur noch die Objektunterlagen, und die Anfrage kann schnell gestellt werden.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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