Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung auf den Wert der Gegenleistung erhoben wird. In Rheinland-Pfalz beträgt sie 5 % des Kaufpreises. Erst wenn sie bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Bescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt den Käufer nicht als Eigentümer einträgt.
Das Wichtigste
- Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, also die Gegenleistung für Grundstück und Gebäude.
- Das Bundesgesetz nennt 3,5 %, die Länder setzen eigene Sätze fest; Rheinland-Pfalz verlangt 5 %.
- Mitverkauftes bewegliches Inventar kann herausgerechnet werden, wenn der Wert angemessen ist.
- Die Steuer ist Eigenkapitalbedarf und kein Teil des Beleihungswerts.
Was hat die Steuer mit der Auszahlung zu tun?
Die Steuer hat mittelbar mit der Auszahlung zu tun, weil ohne ihre Zahlung der Eigentumswechsel blockiert ist. Das Grundbuchamt darf den Erwerber erst eintragen, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt. Die Bank zahlt zwar häufig schon vorher aus, sobald Vormerkung und Grundschuld eingetragen sind, sie behält aber im Blick, dass der Käufer erst nach Zahlung der Steuer Eigentümer wird.
In der Kreditprüfung achtet die Bank deshalb darauf, dass die Steuer aus vorhandenen Mitteln bezahlt werden kann. Ein Kunde, der sein gesamtes Guthaben in den Kaufpreis steckt und die Steuer nicht mehr begleichen kann, gefährdet den Abschluss des gesamten Vorgangs.
| Steuersatz | Steuer | Beispiel |
|---|---|---|
| 3,5 % | 14.000 € | Satz laut Bundesgesetz |
| 5 % | 20.000 € | Rheinland-Pfalz |
| 6,5 % | 26.000 € | höchster Satz einzelner Länder |
Lässt sich die Steuer legal senken?
Die Steuer lässt sich nur senken, wenn ein Teil des Kaufpreises auf Gegenstände entfällt, die nicht zum Grundstück gehören, etwa eine gebrauchte Einbauküche oder Möbel. Der Ansatz muss realistisch sein, sonst korrigiert das Finanzamt ihn. Für die Bank ändert sich dadurch nichts am Beleihungswert, denn Inventar rechnet sie ohnehin nicht als Sicherheit an.
Rechenbeispiel: Wohnung mit mitverkaufter Küche
- Annahme: Kaufpreis 280.000 €, davon 8.000 € angemessen für eine gebrauchte Einbauküche.
- Bemessungsgrundlage: 280.000 € minus 8.000 € = 272.000 €.
- Steuer: 272.000 € x 5 % = 13.600 € statt 14.000 €.
- Ersparnis: 400 €.
Der Käufer spart 400 € Steuer. Der Beleihungswert der Bank bleibt davon unberührt, weil die Küche nicht als Sicherheit zählt.
Häufige Fragen
Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?
Sie wird mit dem Steuerbescheid fällig, meist binnen eines Monats nach Bekanntgabe. Der Bescheid kommt in der Regel einige Wochen nach der Beurkundung.
Zahlt die Bank die Grunderwerbsteuer direkt?
Nein, die Steuer zahlt der Käufer selbst an das Finanzamt. Wird sie mitfinanziert, ruft er den Betrag aus dem Darlehen ab und überweist ihn.
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Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.