Glossar · Eigentum & WEG

    Hausgeld in der Haushaltsrechnung der Bank

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den jeder Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlt, damit diese Betriebskosten, Verwaltung, Instandhaltung und Rücklage bezahlen kann. Es ist keine Zahlung an die Bank, belastet aber den Haushalt des Käufers wie eine laufende Rate. Die Bank rechnet es deshalb mit, und bei Vermietern prüft sie, welcher Teil auf den Mieter umlegbar ist.

    Das Wichtigste

    • Die Höhe des Hausgelds beschließen die Eigentümer im Wirtschaftsplan, sie wird nicht vom Verkäufer festgelegt.
    • Ein Teil des Hausgelds ist umlegbar, etwa Heizung, Wasser oder Müll. Verwaltungskosten und Instandhaltung gehören laut Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten.
    • Der Rücklagenanteil fließt in die Instandhaltungsrücklage und ist für den Eigentümer Aufwand ohne Gegenleistung im Alltag.
    • Die Bank verlangt den aktuellen Wirtschaftsplan oder die letzte Hausgeldabrechnung, damit sie die tatsächliche Belastung ansetzen kann.

    Wie rechnet die Bank das Hausgeld an?

    Die Bank rechnet das Hausgeld als laufende Ausgabe, die vor der Darlehensrate vom Einkommen abgeht. Bei einer selbstgenutzten Wohnung fließt es in die Haushaltsrechnung ein, bei einer vermieteten Wohnung in die Aufstellung der Mieteinnahmen. Je höher das Hausgeld, desto kleiner ist der Betrag, der für den Kapitaldienst bleibt.

    Wer vermietet, bekommt den umlegbaren Teil über die Nebenkostenabrechnung vom Mieter zurück. Der nicht umlegbare Teil, also Verwaltung, Instandhaltung und Rücklage, bleibt beim Eigentümer. Die Bank zieht ihn von der Miete ab, bevor sie die Tragfähigkeit beurteilt.

    Bestandteile des Hausgelds
    Bestandteil Umlegbar auf Mieter Bank-Blick
    Heizung und Warmwasser Ja Durchlaufposten bei Vermietung
    Müll, Wasser, Hausreinigung Ja Durchlaufposten bei Vermietung
    Verwaltervergütung Nein Belastung des Eigentümers
    Instandhaltung laufend Nein Belastung des Eigentümers
    Zuführung zur Rücklage Nein Belastung, aber Vorsorge für das Objekt

    Rechenbeispiel: Vermietete Wohnung mit 300 € Hausgeld

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Hausgeld 300 € im Monat, davon umlegbar 170 €, Verwaltung 40 €, laufende Instandhaltung 30 €, Rücklage 60 €.
    2. Nicht umlegbarer Teil: 40 € + 30 € + 60 € = 130 € im Monat, also 1.560 € im Jahr.
    3. Annahme: Kaltmiete 700 € im Monat. Davon bleiben nach dem nicht umlegbaren Hausgeld 700 € minus 130 € = 570 €.

    Die Bank rechnet mit 570 € Miete, die für den Kapitaldienst zur Verfügung stehen, nicht mit 700 €.

    Häufige Fragen

    Zählt das Hausgeld zu den Kaufnebenkosten?

    Nein. Es ist eine laufende Belastung nach dem Kauf. Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notar fallen einmalig beim Kauf an.

    Welche Unterlage zeigt die Bank das Hausgeld?

    Üblich sind der aktuelle Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung. Beide bekommt der Verkäufer von der Verwaltung.

    Weiterlesen

    Was heißt das für Ihre Finanzierung?

    Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.

    Erstgespräch vereinbaren

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.

    Schnell Antwort erhalten!