Glossar · Kauf & Notar

    Kaufpreisfälligkeit und Auszahlung

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Kaufpreisfälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem der Käufer den Kaufpreis zahlen muss. Sie tritt ein, wenn der Notar bestätigt, dass alle im Kaufvertrag genannten Voraussetzungen vorliegen, und die vereinbarte Zahlungsfrist läuft. Für die Bank ist die Fälligkeitsmitteilung das Signal, die Auszahlung vorzubereiten.

    Das Wichtigste

    • Typische Voraussetzungen sind eingetragene Vormerkung, vorliegende Löschungsunterlagen und fehlende Vorkaufsrechte der Gemeinde.
    • Die Zahlungsfrist beträgt meist zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung.
    • Eigenmittel zahlt der Käufer in der Regel zuerst, das Darlehen folgt.
    • Wer zu spät zahlt, gerät in Verzug und schuldet Verzugszinsen.

    Was braucht die Bank nach der Mitteilung?

    Die Bank braucht nach der Mitteilung einen unterschriebenen Auszahlungsauftrag, die Fälligkeitsmitteilung selbst und den Nachweis, dass die Eigenmittel bezahlt sind. Außerdem muss die Grundschuld eingetragen oder zumindest ihre Eintragung durch den Notar gesichert sein. Fehlt eine dieser Unterlagen, verschiebt sich die Auszahlung.

    Bei Ablösung einer Verkäuferbank zahlt die Bank des Käufers den Ablösebetrag direkt an diese und den Rest an den Verkäufer. Sie prüft dazu die Ablöseschreiben und die Treuhandauflagen, damit die Löschung der alten Grundschuld sicher ist.

    Typische Fälligkeitsvoraussetzungen
    Voraussetzung Nachweis Bedeutung
    Vormerkung eingetragen Grundbuchnachricht Eigentumsanspruch gesichert
    Löschungsunterlagen liegen vor Bewilligung der Verkäuferbank lastenfreie Übertragung
    Kein Vorkaufsrecht ausgeübt Negativzeugnis der Gemeinde Kauf bleibt bestehen
    Genehmigungen erteilt etwa Verwalterzustimmung Vertrag wirksam

    Wie hängen Fälligkeit und Bereitstellungszinsen zusammen?

    Fälligkeit und Bereitstellungszinsen hängen zusammen, weil die Bank ab Ende der bereitstellungsfreien Zeit für das nicht abgerufene Darlehen ein Entgelt berechnet. Zieht sich die Fälligkeit hin, etwa wegen fehlender Löschungsunterlagen, entstehen Kosten, obwohl der Käufer nichts falsch gemacht hat. Beim Kauf vom Bauträger wird der Kaufpreis in Raten nach Baufortschritt fällig, was die Planung zusätzlich verlängert.

    Rechenbeispiel: Verzögerte Fälligkeit beim Hauskauf

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Darlehen 260.000 €, Zusage am 15. September, bereitstellungsfrei bis 15. Dezember.
    2. Die Fälligkeitsmitteilung kommt am 2. März, Zahlung bis 16. März.
    3. Für drei Monate fallen Bereitstellungszinsen an, angenommen 400 € je Monat.
    4. Summe: 3 x 400 € = 1.200 €.

    Eine bereitstellungsfreie Zeit von sechs statt drei Monaten hätte in diesem Fall rund 1.200 € erspart.

    Häufige Fragen

    Kann ich vor der Fälligkeit zahlen?

    Davon ist abzuraten. Erst die Fälligkeitsmitteilung bestätigt, dass Ihre Rechte gesichert sind.

    Wie schnell zahlt die Bank aus?

    Liegen alle Unterlagen vollständig vor, meist innerhalb weniger Bankarbeitstage. Planen Sie die Frist entsprechend ein.

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    Was heißt das für Ihre Finanzierung?

    Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.

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    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.

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