Was passiert beim Notartermin?

    Beim Notartermin liest der Notar den Kaufvertrag vollständig vor, erklärt ihn und lässt ihn von Käufer und Verkäufer unterschreiben. Danach sind beide gebunden. Was vor dem Termin passiert, wie der Termin abläuft, welche Stellen des Vertrags Sie genau lesen sollten und was nach der Unterschrift bis zur Eintragung im Grundbuch folgt.

    Hände übergeben einen Hausschlüssel über einem Vertrag, darunter die Überschrift „Was beim Notartermin passiert“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Beim Notartermin liest der Notar den Kaufvertrag vor, erklärt ihn und beantwortet Fragen. Mit der Unterschrift von Käufer und Verkäufer ist der Vertrag wirksam, ein Widerrufsrecht gibt es danach nicht.
    • Eingreifen können Sie vor allem vorher: Den Entwurf bekommen Sie bei einem Kauf vom Unternehmer im Regelfall zwei Wochen vor dem Termin, Änderungen lassen sich bis zur Unterschrift einbringen.
    • Nach dem Termin folgen Auflassungsvormerkung, Fälligkeitsmitteilung, Zahlung und Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Der Termin ist also nicht das Ende, sondern der Startpunkt dieser Kette.

    Was passiert beim Notartermin?

    Beim Notartermin liest der Notar den Kaufvertrag vollständig vor, erklärt ihn und lässt ihn von Käufer und Verkäufer unterschreiben. Mit diesen Unterschriften ist der Kauf wirksam. Ohne notarielle Beurkundung wäre ein Grundstückskaufvertrag nach § 311b Abs. 1 BGB gar nicht wirksam. Der Termin ist deshalb kein Formalakt, sondern der Moment, in dem Sie sich verbindlich verpflichten.

    Der Notar ist dabei neutral. Er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern soll nach § 17 Abs. 1 BeurkG den Willen beider Seiten erforschen, den Sachverhalt klären und über die rechtliche Tragweite belehren. Ob der Kaufpreis angemessen ist oder das Objekt Mängel hat, prüft er nicht. Das bleibt Ihre Aufgabe, und dafür ist die Zeit vor dem Termin da.

    Vor dem Termin: der Entwurf und Ihre Fristen

    Vor dem Termin bekommen Sie den Entwurf des Kaufvertrags, und das ist Ihre wichtigste Gelegenheit, etwas zu ändern. Kaufen Sie als Verbraucher von einem Unternehmer, etwa von einem Bauträger, soll der Notar Ihnen den Text nach § 17 Abs. 2a BeurkG im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Beim Kauf von privat gilt diese Frist nicht, den Entwurf gibt es trotzdem vorher.

    Lesen Sie den Entwurf mit Ihrem Darlehensangebot daneben. Der Kaufvertrag regelt, wann der Kaufpreis fällig wird, und die Bank zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen aus. Beides muss zusammenpassen. Unterschreiben Sie den Kaufvertrag erst, wenn die Finanzierungszusage vorliegt. Wie lange es bis dahin dauert, beschreibt der Beitrag Wie lange dauert eine Finanzierungszusage.

    • Stimmen Kaufpreis, Objektbeschreibung und mitverkauftes Inventar mit der Absprache überein?
    • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor der Kaufpreis fällig wird?
    • Ist eine Belastungsvollmacht enthalten, damit die Bank ihre Grundschuld vor dem Eigentumswechsel eintragen lassen kann?
    • Wann gehen Besitz, Nutzen und Lasten über, und was gilt bis dahin für Miete, Hausgeld und Versicherung?
    • Was ist zu Mängeln geregelt, und gibt es Zusagen des Verkäufers, die schriftlich in den Vertrag gehören?

    Der Ablauf am Termin Schritt für Schritt

    Am Termin selbst folgt der Notar einem festen Ablauf, der vom Beurkundungsgesetz vorgegeben ist. Den Kern regelt § 13 Abs. 1 BeurkG: Die Niederschrift muss den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden.

    1. Feststellung der Beteiligten: Der Notar prüft die Ausweise von Käufer und Verkäufer und hält fest, wer in welcher Eigenschaft auftritt.
    2. Vorlesen: Der Notar liest den gesamten Vertrag vor. Anlagen wie eine Baubeschreibung können unter Umständen anders behandelt werden, der Notar erklärt dann, wie.
    3. Erläutern und Fragen: An jeder Stelle können Sie nachfragen. Der Notar erklärt die rechtliche Wirkung, etwa der Auflassung oder der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung.
    4. Änderungen: Was im Termin noch geändert werden soll, nimmt der Notar in den Text auf und liest die geänderte Stelle erneut vor.
    5. Genehmigung und Unterschrift: Käufer, Verkäufer und Notar unterschreiben. Ab diesem Moment ist der Vertrag geschlossen.

    Was im Kaufvertrag steht und was es bedeutet

    Ein Kaufvertrag über eine Immobilie enthält einige Bausteine, die beim Vorlesen schnell vorbeiziehen, aber erhebliche Wirkung haben. Die Tabelle erklärt die wichtigsten.

    BausteinAuflassung Was er bewirktDie Einigung über den Eigentumsübergang. Sie muss nach § 925 BGB vor dem Notar erklärt werden und ist Voraussetzung für die spätere Eintragung.
    BausteinAuflassungsvormerkung Was er bewirktSichert Ihren Anspruch auf das Eigentum im Grundbuch. Nach § 883 BGB sind spätere Verfügungen des Verkäufers Ihnen gegenüber unwirksam, soweit sie den Anspruch vereiteln würden.
    BausteinFälligkeitsvoraussetzungen Was er bewirktDer Kaufpreis wird erst fällig, wenn der Notar bestätigt, dass die Vormerkung eingetragen ist, die Lastenfreistellung gesichert ist und keine Vorkaufsrechte entgegenstehen.
    BausteinUnterwerfung unter die Zwangsvollstreckung Was er bewirktDer Verkäufer kann aus der Urkunde ohne Gerichtsverfahren vollstrecken, wenn Sie nicht zahlen. Grundlage ist § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.
    BausteinBelastungsvollmacht Was er bewirktErlaubt Ihnen, schon vor dem Eigentumswechsel eine Grundschuld für Ihre Bank eintragen zu lassen. Ohne sie zahlt die Bank in der Regel nicht aus.
    BausteinÜbergang von Besitz, Nutzen und Lasten Was er bewirktAb diesem Tag tragen Sie Kosten und Risiko, meist geknüpft an die Zahlung des Kaufpreises.

    Die Grundschuld für Ihre Bank

    Die Grundschuld für Ihre Bank wird in einer eigenen Urkunde beurkundet, oft direkt im Anschluss an den Kaufvertrag. Die Bank schickt dem Notar dafür ihr Formular, der Notar bereitet die Urkunde vor. Mit der Grundschuld sichert die Bank ihr Darlehen am Grundstück ab. Ohne sie im Grundbuch zahlt sie das Darlehen in der Regel nicht aus.

    Auch in der Grundschuldurkunde unterwerfen Sie sich üblicherweise der sofortigen Zwangsvollstreckung. Das ist kein Zeichen von Misstrauen gegen Sie persönlich, sondern Standard bei Immobiliendarlehen. Fragen Sie beim Notar nach, wenn Ihnen eine Formulierung unklar ist. Die Kosten für Notar und Grundbuchamt gehören zu den Kaufnebenkosten, die der Beitrag Kaufnebenkosten aufschlüsselt.

    Wo Sie noch eingreifen können

    Eingreifen können Sie bis zur letzten Unterschrift, danach nur noch in engen Grenzen. Bis der Vertrag unterschrieben ist, können Sie Änderungen verlangen, Fragen stellen und den Termin im Zweifel auch abbrechen. Kein Notar beurkundet einen Vertrag, den eine Seite so nicht will.

    Nach der Unterschrift gibt es beim Kaufvertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Vertrag ihn vorsieht oder die andere Seite ihre Pflichten verletzt. Eine Finanzierung, die erst nach dem Termin geklärt wird, ist deshalb ein echtes Risiko: Sagt die Bank ab, schulden Sie den Kaufpreis trotzdem.

    ZeitpunktNach Erhalt des Entwurfs Was Sie tun könnenLesen, mit Bank und Berater abgleichen, Änderungen beim Notar anmelden
    ZeitpunktIm Termin vor der Unterschrift Was Sie tun könnenFragen stellen, Änderungen aufnehmen lassen, im Zweifel abbrechen
    ZeitpunktNach der Unterschrift Was Sie tun könnenNur Rechte aus dem Vertrag oder bei Pflichtverletzung der anderen Seite

    Nach dem Termin: bis Sie im Grundbuch stehen

    Nach dem Termin arbeitet der Notar die Schritte ab, die zur Eintragung führen. Zuerst beantragt er die Auflassungsvormerkung im Grundbuch und holt die nötigen Erklärungen ein, etwa den Verzicht der Gemeinde auf ein Vorkaufsrecht und die Löschungsbewilligung der Bank des Verkäufers. Liegt alles vor, schickt er Ihnen die Fälligkeitsmitteilung.

    Mit der Fälligkeitsmitteilung rufen Sie das Darlehen bei Ihrer Bank ab, die Bank zahlt an den Verkäufer oder dessen Bank. Parallel erhalten Sie den Bescheid über die Grunderwerbsteuer. Erst wenn sie bezahlt ist, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die Sie nach § 22 GrEStG nicht als Eigentümer eingetragen werden dürfen.

    Hat der Verkäufer den Erhalt des Kaufpreises bestätigt, beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung. Mit der Eintragung im Grundbuch sind Sie Eigentümer. Bis dahin vergeht in der Regel einige Zeit, die vor allem vom Grundbuchamt abhängt. Für Ihre Nutzung ist das ohne Belang, denn Besitz und Schlüssel bekommen Sie meist schon mit der Zahlung.

    Ob der Vertragsentwurf zu Ihrer Finanzierung passt, sehen wir gern mit Ihnen gemeinsam vor dem Termin durch. Mehr zum Ablauf der Finanzierung finden Sie auf der Seite Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    Der Notar prüft die Ausweise, liest den Kaufvertrag vollständig vor und erklärt die wichtigen Regelungen. Sie können jederzeit Fragen stellen und Änderungen besprechen. Am Ende unterschreiben Käufer, Verkäufer und Notar. Häufig wird im selben Termin oder kurz danach auch die Grundschuld für die Bank beurkundet.

    Nein, ein gesetzliches Widerrufsrecht wie beim Darlehensvertrag gibt es beim notariellen Kaufvertrag nicht. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Vertrag ihn für bestimmte Fälle vorsieht oder die andere Seite ihre Pflichten verletzt. Deshalb gehört die Finanzierungszusage vor den Termin, nicht danach.

    Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und Ihre steuerliche Identifikationsnummer, die der Notar für die Anzeige an das Finanzamt braucht. Dazu den Entwurf mit Ihren Notizen und, wenn die Grundschuld im selben Termin bestellt wird, die Unterlagen der Bank. Fragen Sie das Notariat vorab, ob weitere Angaben nötig sind.

    Das hängt vor allem vom Umfang des Vertrags und von Ihren Fragen ab, weil der Notar den gesamten Text vorliest. Ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung mit umfangreichen Anlagen dauert länger als ein einfacher Hauskauf. Wird die Grundschuld im selben Termin beurkundet, kommt diese Urkunde dazu.

    Eigentümer werden Sie erst mit der Eintragung im Grundbuch, nicht mit der Unterschrift beim Notar. Vorher müssen der Kaufpreis gezahlt und die Grunderwerbsteuer beglichen sein, damit das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Bis dahin schützt Sie die Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Baufinanzierung

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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