Die Löschungsbewilligung ist die Erklärung des Gläubigers, dass er der Löschung seiner Grundschuld im Grundbuch zustimmt. Für die Löschung braucht das Grundbuchamt zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers. Die Bank erteilt sie, wenn alle gesicherten Forderungen erfüllt sind.
Das Wichtigste
- Ohne Löschungsbewilligung bleibt die Grundschuld eingetragen, auch wenn das Darlehen getilgt ist.
- Beim Verkauf erteilt die Verkäuferbank die Bewilligung meist treuhänderisch gegen Zahlung des Ablösebetrags.
- Die Löschung kostet Gebühren für Beglaubigung und Grundbuch.
- Eigentümer können die Bewilligung aufbewahren und die Löschung später beantragen.
Wann erteilt die Bank die Löschungsbewilligung?
Die Bank erteilt die Löschungsbewilligung, wenn alle Forderungen erfüllt sind, die die Grundschuld laut Sicherungszweckerklärung sichert. Bei einer weiten Fassung reicht die Tilgung des Baudarlehens allein nicht, wenn noch andere Kredite bei derselben Bank laufen.
Beim Verkauf einer belasteten Immobilie sendet die Verkäuferbank die Bewilligung an den Notar mit der Auflage, sie erst zu verwenden, wenn der Ablösebetrag eingegangen ist. Für die Bank des Käufers ist das eine Auszahlungsvoraussetzung, denn ihre Grundschuld soll an die freiwerdende Rangstelle rücken.
| Weg | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Löschung beantragen | Grundbuch frei | Kosten jetzt, später neue Grundschuld nötig |
| Bewilligung aufbewahren | flexibel | Grundschuld bleibt sichtbar |
| Abtretung an neue Bank | keine Neubestellung | nur bei neuer Finanzierung sinnvoll |
Sollten Sie die Grundschuld löschen lassen?
Ob Sie die Grundschuld löschen lassen, hängt von Ihren Plänen ab. Wer später modernisieren oder eine weitere Immobilie mit dieser absichern will, spart mit einer stehenden Grundschuld Kosten. Wer verkaufen oder die Immobilie übertragen möchte, schafft mit der Löschung klare Verhältnisse. Bewahren Sie die Bewilligung sicher auf, ein Verlust führt zu Aufwand.
Rechenbeispiel: Verkauf mit Ablösung
- Annahme: Kaufpreis 330.000 €, alte Grundschuld 200.000 €, Restschuld 120.000 €.
- Vorfälligkeitsentschädigung laut Ablöseschreiben: 4.000 €.
- Ablösebetrag: 120.000 € + 4.000 € = 124.000 €.
- Der Verkäufer erhält 330.000 € minus 124.000 € = 206.000 €.
Nach Eingang der 124.000 € darf der Notar die Löschungsbewilligung verwenden, und die Käuferbank rückt an die erste Rangstelle.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis die Bank die Bewilligung schickt?
Nach vollständiger Tilgung meist einige Wochen. Beim Verkauf schickt die Bank sie auf Anforderung des Notars treuhänderisch.
Kann ich die Grundschuld ohne Bank löschen?
Nein. Für die Löschung braucht das Grundbuchamt die Bewilligung des Gläubigers und Ihre Zustimmung als Eigentümer.
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Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.