Glossar · Kauf & Notar

    Notaranderkonto aus Sicht der Bank

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, auf dem der Notar den Kaufpreis verwahrt, bis alle vereinbarten Auszahlungsbedingungen erfüllt sind. Der Notar darf Geld nur verwahren, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Im normalen Kaufvertrag ist die Direktzahlung an den Verkäufer üblich, das Anderkonto bleibt die Ausnahme.

    Das Wichtigste

    • Gesetzliche Voraussetzung ist ein berechtigtes Sicherungsinteresse, etwa bei mehreren abzulösenden Gläubigern oder einer vorzeitigen Besitzübergabe.
    • Die Bank zahlt auf das Anderkonto aus, sobald ihre eigenen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
    • Ab Auszahlung laufen die Darlehenszinsen, auch wenn das Geld beim Notar liegt.
    • Für die Verwahrung berechnet der Notar eine zusätzliche Gebühr.

    Wann ist ein Anderkonto sinnvoll?

    Ein Anderkonto ist sinnvoll, wenn die Zahlung Zug um Zug nicht anders sicher abzuwickeln ist. Typische Fälle sind Verkäufe mit mehreren Grundpfandgläubigern, Erbengemeinschaften mit vielen Empfängern oder Käufe, bei denen der Käufer vor der Zahlung einzieht. Das Beurkundungsgesetz verlangt dafür eine schriftliche Verwahrungsanweisung, in der Empfänger und Auszahlungsbedingungen genau festgelegt sind.

    Die Bank des Käufers prüft diese Anweisung. Sie muss sicherstellen, dass der Notar das Geld nur auszahlt, wenn die Grundschuld im vereinbarten Rang eingetragen werden kann. Deshalb verlangt sie häufig einen Treuhandauftrag, der den Notar zusätzlich an ihre Bedingungen bindet.

    Direktzahlung und Anderkonto im Vergleich
    Merkmal Direktzahlung Notaranderkonto
    Zahlungsempfänger Verkäufer und abzulösende Banken Notar als Treuhänder
    Zusätzliche Gebühr keine Verwahrungsgebühr
    Beginn der Zinszahlung bei Zahlung an Verkäufer bei Zahlung auf das Anderkonto
    Typischer Einsatz Regelfall Sonderfälle mit Sicherungsbedarf

    Was bedeutet das Anderkonto für die Kosten?

    Das Anderkonto verursacht Kosten durch die Verwahrungsgebühr und durch Zinsen, die ab der Auszahlung der Bank laufen. Liegt das Geld mehrere Wochen auf dem Konto, zahlt der Käufer Zinsen für Geld, das der Verkäufer noch nicht erhalten hat. Käufer sollten deshalb klären, ob die Direktzahlung möglich ist.

    Rechenbeispiel: Verwahrung mit Ablösung

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Kaufpreis 350.000 €, davon 300.000 € Darlehen und 50.000 € Eigenmittel, Einzahlung auf das Anderkonto.
    2. Die Verkäuferbank erhält zur Ablösung 120.000 €.
    3. Der Verkäufer erhält 350.000 € minus 120.000 € = 230.000 €.
    4. Das Geld liegt 10 Tage beim Notar, der Zinsanteil beträgt angenommen 30 € je Tag: 10 x 30 € = 300 €.

    Neben der Verwahrungsgebühr kostet die Wartezeit in diesem Beispiel rund 300 € an Zinsen.

    Häufige Fragen

    Ist ein Anderkonto sicherer als die Direktzahlung?

    Nicht grundsätzlich. Auch bei der Direktzahlung zahlt der Käufer erst nach der Fälligkeitsmitteilung, wenn seine Rechte im Grundbuch gesichert sind.

    Kann die Bank ein Anderkonto ablehnen?

    Sie kann eigene Bedingungen stellen und verlangt meist einen Treuhandauftrag an den Notar, bevor sie auf das Anderkonto zahlt.

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    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.

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