Glossar · Bankprüfung

    Selbstauskunft: so wertet die Bank sie aus

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Die Selbstauskunft ist das Formular, in dem Sie der Bank Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen: Einkommen, Ausgaben, Vermögen, Verbindlichkeiten und Haushalt. Sie ist die Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Bank gleicht jede Angabe mit Unterlagen ab.

    Das Wichtigste

    • Die Bank muss Ihre Kreditwürdigkeit nach § 505b BGB anhand notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen prüfen und die Angaben angemessen verifizieren.
    • Abgefragt werden Person, Beruf, Einkommen, laufende Ausgaben, Vermögen, Verbindlichkeiten und das Objekt.
    • Bewusst falsche oder verschwiegene Angaben können als Betrug nach § 263 StGB strafbar sein, bei Krediten für Unternehmen auch als Kreditbetrug nach § 265b StGB.
    • Verschwiegene Raten fallen meist in den Kontoauszügen auf, spätestens bei der SCHUFA-Abfrage.

    Was prüft die Bank in der Selbstauskunft?

    Die Bank prüft, ob Ihr Einkommen die geplante Rate dauerhaft trägt. Dafür liest sie in der Selbstauskunft die Einnahmen, die festen Ausgaben, bestehende Kredite, Unterhalt und Vermögen. Jede Zeile gleicht sie mit Nachweisen ab: Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Darlehensverträge. Stimmen Angaben und Unterlagen nicht überein, fragt sie nach.

    Die Selbstauskunft muss vollständig und wahr sein, weil die Bank nach § 505b BGB ihre Entscheidung dokumentieren muss. Sie darf sich dabei nicht überwiegend auf den Wert oder die erwartete Wertsteigerung der Immobilie stützen.

    Angaben und ihr Abgleich
    Angabe Abgleich durch die Bank Typische Abweichung
    Nettoeinkommen Gehaltsabrechnung, Kontoauszug Sonderzahlungen eingerechnet
    Bestehende Kredite Darlehensverträge, SCHUFA Leasing oder Ratenkauf vergessen
    Vermögen und Eigenkapital Kontoauszug, Depotauszug Gesperrte oder geliehene Beträge
    Haushalt und Kinder Meldebescheinigung, Kindergeld Unterhaltspflichten fehlen
    Objekt Exposé, Grundbuchauszug Nutzung anders angegeben

    Rechenbeispiel: Was ein vergessenes Leasing bewirkt

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Nettoeinkommen 5.200 €, Kindergeld 250 €, Lebenshaltung 1.300 €, bestehende Rate 220 €.
    2. Überschuss vor neuer Rate: 5.200 € + 250 € minus 1.300 € minus 220 € = 3.930 €.
    3. Im Kontoauszug zeigt sich ein nicht genanntes Leasing von 350 € im Monat.
    4. Neuer Überschuss: 3.930 € minus 350 € = 3.580 €.

    Die Differenz von 350 € im Monat entspricht 4.200 € im Jahr und senkt die tragbare Rate um denselben Betrag. Wichtiger noch: Die Bank misstraut danach den übrigen Angaben.

    Häufige Fragen

    Muss ich Verbindlichkeiten angeben, die bald auslaufen?

    Ja. Die Bank berücksichtigt sie bis zum Ende ihrer Laufzeit und kann sie je nach Restlaufzeit anders ansetzen, wenn Sie die Auslauftermine belegen.

    Kann ich die Selbstauskunft später korrigieren?

    Ja, und das sollten Sie vor der Zusage tun. Eine Korrektur vor der Entscheidung kostet nur Zeit, falsche Angaben dagegen das Vertrauen der Bank.

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    Was heißt das für Ihre Finanzierung?

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    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.