Glossar · Kapitalanlage & Rendite

    Staffelmiete aus Sicht der Bank

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Eine Staffelmiete ist ein Mietvertrag, in dem die künftigen Mieten schon als Euro-Beträge für feste Zeitpunkte vereinbart sind. Jede Stufe gilt mindestens ein Jahr. Die Bank rechnet bei vermieteten Objekten mit der Stufe, die heute gilt.

    Das Wichtigste

    • Die Staffelung muss schriftlich vereinbart sein. Jede Miete oder jede Erhöhung steht als Euro-Betrag im Vertrag.
    • Zwischen zwei Stufen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
    • Erhöhungen nach §§ 558 bis 559b BGB sind während der Staffelung ausgeschlossen.
    • Die Bank rechnet mit der aktuellen Stufe. Spätere Stufen sind eine Reserve, aber kein Teil des Kapitaldienstes.

    Welche Regeln gelten für die Stufen?

    Nach § 557a BGB muss jede Stufe als Betrag benannt sein, entweder als neue Miete oder als Erhöhungsbetrag in Euro, und sie muss mindestens ein Jahr gelten. Der Mieter kann das Kündigungsrecht für bis zu vier Jahre ab Vertragsschluss ausschließen. Die Regeln zur Mietpreisbremse gelten für jede Stufe, bei späteren Stufen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Miete der Stufe erstmals fällig wird.

    Beispielhafte Staffel und Bankansatz
    Stufe Miete im Monat Ansatz der Bank
    Jahr 1 600 € aktuelle Stufe, wird angesetzt
    Jahr 2 630 € noch nicht angesetzt
    Jahr 3 660 € noch nicht angesetzt
    Jahr 4 690 € noch nicht angesetzt

    Warum rechnet die Bank nicht die Endstufe?

    Die Bank rechnet nicht die Endstufe, weil die Stufen von der Fortdauer des Mietvertrags abhängen. Zieht der Mieter aus, ist die Zusage hinfällig. Außerdem muss jede Stufe vor einer Mietpreisbremse bestehen. Für Beleihungswert und Tragfähigkeit zählt, was jetzt gezahlt wird.

    Die Staffel hilft trotzdem. Sie zeigt, dass Steigerungen vertraglich vorgesehen sind, und stützt die Prognose der Mietentwicklung.

    Rechenbeispiel: Staffel gegen aktuelle Stufe

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Der Vertrag sieht 600 €, danach jährlich 30 € mehr vor, insgesamt vier Stufen.
    2. Heutige Stufe: 600 € × 12 = 7.200 € im Jahr.
    3. Endstufe: 690 € × 12 = 8.280 € im Jahr. Unterschied: 8.280 € − 7.200 € = 1.080 €.

    Die Bank rechnet mit 7.200 € im Jahr. Die 1.080 € sind erst in Jahr 4 gesichert und nur, wenn der Mieter bleibt.

    Häufige Fragen

    Kann der Vermieter zusätzlich die Miete erhöhen?

    Nein. Während der Staffelmiete sind Erhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen, bis die Staffel endet.

    Wie belegt man die Staffel gegenüber der Bank?

    Mit dem Mietvertrag, in dem alle Stufen als Euro-Beträge stehen, und mit Kontoauszügen, die die aktuelle Stufe zeigen.

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    Was heißt das für Ihre Finanzierung?

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    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.

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