Ein Teilauszahlungszuschlag ist ein Entgelt, das manche Banken verlangen, wenn ein Darlehen in mehreren Teilbeträgen statt in einer Summe ausgezahlt wird. Er kann als fester Betrag je Abruf oder als Aufschlag auf die Konditionen vereinbart sein. Er betrifft vor allem Neubauten und größere Sanierungen.
Das Wichtigste
- Jeder Abruf verursacht bei der Bank Prüfaufwand: Rechnung, Baufortschritt, Auszahlungsvoraussetzungen.
- Viele Angebote enthalten eine Zahl kostenfreier Teilauszahlungen, darüber hinaus wird berechnet.
- Bauträgerverträge sehen häufig mehrere Raten vor, die Zahl der Abrufe ist damit vorhersehbar.
- Der Zuschlag ist im Effektivzins oft nicht vollständig abgebildet.
Warum verlangen Banken den Zuschlag?
Banken verlangen den Zuschlag, weil jede Teilauszahlung einzeln geprüft wird. Vor jedem Abruf kontrolliert die Bank, ob der Baufortschritt dem Betrag entspricht, ob die Rechnungen plausibel sind und ob die Grundschuld weiterhin ausreichend Wert absichert. Bei größeren Vorhaben schickt sie gelegentlich einen Sachverständigen zur Baustelle.
Dieser Aufwand ist bei einer einmaligen Auszahlung gering und beim Eigenbau mit vielen Gewerken hoch. Manche Banken preisen ihn pauschal in die Konditionen ein, andere berechnen ihn je Abruf.
| Modell | Abrufe | Zusatzkosten |
|---|---|---|
| Einmalauszahlung | 1 | keine |
| Bauträger mit Ratenplan | meist bis zu 7 | je nach Freikontingent |
| Eigenbau mit Einzelgewerken | oft 10 und mehr | höchstes Risiko für Zuschläge |
Wie vergleichen Bauherren die Angebote?
Bauherren vergleichen die Angebote, indem sie die erwartete Zahl der Abrufe mit den kostenfreien Teilauszahlungen abgleichen. Wer Rechnungen bündelt und zum Beispiel monatlich statt wöchentlich abruft, senkt die Zahl der Vorgänge. Zusammen mit der bereitstellungsfreien Zeit ergibt sich so ein realistisches Bild der Baukosten aus Sicht des Darlehens.
Rechenbeispiel: Bauträgerkauf mit sieben Raten
- Annahme: Das Angebot enthält drei kostenfreie Teilauszahlungen, jede weitere kostet 150 €.
- Der Bauträgervertrag sieht sieben Raten vor.
- Kostenpflichtig sind 7 minus 3 = 4 Abrufe.
- Zuschläge gesamt: 4 x 150 € = 600 €.
Ein Angebot mit fünf freien Abrufen hätte die Zusatzkosten in diesem Beispiel auf 300 € halbiert.
Häufige Fragen
Kann ich den Zuschlag vermeiden?
Ja, wenn Sie ein Angebot mit ausreichend kostenfreien Teilauszahlungen wählen oder Eigenkapital zuerst einsetzen und das Darlehen in weniger Schritten abrufen.
Gibt es den Zuschlag auch beim Kauf einer fertigen Wohnung?
Selten, weil der Kaufpreis dort meist in einem Betrag fällig wird.
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Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.