Glossar · Kredit & Zins

    Tilgungsplan: Rate, Zins und Restschuld

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Ein Tilgungsplan ist die tabellarische Aufstellung aller Raten eines Darlehens, getrennt nach Zins und Tilgung, mit der verbleibenden Restschuld. Bei Verbraucherdarlehen mit festem Rückzahlungstermin können Darlehensnehmer ihn jederzeit von der Bank verlangen. Er zeigt, wie schnell das Darlehen tatsächlich sinkt.

    Das Wichtigste

    • Der Tilgungsplan zeigt je Zahlung, wie viel auf das Darlehen, auf die Zinsen und auf sonstige Kosten entfällt.
    • Der Darlehensnehmer hat Anspruch darauf, er kann ihn jederzeit anfordern. Das gilt für Verbraucherdarlehen mit festem Rückzahlungstermin.
    • Bei veränderlichen Zinsen gelten die Angaben im Plan nur bis zur nächsten Anpassung.
    • Die Restschuld am Ende der Zinsbindung ist die Summe, die zur Anschlussfinanzierung ansteht.

    Was muss ein Tilgungsplan enthalten?

    Ein Tilgungsplan muss erkennen lassen, welche Zahlungen in welchen Zeitabständen fällig sind, und aufschlüsseln, wie viel jeweils auf Darlehen, Zinsen und sonstige Kosten entfällt. Das schreibt Art. 247 § 14 EGBGB vor. Nach § 492 Abs. 3 BGB können Darlehensnehmer ihn bei einem Darlehen mit festem Rückzahlungstermin jederzeit verlangen.

    Banken nutzen den Plan intern, um die Restschuld am Ende der Zinsbindung zu bestimmen. Daraus leiten sie ab, ob die Anschlussfinanzierung tragbar bleibt. Bei der Prüfung eines neuen Antrags rechnet die Bank die Rate aus dem Plan in die Haushaltsrechnung ein, bei bestehenden Krediten verlangt sie dafür den aktuellen Plan oder die Saldenbestätigung. Wer in der Anfangsphase wenig tilgt, hat am Ende der Bindung eine höhere Restschuld.

    Ausschnitt eines Tilgungsplans
    Jahr Rate Zinsanteil Tilgung Restschuld
    Start 200.000 €
    1 9.000 € 7.000 € 2.000 € 198.000 €
    2 9.000 € 6.930 € 2.070 € 195.930 €
    3 9.000 € 6.858 € 2.142 € 193.788 €

    Rechenbeispiel: Zwei Jahre im Tilgungsplan

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Darlehen 200.000 €, gleichbleibende Jahresrate 9.000 €. Angenommene Zinskosten im ersten Jahr: 7.000 €.
    2. Jahr 1: Tilgung 9.000 € minus 7.000 € = 2.000 €. Restschuld 200.000 € minus 2.000 € = 198.000 €.
    3. Jahr 2: Die Zinskosten sinken mit der Restschuld auf 6.930 €. Tilgung 9.000 € minus 6.930 € = 2.070 €.
    4. Restschuld nach Jahr 2: 198.000 € minus 2.070 € = 195.930 €.

    Bei gleicher Rate steigt der Tilgungsanteil jedes Jahr, hier von 2.000 € auf 2.070 €. Das nennt man Annuität.

    Häufige Fragen

    Wer erstellt den Tilgungsplan?

    Die Bank. Sie muss ihn auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen, etwa als PDF.

    Warum weicht mein Plan von einer Online-Rechnung ab?

    Häufig wegen unterschiedlicher Zahlungsweise (monatlich oder jährlich), Sondertilgungen oder Gebühren. Maßgeblich ist der Plan der Bank.

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    Was heißt das für Ihre Finanzierung?

    Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.

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    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.

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