Glossar · Förderung

    Tilgungszuschuss bei Förderdarlehen

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Ein Tilgungszuschuss ist ein Teilerlass eines Förderdarlehens, der dem Darlehenskonto gutgeschrieben wird und die Restschuld verringert. Er wird nicht ausgezahlt, sondern verrechnet. Voraussetzung ist meist der Nachweis, dass das geförderte Vorhaben wie beantragt umgesetzt wurde.

    Das Wichtigste

    • Die KfW gewährt bei Sanierungen zum Effizienzhaus Tilgungszuschüsse von bis zu 40 %, je nach Programm und Standard.
    • Die ISB Rheinland-Pfalz bietet Tilgungszuschüsse von bis zu 10 % beim Erwerb und bis zu 25 % bei der Modernisierung selbst genutzten Wohnraums.
    • Der Zuschuss wird erst nach dem Verwendungsnachweis gutgeschrieben.
    • Bis dahin rechnet die Bank mit der vollen Darlehenssumme.

    Wie berücksichtigt die Bank den Zuschuss?

    Die Bank berücksichtigt den Zuschuss erst, wenn er tatsächlich gutgeschrieben ist. In der Kreditprüfung und im Beleihungsauslauf steht zunächst die volle Darlehenssumme. Der Grund: Wird das Vorhaben nicht wie beantragt umgesetzt oder der Nachweis nicht erbracht, entfällt der Zuschuss.

    Nach der Gutschrift sinkt die Restschuld, oft bleibt die Rate gleich und die Laufzeit verkürzt sich, oder die Rate wird neu berechnet. Für die Bank verbessert sich damit das Risiko, was bei einer späteren Anschlussfinanzierung wirkt.

    Tilgungszuschüsse im Überblick
    Programm Zweck Tilgungszuschuss laut Anbieter
    KfW 261 Sanierung zum Effizienzhaus bis zu 40 %
    KfW 134 Genossenschaftsanteile bis zu 15 %
    ISB 501 bis 503 selbst genutztes Wohneigentum bis zu 10 %
    ISB 505 Modernisierung Selbstnutzung bis zu 25 %

    Was müssen Sie für den Zuschuss tun?

    Sie müssen das Vorhaben fristgerecht umsetzen und den Abschluss von einem Energieeffizienz-Experten bestätigen lassen, wenn das Programm das verlangt. Rechnungen und Nachweise sollten vollständig gesammelt werden. Wer den Termin verpasst, riskiert den Zuschuss. Eigentümer, die vermieten, prüfen zusätzlich die steuerliche Behandlung.

    Rechenbeispiel: Sanierungskredit mit Zuschuss

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Förderkredit 150.000 €, Tilgungszuschuss angenommen 25 %.
    2. Zuschuss: 150.000 € x 25 % = 37.500 €.
    3. Restschuld nach Gutschrift: 150.000 € minus 37.500 € = 112.500 €, zuzüglich noch nicht getilgter Beträge.

    Bis zum Verwendungsnachweis rechnet die Bank mit 150.000 €, danach mit 112.500 € für den Förderteil.

    Häufige Fragen

    Bekomme ich den Zuschuss ausgezahlt?

    Nein, er wird mit dem Darlehen verrechnet und senkt die Restschuld.

    Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

    Bei selbst genutzten Immobilien in der Regel nicht. Bei vermieteten Objekten mindert er meist die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

    Weiterlesen

    Was heißt das für Ihre Finanzierung?

    Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.

    Erstgespräch vereinbaren

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.

    Schnell Antwort erhalten!