Glossar · Eigentum & WEG

    WEG-Verwalter aus Sicht der Bank

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Der WEG-Verwalter führt die laufenden Geschäfte einer Eigentümergemeinschaft und ist für die Bank der wichtigste Ansprechpartner für Objektunterlagen. Er trifft Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung nach § 27 WEG und bereitet Wirtschaftsplan, Abrechnung und Versammlungen vor.

    Das Wichtigste

    • Er ist berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen mit geringer Tragweite und fristgebundene Maßnahmen zu treffen.
    • Die Eigentümer können seine Befugnisse durch Beschluss einschränken oder erweitern.
    • Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört grundsätzlich ein zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG, mit gesetzlichen Ausnahmen.
    • Die Verwaltung liefert der Bank Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Protokolle, Beschluss-Sammlung und häufig eine Bescheinigung zum Hausgeld.

    Wann braucht die Bank den Verwalter?

    Die Bank braucht den Verwalter, sobald sie Objektunterlagen einer Eigentumswohnung prüft. Er ist die Stelle, die Hausgeld, Rücklagenstand, Rückstände und beschlossene Maßnahmen bestätigen kann. Je schneller die Verwaltung liefert, desto schneller kann die Bank ihre Prüfung abschließen. Verkäufer sollten die Unterlagen deshalb schon vor dem Notartermin bestellen, weil Verwaltungen dafür oft einige Tage brauchen und die Bank ohne sie keine Zusage erteilt.

    Zusätzlich liegt bei ihm der Nachweis über Zustimmungen zum Verkauf, wenn die Teilungserklärung sie verlangt. Eine zertifizierte Verwaltung gilt als Zeichen für geordnete Abläufe, ersetzt aber nicht die Prüfung der Unterlagen. Käufer sollten Verwaltergebühren für Auskünfte beim Verkäufer erfragen, denn sie fallen häufig an.

    Unterlagen aus der Verwaltung
    Unterlage Inhalt Bank-Blick
    Wirtschaftsplan geplante Kosten, Hausgeld laufende Belastung
    Jahresabrechnung und Vermögensbericht tatsächliche Kosten, Rücklage Planungsqualität, Rücklagenstand
    Protokolle und Beschluss-Sammlung Beschlüsse und Streit künftige Kosten, Risiken
    Zustimmung zum Verkauf Erklärung nach § 12 WEG Voraussetzung der Auszahlung

    Rechenbeispiel: Verwaltervergütung im Hausgeld

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Die Verwaltung erhält 28 € je Wohnung und Monat, die Anlage hat 24 Wohnungen.
    2. Monatlich: 28 € x 24 = 672 €. Im Jahr: 672 € x 12 = 8.064 €.
    3. Auf eine Wohnung entfallen 28 € x 12 = 336 € im Jahr, im Hausgeld enthalten.

    Die 336 € gehören zum nicht umlegbaren Teil des Hausgelds. Die Bank zieht sie bei Vermietern von der Miete ab.

    Häufige Fragen

    Was ist ein zertifizierter Verwalter?

    Nach § 26a WEG darf sich so nennen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung abgelegt hat. Das Gesetz sieht Befreiungen für bestimmte Qualifikationen vor.

    Kann die Bank den Verwalter direkt anfragen?

    In der Praxis läuft die Anfrage über Käufer oder Verkäufer, weil der Verwalter seine Auskünfte der Gemeinschaft und dem Eigentümer schuldet.

    Weiterlesen

    Was heißt das für Ihre Finanzierung?

    Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.

    Erstgespräch vereinbaren

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.

    Schnell Antwort erhalten!