Der WEG-Verwalter führt die laufenden Geschäfte einer Eigentümergemeinschaft und ist für die Bank der wichtigste Ansprechpartner für Objektunterlagen. Er trifft Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung nach § 27 WEG und bereitet Wirtschaftsplan, Abrechnung und Versammlungen vor.
Das Wichtigste
- Er ist berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen mit geringer Tragweite und fristgebundene Maßnahmen zu treffen.
- Die Eigentümer können seine Befugnisse durch Beschluss einschränken oder erweitern.
- Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört grundsätzlich ein zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG, mit gesetzlichen Ausnahmen.
- Die Verwaltung liefert der Bank Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Protokolle, Beschluss-Sammlung und häufig eine Bescheinigung zum Hausgeld.
Wann braucht die Bank den Verwalter?
Die Bank braucht den Verwalter, sobald sie Objektunterlagen einer Eigentumswohnung prüft. Er ist die Stelle, die Hausgeld, Rücklagenstand, Rückstände und beschlossene Maßnahmen bestätigen kann. Je schneller die Verwaltung liefert, desto schneller kann die Bank ihre Prüfung abschließen. Verkäufer sollten die Unterlagen deshalb schon vor dem Notartermin bestellen, weil Verwaltungen dafür oft einige Tage brauchen und die Bank ohne sie keine Zusage erteilt.
Zusätzlich liegt bei ihm der Nachweis über Zustimmungen zum Verkauf, wenn die Teilungserklärung sie verlangt. Eine zertifizierte Verwaltung gilt als Zeichen für geordnete Abläufe, ersetzt aber nicht die Prüfung der Unterlagen. Käufer sollten Verwaltergebühren für Auskünfte beim Verkäufer erfragen, denn sie fallen häufig an.
| Unterlage | Inhalt | Bank-Blick |
|---|---|---|
| Wirtschaftsplan | geplante Kosten, Hausgeld | laufende Belastung |
| Jahresabrechnung und Vermögensbericht | tatsächliche Kosten, Rücklage | Planungsqualität, Rücklagenstand |
| Protokolle und Beschluss-Sammlung | Beschlüsse und Streit | künftige Kosten, Risiken |
| Zustimmung zum Verkauf | Erklärung nach § 12 WEG | Voraussetzung der Auszahlung |
Rechenbeispiel: Verwaltervergütung im Hausgeld
- Annahme: Die Verwaltung erhält 28 € je Wohnung und Monat, die Anlage hat 24 Wohnungen.
- Monatlich: 28 € x 24 = 672 €. Im Jahr: 672 € x 12 = 8.064 €.
- Auf eine Wohnung entfallen 28 € x 12 = 336 € im Jahr, im Hausgeld enthalten.
Die 336 € gehören zum nicht umlegbaren Teil des Hausgelds. Die Bank zieht sie bei Vermietern von der Miete ab.
Häufige Fragen
Was ist ein zertifizierter Verwalter?
Nach § 26a WEG darf sich so nennen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung abgelegt hat. Das Gesetz sieht Befreiungen für bestimmte Qualifikationen vor.
Kann die Bank den Verwalter direkt anfragen?
In der Praxis läuft die Anfrage über Käufer oder Verkäufer, weil der Verwalter seine Auskünfte der Gemeinschaft und dem Eigentümer schuldet.
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Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.