Glossar · Kredit & Zins

    Widerrufsrecht beim Immobiliardarlehen

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Das Widerrufsrecht erlaubt Verbrauchern, ihre Erklärung zum Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Verbraucherdarlehen ergibt es sich aus § 495 BGB. Für die Bank bedeutet es, dass ein unterschriebener Vertrag noch nicht endgültig ist.

    Das Wichtigste

    • Die Frist beträgt 14 Tage. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    • Der Widerruf braucht keine Begründung, er muss aber eindeutig erkennen lassen, dass der Verbraucher widerruft.
    • Ausgenommen sind unter anderem notariell beurkundete Darlehensverträge, wenn der Notar die Wahrung der Verbraucherrechte bestätigt.
    • Bei Widerruf müssen empfangene Leistungen unverzüglich zurückgewährt werden.

    Wie wirkt der Widerruf bei einem laufenden Kauf?

    Der Widerruf betrifft nur den Darlehensvertrag, der Kaufvertrag ist ein eigener Vertrag. Wer das Darlehen widerruft, nachdem der Kaufvertrag beurkundet ist, muss die Finanzierung deshalb anderweitig sicherstellen, sonst bleibt die Kaufpreispflicht bestehen. Banken zahlen darum bei Immobilienfinanzierungen den Kaufpreis erst, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, und verlassen sich nicht auf einen Fristablauf allein.

    Für die Bank ist das Widerrufsrecht ein Prüfpunkt im Vertragsablauf. Sie dokumentiert den Zugang der Widerrufsbelehrung, prüft Fristen und wartet im Zweifel ab. Verbraucher erhalten bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen außerdem mindestens sieben Tage Bedenkzeit, wenn kein Widerrufsrecht besteht, etwa bei notariell beurkundetem Vertrag (§ 495 Abs. 3 BGB). Wer eine Absage plant, schreibt sie nachweisbar und mit Datum.

    Widerruf auf einen Blick
    Punkt Regel Quelle
    Frist 14 Tage § 355 Abs. 2 BGB
    Form Erklärung gegenüber der Bank, ohne Begründung § 355 Abs. 1 BGB
    Fristwahrung rechtzeitige Absendung genügt § 355 Abs. 1 BGB
    Ausnahme notarielle Beurkundung mit Notarbestätigung § 495 Abs. 2 BGB
    Rückgabe empfangene Leistungen unverzüglich § 355 Abs. 3 BGB

    Rechenbeispiel: Fristlauf bei einer Finanzierung

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Der Darlehensvertrag wird am Montag, 2. Februar 2026 unterschrieben.
    2. Frist: 14 Tage, also bis Montag, 16. Februar 2026 (2 + 14 = 16).
    3. Der Kaufvertrag wird am 9. Februar beurkundet, die Fälligkeit tritt am 6. März ein.
    4. Annahme: Die Bank zahlt laut Vertrag erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars.

    Die Widerrufsfrist endet am 16. Februar, lange vor der Auszahlung am 6. März. Der Widerruf wäre bis zum 16. Februar möglich gewesen, auch nach der Beurkundung am 9. Februar.

    Häufige Fragen

    Kann ich auch nach der Auszahlung noch widerrufen?

    Nur innerhalb der Frist. Läuft sie noch, ist der Widerruf wirksam, und das ausgezahlte Darlehen ist dann zurückzugeben.

    Muss die Bank mich über das Widerrufsrecht informieren?

    Ja. Für Verbraucherdarlehen ist die Widerrufsinformation Teil der Pflichtangaben. Für den genauen Fristbeginn gelten die gesetzlichen Vorgaben, die Ihre Bank im Vertrag nennt.

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    Was heißt das für Ihre Finanzierung?

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    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.

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