Der Wirtschaftsplan ist der Jahresplan der Eigentümergemeinschaft mit den erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Auf seiner Grundlage beschließen die Eigentümer die Vorschüsse, also das Hausgeld, und die Zuführung zur Rücklage. Für die Bank ist er die wichtigste Quelle für die laufende Belastung einer Eigentumswohnung.
Das Wichtigste
- Nach § 28 WEG stellt der Verwalter den Wirtschaftsplan für jedes Kalenderjahr auf.
- Er enthält die geplanten Kosten und das daraus errechnete Hausgeld für jede Einheit.
- Die Eigentümer beschließen die Vorschüsse und die Rücklagenzuführung auf Grundlage des Plans.
- Die Bank verlangt in der Regel den aktuellen Plan, weil er die Belastung für die kommenden Monate zeigt.
Welche Angaben zieht die Bank aus dem Plan?
Die Bank zieht aus dem Wirtschaftsplan das monatliche Hausgeld der Wohnung, die Aufteilung in umlegbare und nicht umlegbare Posten und die geplante Zuführung zur Rücklage. Aus diesen Werten entsteht die Belastung in der Haushaltsrechnung. Wer vermietet, nutzt dieselben Zahlen für die Bewirtschaftungskosten. Die Bank vergleicht sie mit der letzten Jahresabrechnung, um zu sehen, ob der Plan in der Vergangenheit eingehalten wurde.
Zusätzlich liest die Bank, ob die Ansätze zur Gebäudesituation passen. Sehr niedrige Zuführungen bei alter Bausubstanz oder auffällig hohe Kosten für Reparaturen fallen auf. Ein Plan, der nicht beschlossen wurde, gilt der Bank als schwächere Grundlage als ein Beschluss mit Protokoll.
| Merkmal | Wirtschaftsplan | Jahresabrechnung |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | vor dem Jahr, als Vorgabe | nach dem Jahr, als Rückblick |
| Inhalt | erwartete Einnahmen und Ausgaben | tatsächliche Einnahmen und Ausgaben |
| Folge für den Eigentümer | Höhe des Hausgelds | Nachzahlung oder Anpassung |
| Nutzen für die Bank | laufende Belastung | Abweichung von der Planung |
Rechenbeispiel: Vom Gesamtplan zum Hausgeld
- Annahme: Der Plan sieht für das Jahr Gesamtausgaben von 72.000 € und eine Rücklagenzuführung von 18.000 € vor.
- Zu verteilen sind 72.000 € + 18.000 € = 90.000 €.
- Annahme: Die Wohnung hat einen Anteil von 5 %. Jahresanteil: 90.000 € x 5 % = 4.500 €, im Monat 4.500 € : 12 = 375 €.
Das Hausgeld liegt bei 375 € im Monat. Diesen Wert setzt die Bank in der Haushaltsrechnung an.
Häufige Fragen
Wer beschließt den Wirtschaftsplan?
Der Verwalter stellt ihn auf, die Eigentümer beschließen die Vorschüsse nach § 28 WEG. Ein ordentlicher Beschluss steht im Protokoll der Versammlung.
Wo bekomme ich den Plan als Käufer?
Über den Verkäufer, der ihn von der Verwaltung anfordert. Er gehört zu den Unterlagen, die die Bank vor der Zusage sehen will.
Weiterlesen
Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.