Wohn-Riester ist die Möglichkeit, gefördertes Kapital aus einem Riester-Vertrag für eine selbst genutzte Wohnung einzusetzen, etwa zum Kauf, Bau oder zur Tilgung eines Darlehens. Das Gesetz nennt das Altersvorsorge-Eigenheimbetrag. Die Förderung wird über ein Wohnförderkonto im Alter nachgelagert besteuert.
Das Wichtigste
- Entnommen werden müssen mindestens 3.000 €, bei Teilentnahme muss ein Restkapital von mindestens 3.000 € bleiben.
- Die Wohnung muss selbst genutzt werden und den Lebensmittelpunkt bilden.
- Für Umbau oder energetische Sanierung gelten eigene Mindestbeträge.
- Die Bank wertet das entnommene Kapital wie Eigenkapital.
Wie sieht die Bank das Riester-Kapital?
Die Bank sieht das entnommene Riester-Kapital als Eigenkapital, wenn es vor der Auszahlung verfügbar ist. Es senkt das Darlehen und damit den Beleihungsauslauf. Bei Riester-Darlehen oder Riester-Bausparverträgen fließen die Zulagen in die Tilgung, was die Restschuld schneller senkt.
In der Haushaltsrechnung ist zu bedenken, dass das Wohnförderkonto später versteuert wird. Die Bank berücksichtigt das in der Regel nicht direkt, für die Altersplanung des Kunden ist es aber wichtig.
| Verwendung | Mindestbetrag | Bedingung |
|---|---|---|
| Kauf oder Bau einer Wohnung | 3.000 € | Selbstnutzung |
| Tilgung eines Darlehens dafür | 3.000 € | Darlehen für die selbst genutzte Wohnung |
| Genossenschaftsanteile | 3.000 € | Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung |
| Umbau innerhalb von drei Jahren nach Kauf | 6.000 € | weitere Voraussetzungen laut Gesetz |
Für wen eignet sich Wohn-Riester?
Wohn-Riester eignet sich vor allem für Selbstnutzer, die lange in der Immobilie wohnen bleiben wollen. Wer später vermietet oder verkauft, ohne in eine neue selbst genutzte Wohnung zu wechseln, muss die Förderung unter Umständen zurückzahlen oder sofort versteuern. Für Kapitalanleger kommt Wohn-Riester nicht in Betracht.
Rechenbeispiel: Riester-Guthaben als Eigenkapital
- Annahme: Eigenkapital aus Ersparnissen 40.000 €, Riester-Guthaben 24.000 €.
- Eigenkapital gesamt: 40.000 € + 24.000 € = 64.000 €.
- Bei 380.000 € Gesamtbedarf sinkt das Darlehen von 340.000 € auf 316.000 €.
Das Darlehen ist um 24.000 € kleiner; das Wohnförderkonto beginnt mit dem entnommenen Betrag.
Häufige Fragen
Muss ich den Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Sie entnehmen das Kapital ganz oder teilweise für die Immobilie, der Vertrag kann mit Restkapital weiterlaufen.
Was passiert bei einem späteren Verkauf?
Ziehen Sie aus und nutzen keine neue eigene Wohnung, droht die Besteuerung des Wohnförderkontos. Lassen Sie den Einzelfall steuerlich prüfen.
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Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.