Wohn-Riester beim Immobilienkauf

    Riester-Guthaben lässt sich in die eigene Immobilie stecken, als Eigenkapital beim Kauf oder zur Tilgung. Wie die Förderung in die Finanzierung fließt, wann die Bank das Geld anrechnet, was im Ruhestand auf das Wohnförderkonto fällig wird und was das Altersvorsorgereformgesetz ab 2027 ändert.

    Sparschwein, Schlüssel und Unterlagen, darunter die Überschrift „Wohn-Riester beim Kauf“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Gefördertes Riester-Kapital darf für eine selbst genutzte Wohnung eingesetzt werden, entweder als Eigenkapital beim Kauf oder zur Tilgung eines Darlehens, das den Kauf finanziert.
    • Im Gegenzug führt der Anbieter ein Wohnförderkonto, das ab Beginn der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert wird, und bei Aufgabe der Selbstnutzung droht die sofortige Besteuerung.
    • Das Altersvorsorgereformgesetz behält die Eigenheimrente bei, ändert aber ab 2027 Einzelheiten, deshalb lohnt der Blick in die eigenen Vertragsbedingungen und für die Steuer der Weg zum Steuerberater.

    Wie funktioniert Wohn-Riester beim Immobilienkauf?

    Wohn-Riester heißt, dass Sie gefördertes Altersvorsorgekapital in eine selbst genutzte Immobilie stecken, statt es bis zur Rente im Vertrag zu lassen. Das geht auf zwei Wegen: Sie entnehmen das Guthaben beim Kauf als Eigenkapital, oder Sie setzen es zur Tilgung des Darlehens ein, mit dem Sie den Kauf finanziert haben. Das Gesetz spricht von der Eigenheimrente.

    Die Grundlage ist § 92a EStG. Er beschreibt, wofür der sogenannte Altersvorsorge-Eigenheimbetrag eingesetzt werden darf: für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung, für die Tilgung eines Darlehens, das dafür aufgenommen wurde, für Pflichtanteile an einer Wohnungsgenossenschaft und unter Bedingungen für einen barrierereduzierenden Umbau oder eine energetische Sanierung.

    Der Preis der Förderung ist die spätere Besteuerung. Weil Beiträge und Zulagen in der Ansparphase gefördert wurden, wird das in die Immobilie geflossene Kapital im Ruhestand nachgelagert versteuert. Welche anderen Förderwege es beim Kauf gibt, ordnet der Beitrag Welche Förderung es beim Immobilienkauf gibt ein.

    Wohn-Riester gilt nur für eine Wohnung, die Sie selbst als Hauptwohnsitz bewohnen. Für eine Kapitalanlage oder eine Ferienwohnung ist der Weg verschlossen.

    Welche Wege gibt es, Riester in die Immobilie zu bringen?

    Es gibt drei übliche Wege, und sie wirken an verschiedenen Stellen der Finanzierung. Die Übersicht zeigt, wann welcher Weg passt und was die Bank daraus macht.

    WegEntnahme beim Kauf WannVor oder zum Kauf, Guthaben liegt im Vertrag bereit. Wirkung in der FinanzierungErhöht das Eigenkapital, senkt Darlehen und Beleihungsauslauf.
    WegEntnahme zur Tilgung WannNach dem Kauf, etwa zum Ende der Zinsbindung. Wirkung in der FinanzierungSenkt die Restschuld, ähnlich einer Sondertilgung.
    WegRiester-Darlehen oder Riester-Bausparen WannLaufend während der Finanzierung. Wirkung in der FinanzierungTilgungsbeiträge werden gefördert, die Zulagen fließen in die Tilgung.

    Ob Ihr Vertrag eine Entnahme vorsieht, steht in den Vertragsbedingungen. Fragen Sie beim Anbieter nach, bevor Sie das Guthaben in die Finanzierungsplanung aufnehmen.

    Wann rechnet die Bank Riester-Guthaben als Eigenkapital an?

    Die Bank rechnet Riester-Guthaben an, sobald feststeht, dass es rechtzeitig zum Kauf fließt, im Zweifel erst mit dem Eingang auf Ihrem Konto. Ein Guthaben im Vertrag ist noch kein verfügbares Eigenkapital, weil vor der Auszahlung ein Verfahren läuft.

    Das Verfahren regelt § 92b EStG: Sie beantragen die Verwendung bei der Zentralen Stelle, die den möglichen Betrag bescheinigt. Erst danach zahlt der Anbieter aus. Das braucht Zeit, und die fehlt oft, wenn der Notartermin schon steht. Planen Sie den Antrag deshalb früh, idealerweise bevor Sie die Finanzierungsanfrage stellen.

    Für den Nachweis gegenüber der Bank gilt dasselbe wie bei anderem Eigenkapital: ein Beleg über Höhe und Verfügbarkeit, später der Kontoauszug mit dem Eingang. Welche Belege Banken allgemein für Eigenkapital verlangen, steht im Beitrag zum Eigenkapital-Nachweis. Bei einem Riester-Bausparvertrag zählt wie bei jedem Bausparvertrag nur das Guthaben, nicht das spätere Bauspardarlehen, siehe Bausparvertrag als Eigenkapital.

    Was wird im Ruhestand auf das Wohnförderkonto fällig?

    Im Ruhestand wird das Wohnförderkonto nachgelagert besteuert, also das, was Sie entnommen oder gefördert getilgt haben, zuzüglich einer jährlichen Erhöhung. Der Anbieter führt dieses Konto als Merkposten. Echtes Geld liegt dort nicht, es dient nur als Grundlage für die spätere Steuer.

    Nach § 92a Abs. 2 EStG erhöht sich der Stand bis zum Beginn der Auszahlungsphase jedes Jahr um 2 Prozent. Die Auszahlungsphase beginnt zu einem vereinbarten Zeitpunkt zwischen dem 60. und dem 68. Lebensjahr, ohne Vereinbarung mit dem 67. Ab dann wird das Wohnförderkonto nach bisherigem Recht über Jahre verteilt besteuert, oder Sie lassen es auf einmal besteuern. Die steuerliche Behandlung steht in § 22 Nr. 5 EStG.

    Welche Variante für Sie günstiger ist, hängt von Ihrem Einkommen im Ruhestand ab. Das ist eine Steuerfrage und gehört zu Ihrem Steuerberater, nicht in die Finanzierungsberatung.

    Für die Finanzierung heißt das: Die spätere Steuer belastet nicht die Rate, sondern Ihr Einkommen im Ruhestand. Planen Sie sie in Ihre Altersvorsorge ein.

    Was passiert bei Verkauf oder Vermietung?

    Geben Sie die Selbstnutzung auf, wird das Wohnförderkonto grundsätzlich aufgelöst und der Stand auf einmal besteuert. Das regelt § 92a Abs. 3 EStG. Die Aufgabe müssen Sie dem Anbieter mitteilen, auch wenn Sie nur ausziehen und das Eigentum behalten.

    Das Gesetz kennt Ausnahmen. Die wichtigsten sind die Reinvestition in eine andere selbst genutzte Wohnung innerhalb bestimmter Fristen und die Wiederaufnahme der Selbstnutzung innerhalb von fünf Jahren. Daneben gibt es Regeln für Scheidung, Krankheit und Pflege sowie für einen beruflich bedingten Umzug.

    Wer schon beim Kauf weiß, dass er die Immobilie in einigen Jahren vermieten will, sollte Wohn-Riester deshalb gut überlegen. Die Förderung passt am besten zu einem Zuhause, in dem Sie alt werden wollen.

    Was ändert das Altersvorsorgereformgesetz ab 2027?

    Das Altersvorsorgereformgesetz behält die Eigenheimrente bei und ändert ab 2027 einige Einzelheiten. Es ist im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 verkündet, wesentliche Teile gelten ab dem 1. Januar 2027.

    Nach den Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums gilt künftig Folgendes:

    • Eigenheimrente bleibt. Die Komponente wird in das neue Fördersystem übernommen.
    • Entnahme wird freiwillig für den Anbieter. Sie ist kein zwingender Vertragsbestandteil mehr. Ein neuer Vertrag kann sie anbieten, muss es aber nicht.
    • Kein Mindestrestkapital mehr. Die Pflicht, nach einer Teilentnahme einen Mindestbetrag im Vertrag zu lassen, soll entfallen.
    • Kürzere Besteuerung des Wohnförderkontos. Das Ministerium beschreibt als Plan, die Besteuerung auf einen deutlich kürzeren Zeitraum ab Beginn der Auszahlungsphase zu verteilen. Bei Verträgen, deren Auszahlungsphase schon begonnen hat, bleibt es aus Vertrauensschutz beim bisherigen Verfahren.

    Wer heute einen neuen Vertrag mit Blick auf eine spätere Immobilie abschließt, sollte ausdrücklich nachfragen, ob die Entnahme für die eigene Wohnung vorgesehen ist.

    Im Gespräch klären, wie Riester in Ihre Finanzierung passt

    Ob Wohn-Riester in Ihre Finanzierung gehört, entscheidet sich an drei Fragen: Reicht die Zeit für den Antrag bis zum Kauf, wie verändert die Entnahme Eigenkapital und Beleihungsauslauf, und passt die spätere Besteuerung zu Ihrer Planung im Ruhestand. Die ersten beiden klären wir im Gespräch, die dritte mit Ihrem Steuerberater.

    Bringen Sie dazu die letzte Jahresmitteilung Ihres Riester-Anbieters mit. Wie viel Eigenkapital eine Bank grundsätzlich erwartet, steht im Beitrag zum Eigenkapital, den Weg zur Zusage auf der Seite zur Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    Ja, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen und Ihr Vertrag die Entnahme vorsieht. Das Gesetz nennt den entnommenen Betrag Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, geregelt in § 92a EStG. Die Entnahme beantragen Sie bei der Zentralen Stelle, die sie bescheinigt, danach zahlt der Anbieter aus. Die Bank rechnet das Geld an, sobald die Auszahlung gesichert ist, im Zweifel erst mit dem Eingang auf Ihrem Konto.

    Das Wohnförderkonto ist ein Merkposten, den der Anbieter führt. Darauf stehen die entnommenen Beträge und die geförderten Tilgungsleistungen, die Sie für die selbst genutzte Wohnung eingesetzt haben. Der Stand erhöht sich nach § 92a Abs. 2 EStG jedes Jahr um 2 Prozent, bis die Auszahlungsphase beginnt. Ab dann wird er nachgelagert besteuert, weil Sie die Förderung in der Ansparphase steuerfrei erhalten haben.

    Geben Sie die Selbstnutzung auf, wird das Wohnförderkonto nach § 92a Abs. 3 EStG grundsätzlich aufgelöst und der Stand auf einen Schlag besteuert. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn Sie innerhalb bestimmter Fristen in eine andere selbst genutzte Wohnung reinvestieren oder die Selbstnutzung innerhalb von fünf Jahren wieder aufnehmen. Die Aufgabe müssen Sie dem Anbieter mitteilen. Lassen Sie sich vor einem Verkauf steuerlich beraten.

    Das Altersvorsorgereformgesetz ist im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 verkündet, wesentliche Teile gelten ab dem 1. Januar 2027. Nach den Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums bleibt die Eigenheimrente Teil der Förderung. Die Entnahme für die eigene Wohnung ist künftig kein zwingender Vertragsbestandteil mehr, der Anbieter kann sie anbieten. Die Pflicht, nach einer Teilentnahme ein Mindestkapital im Vertrag zu lassen, soll entfallen. Ob Ihr Vertrag die Entnahme erlaubt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

    Das hängt von Ihrer Steuerlage heute und im Ruhestand, von der Höhe des Guthabens und davon ab, wie sicher Sie die Immobilie bis ins Alter selbst bewohnen. Der Vorteil ist mehr Eigenkapital oder eine schnellere Entschuldung, der Preis ist die spätere Besteuerung des Wohnförderkontos. Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Rechnen Sie den steuerlichen Teil mit Ihrem Steuerberater durch, die Finanzierung klären wir im Gespräch.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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