Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude, etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Für die Bank schützt sie den Wert der Immobilie, auf dem ihre Grundschuld lastet. Deshalb gehört der Nachweis einer bestehenden Versicherung zu den Auszahlungsvoraussetzungen.
Das Wichtigste
- Ohne gültigen Versicherungsnachweis zahlt die Bank das Darlehen in der Regel nicht aus.
- Bei Eigentumswohnungen besteht meist eine Gebäudeversicherung der Gemeinschaft. Dann genügt deren Nachweis.
- Die Bank lässt sich vom Versicherer bestätigen, dass sie als Gläubigerin angemeldet ist. Nach § 142 VVG wird sie dann bei Prämienverzug und bei Schäden informiert.
- Die Versicherungssumme sollte dem Wert des Gebäudes entsprechen. Ist sie erheblich zu niedrig, zahlt der Versicherer im Schaden nur anteilig (§ 75 VVG).
Was verlangt die Bank konkret?
Die Bank verlangt einen Versicherungsschein oder eine Bestätigung des Versicherers, dass das Gebäude versichert ist und die Bank als Gläubigerin eingetragen wurde. Beim Kauf besteht meist noch die Versicherung des Verkäufers. Der Erwerber kann sie nach § 96 VVG innerhalb eines Monats ab Erwerb kündigen. Die Bank braucht aber ohnehin einen Nachweis auf Ihren Namen, deshalb sollten Sie den Abschluss rechtzeitig vor der Auszahlung planen.
Zusätzlich zu Feuer, Leitungswasser und Sturm kann der Schutz um Elementarschäden erweitert werden, etwa Überschwemmung. Ob die Bank diesen Baustein fordert, hängt vom Objekt und der Lage ab. Liegt die Versicherungssumme erheblich unter dem Versicherungswert, zahlt der Versicherer im Schaden nach § 75 VVG nur im Verhältnis beider Beträge.
| Objekt | Versicherer | Nachweis für die Bank |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | Eigentümer selbst | Versicherungsschein mit Gläubigervermerk |
| Eigentumswohnung | Gemeinschaft, über die Verwaltung | Bestätigung der Verwaltung |
| Mehrfamilienhaus | Eigentümer selbst | Versicherungsschein mit Gläubigervermerk |
| Neubau in der Bauzeit | Bauherr, zusätzlich Bauleistung | Beide Policen vorlegen |
Rechenbeispiel: Prüfung der Versicherungssumme
- Annahme: Wohnfläche 140 m², Gebäudewert je m² 3.000 €.
- Gebäudewert: 140 m² × 3.000 € = 420.000 €.
- Annahme: Der Versicherer führt nur 336.000 € als Summe.
- Deckungsgrad: 336.000 € : 420.000 € = 80 %.
Bei einem Schaden von 50.000 € erstattet der Versicherer nur 80 %, also 40.000 €. Die übrigen 10.000 € tragen Sie selbst.
Häufige Fragen
Was passiert bei Unterversicherung?
Der Versicherer erstattet Schäden nur im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert. Die Differenz tragen Sie selbst, und die Bank sieht ihre Sicherheit geschwächt.
Kann ich den Versicherer nach dem Kauf wechseln?
Ja. Nach § 96 VVG kann der Erwerber eine übernommene Versicherung innerhalb eines Monats ab Erwerb kündigen. Die Bank braucht danach den neuen Nachweis.
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Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.