Glossar · Anschluss & Umschuldung

    Anschlussfinanzierung rechtzeitig planen

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Eine Anschlussfinanzierung ist die Weiterfinanzierung der Restschuld nach Ende der Sollzinsbindung. Sie kann bei der bisherigen Bank als Prolongation oder bei einer anderen Bank als Umschuldung erfolgen. Die Konditionen richten sich nach dem dann geltenden Zinsniveau und dem neuen Risiko.

    Das Wichtigste

    • Die bisherige Bank muss spätestens drei Monate vor Ende der Bindung mitteilen, ob sie ein Angebot macht.
    • Zum Ende der Bindung kann der Kunde mit einem Monat Frist kündigen und wechseln.
    • Eine neue Bank prüft Bonität und Objekt neu, die Grundschuld wird meist abgetreten.
    • Der gesunkene Beleihungsauslauf nach Jahren der Tilgung verbessert oft die Einstufung.

    Was prüft eine neue Bank beim Anschluss?

    Eine neue Bank prüft beim Anschluss alles neu: Einkommen, Schufa, Haushaltsrechnung und den Beleihungswert des Objekts. Weil die Restschuld deutlich geringer ist als das ursprüngliche Darlehen, liegt der Auslauf häufig in einer günstigeren Stufe. Zugleich achtet die Bank auf das Alter, denn die verbleibende Laufzeit muss zur Lebensplanung passen.

    Für die Sicherheit übernimmt die neue Bank in der Regel die bestehende Grundschuld per Abtretung. Das ist meist günstiger als eine neue Bestellung. Die alte Bank verlangt dafür die Ablösung der Restschuld zum Ende der Bindung.

    Wege der Anschlussfinanzierung
    Weg Bank Prüfung Vorlauf
    Prolongation bisherige Bank meist vereinfacht einige Monate
    Umschuldung neue Bank vollständig einige Monate
    Forward-Darlehen bisherige oder neue Bank vollständig bis zu mehrere Jahre

    Wann sollten Sie mit der Planung beginnen?

    Sie sollten etwa ein Jahr vor Ende der Bindung beginnen, bei Bedarf früher, wenn ein Forward-Darlehen in Frage kommt. Nötig sind aktuelle Einkommensnachweise, ein Grundbuchauszug, die Restschuldbestätigung und Unterlagen zum Objekt. Vermieter brauchen zusätzlich Mietverträge und eine aktuelle Aufstellung der Mieten.

    Rechenbeispiel: Anschluss nach zehn Jahren

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Restschuld 180.000 €, neuer Beleihungswert 260.000 €.
    2. Auslauf: 180.000 € / 260.000 € = rund 69,2 %.
    3. Neue Rate bei 3 % Tilgung: Tilgung 180.000 € x 3 % / 12 = 450 € plus angenommener Zinsanteil 600 € = 1.050 €.

    Mit unter 70 % Auslauf steht der Anschluss in einer deutlich besseren Stufe als die Erstfinanzierung.

    Häufige Fragen

    Muss ich das Angebot meiner Bank annehmen?

    Nein. Sie können zum Ende der Bindung kündigen und zu einer anderen Bank wechseln.

    Was kostet ein Bankwechsel?

    Vor allem die Abtretung der Grundschuld mit Notar- und Grundbuchgebühren. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt zum Bindungsende nicht an.

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    Was heißt das für Ihre Finanzierung?

    Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.

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    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.

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