Glossar · Förderung

    Landesförderung neben dem Bankdarlehen

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Landesförderung sind Darlehen und Zuschüsse, die die Förderbanken der Bundesländer für Wohneigentum, Modernisierung oder Mietwohnungsbau vergeben. In Rheinland-Pfalz ist das die ISB. Viele Programme setzen Einkommensgrenzen und Selbstnutzung voraus und werden nachrangig zum Bankdarlehen gesichert.

    Das Wichtigste

    • Die ISB fördert selbst genutzten Wohnraum mit Darlehen, Zinsfestschreibungen über 20 oder 30 Jahre und Tilgungszuschuss.
    • Häufig ist ein Einsatz von 10 % Eigenkapital vorgeschrieben, teils durch ein Ersatzdarlehen ersetzbar.
    • Vor dem Kauf oder Baubeginn muss die Förderzusage oder eine Förderbestätigung vorliegen.
    • Die finanzierende Bank muss den Nachrang der Förderung akzeptieren und ihre Grundschuld davor eintragen.

    Wie bewertet die Bank ein Landesdarlehen?

    Die Bank bewertet ein nachrangiges Landesdarlehen als Entlastung ihres eigenen Risikos. Sie steht im Grundbuch vorn und wird zuerst bedient. Für ihren Beleihungsauslauf zählt nur ihr eigener Teil. Deshalb wirken nachrangige Förderdarlehen für die erstrangige Bank ähnlich wie zusätzliches Eigenkapital, auch wenn der Kunde sie zurückzahlen muss.

    In der Haushaltsrechnung zählt die Rate des Förderdarlehens dagegen voll. Die Bank prüft also, ob beide Raten gemeinsam tragbar sind.

    Ausgewählte ISB-Programme
    Programm Zweck Merkmal laut ISB
    Kredit 501 bis 503 Wohneigentum zur Selbstnutzung Tilgungszuschuss bis zu 10 %
    Kredit 505 Modernisierung Selbstnutzung Tilgungszuschuss bis zu 25 %
    Kredit 710 Wohneigentum Universell ohne Einkommensgrenze, 25.000 bis 250.000 €

    Was sollten Käufer in Rheinland-Pfalz beachten?

    Käufer in Rheinland-Pfalz sollten die Einkommensgrenzen und Wohnflächenobergrenzen früh prüfen und die Förderbestätigung bei der Stadt- oder Kreisverwaltung einholen. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie darf der Kaufvertrag nicht zu alt sein, und ein Kauf von Verwandten in gerader Linie ist ausgeschlossen. Wer die Grenzen überschreitet, kann ein Programm ohne Einkommensgrenze prüfen, das als Nachrangdarlehen neben einem Bankdarlehen steht.

    Rechenbeispiel: Kauf mit ISB-Nachrangdarlehen

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Kaufpreis 300.000 €, Nebenkosten 30.000 €, Gesamtbedarf 330.000 €.
    2. Eigenkapital 10 %: 33.000 €. ISB-Darlehen nachrangig angenommen 80.000 €.
    3. Bankdarlehen erstrangig: 330.000 € minus 33.000 € minus 80.000 € = 217.000 €.
    4. Beleihungswert 240.000 €, Auslauf der Bank: 217.000 € / 240.000 € = rund 90,4 %.

    Ohne das ISB-Darlehen läge der Auslauf der Bank bei 297.000 € / 240.000 € = rund 123,8 %.

    Häufige Fragen

    Kann ich Landes- und KfW-Förderung kombinieren?

    Oft ja. Die Programme regeln selbst, welche Kombinationen erlaubt sind. Die Bank muss die Rangfolge aller Darlehen abstimmen.

    Wer beantragt die ISB-Förderung?

    Je nach Programm über die Hausbank oder direkt bei der ISB. Die Förderbestätigung kommt von der Kommune.

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    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.

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