Die Zwangsversteigerung ist die gerichtliche Verwertung eines Grundstücks nach dem ZVG, meist weil ein Gläubiger sein Geld nicht erhält. Wer dort kauft, wird mit dem Zuschlag Eigentümer, braucht aber vorher eine Sicherheit und danach schnell die Finanzierung. Die Bank prüft deshalb schon vor dem Termin.
Das Wichtigste
- Die Sicherheitsleistung beträgt nach § 68 ZVG ein Zehntel des Verkehrswerts und muss im Termin bereitstehen.
- Mit dem Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer (§ 90 ZVG), noch vor dem Grundbucheintrag.
- Die Bank zahlt das Darlehen erst nach dem Zuschlag und der Bestellung ihrer Grundschuld aus. Eine Finanzierungsbestätigung vorab ist üblich.
- Der festgesetzte Verkehrswert aus dem Gutachten dient als Orientierung. Innen besichtigen können Sie meist nicht, die Bank prüft das Gutachten.
Wann zahlt die Bank in der Versteigerung?
Die Bank zahlt erst, wenn der Zuschlag erteilt ist und ihre Grundschuld feststeht. Vor dem Termin stellt sie in der Regel nur eine Finanzierungsbestätigung aus, die Ihr Gebot als finanzierbar ausweist. Die Sicherheitsleistung von einem Zehntel des Verkehrswerts müssen Sie aus eigenen Mitteln stellen. Übersteigt sie das Bargebot, wird der Überschuss nach § 68 ZVG freigegeben.
Der Zuschlag kann auf Antrag versagt werden, wenn das Meistgebot unter sieben Zehnteln des Grundstückswerts bleibt (§ 74a ZVG). Das Gericht setzt dann einen neuen Termin an, in der Regel zwischen drei und sechs Monaten später. Für Ihre Planung heißt das: Die Bank rechnet erst mit dem Zuschlag als sicherem Ereignis.
| Station | Was passiert | Bedeutung für die Bank |
|---|---|---|
| Verkehrswertfestsetzung | Gericht setzt Wert fest | Orientierung für Bietgrenze |
| Bietstunde | Gebot, Sicherheit verlangt | Finanzierungsbestätigung vorgelegt |
| Zuschlag | Ersteher wird Eigentümer | Grundschuld kann bestellt werden |
| Grundschuldbestellung | Urkunde beim Notar | Sicherheit der Bank |
| Auszahlung | Bank zahlt Bargebot | Ende des Verfahrens |
Rechenbeispiel: Gebot, Sicherheit und Darlehen
- Annahme: Verkehrswert 250.000 €, Meistgebot 190.000 €, eigene Mittel 45.000 €.
- Sicherheit: ein Zehntel von 250.000 € = 25.000 €. Die Grenze von sieben Zehnteln liegt bei 175.000 €, das Gebot ist höher.
- Grunderwerbsteuer, angenommen 5 % von 190.000 € = 9.500 €. Weitere Kosten bleiben hier unberücksichtigt.
- Bedarf: 190.000 € + 9.500 € = 199.500 €. Darlehen: 199.500 € minus 45.000 € = 154.500 €.
Das Darlehen beträgt 154.500 € und damit rund 62 % des Verkehrswerts. Die 25.000 € Sicherheit sind Teil der eigenen Mittel.
Häufige Fragen
Bekomme ich vorab eine verbindliche Finanzierungszusage?
Verbindlich wird sie erst, wenn der Zuschlag erteilt ist. Vorab erhalten Sie eine Finanzierungsbestätigung, die Ihre Bonität und einen Rahmen für das Gebot belegt.
Was passiert, wenn der Zuschlag versagt wird?
Das Gericht setzt von Amts wegen einen neuen Termin an. Dort darf der Zuschlag nach § 74a Abs. 4 ZVG nicht erneut aus dem Grund der Sieben-Zehntel-Grenze versagt werden.
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Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.