Bürgschaft durch Familienangehörige: was sie bringt

    Eine Bürgschaft der Eltern klingt nach Rückenwind für die Finanzierung. Für die Bank ist sie meist nur eine Nebensache, andere Wege helfen oft mehr.

    Paar um die 60 mit Kaffee auf der Terrasse am eigenen Haus, darunter die Überschrift „Eltern bürgen für den Kredit: was die Bank daraus macht“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Eine Bürgschaft von Familienangehörigen ist für die Bank eine zusätzliche Sicherheit, sie ersetzt weder fehlendes Eigenkapital noch fehlendes Einkommen.
    • Die Bank prüft die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers; das Einkommen eines Bürgen fließt deshalb nicht in Ihre Haushaltsrechnung ein.
    • Mehr bewegen meist eine Schenkung, ein Elternteil als Mitdarlehensnehmer oder eine Grundschuld auf der Immobilie der Eltern, jeder Weg mit eigenem Risiko für die Familie.

    Was bringt eine Bürgschaft der Familie?

    Eine Bürgschaft von Eltern, Geschwistern oder anderen Angehörigen bringt Ihrer Baufinanzierung meist weniger, als viele erwarten. Für die Bank ist sie eine zusätzliche Sicherheit. Sie ersetzt aber weder fehlendes Eigenkapital noch ein Einkommen, das für die Rate nicht reicht. Genau an diesen beiden Punkten scheitern die meisten Anfragen.

    Mit der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge nach § 765 Absatz 1 BGB gegenüber der Bank, für Ihre Schuld einzustehen. Er wird damit nicht Ihr Mitschuldner, sondern haftet für eine fremde Schuld. Daraus folgt fast alles, was in diesem Beitrag steht: Die Bank prüft weiter Sie, rechnet weiter mit Ihrem Einkommen und bewertet weiter Ihre Immobilie. Der Bürge kommt erst ins Spiel, wenn etwas schiefgeht.

    Das heißt nicht, dass eine Bürgschaft nie hilft. Sie kann in einem Grenzfall die letzte Lücke schließen, wenn die Bank eine Finanzierung im Grunde trägt und nur eine weitere Absicherung möchte. Als Hebel, um eine abgelehnte Finanzierung doch noch durchzubringen, taugt sie selten.

    Welche Hilfe der Familie rechnet die Bank an?

    Die Bank rechnet die Hilfe der Familie danach an, an welcher Stelle ihrer Prüfung sie ansetzt. Eine Baufinanzierung muss zwei Prüfungen bestehen: die Haushaltsrechnung, also ob Sie die Rate dauerhaft tragen, und den Beleihungsauslauf, also wie viel des Objektwerts das Darlehen ausmacht. Eine Hilfe, die keine der beiden Größen verändert, bewegt die Entscheidung kaum.

    Form der HilfeBürgschaft HaushaltsrechnungUnverändert, das Einkommen des Bürgen zählt nicht BeleihungsauslaufUnverändert Risiko für die FamilieHaftung mit dem gesamten Vermögen bis zur verbürgten Summe
    Form der HilfeElternteil als Mitdarlehensnehmer HaushaltsrechnungEinkommen zählt mit, Ausgaben und Alter aber auch BeleihungsauslaufUnverändert Risiko für die FamilieVolle Haftung als Gesamtschuldner für das ganze Darlehen
    Form der HilfeGrundschuld auf der Immobilie der Eltern HaushaltsrechnungUnverändert BeleihungsauslaufSinkt, weil eine zweite Immobilie als Sicherheit dient Risiko für die FamilieHaftung mit dieser Immobilie bis zur Höhe der Grundschuld
    Form der HilfeSchenkung von Eigenkapital HaushaltsrechnungVerbessert, weil das Darlehen kleiner wird BeleihungsauslaufSinkt Risiko für die FamilieDas Geld ist weg, eine weitere Haftung entsteht nicht

    Warum zählt das Einkommen des Bürgen nicht?

    Das Einkommen des Bürgen zählt nicht, weil die Bank die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers prüfen muss. § 505a BGB schreibt das für jeden Verbraucherdarlehensvertrag vor, und bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen muss wahrscheinlich sein, dass Sie Ihre Pflichten aus dem Vertrag erfüllen werden. Gemeint sind Sie, nicht jemand, der im Notfall einspringt.

    Die Bank darf sich also nicht darauf verlassen, dass ein Bürge zahlt, wenn Ihre eigene Rechnung nicht aufgeht. Eine Finanzierung, die nur mit dem Einkommen der Eltern trägt, ist in dieser Logik eine Finanzierung, die nicht trägt. Wie die Bank Ihre Haushaltsrechnung aufbaut und was sie an Ihrer Person prüft, steht im Beitrag Was prüfen Banken an meiner Person.

    Soll das Einkommen der Eltern wirklich zählen, müssen sie selbst Darlehensnehmer werden. Dann prüft die Bank auch sie vollständig: Einkommen, laufende Verpflichtungen, eigene Kredite und das Alter. Bei Eltern, die in wenigen Jahren in Rente gehen, rechnet die Bank für die Zeit danach mit der erwarteten Rente. Das kann den Beitrag der Eltern deutlich kleiner machen, als ihr heutiges Gehalt vermuten lässt.

    Wann ist eine Bürgschaft trotzdem sinnvoll?

    Sinnvoll ist eine Bürgschaft vor allem dann, wenn die Bank sie selbst ins Gespräch bringt. Das kommt vor, wenn Ihre Finanzierung rechnerisch trägt, die Bank aber an einem einzelnen Punkt mehr Sicherheit möchte, etwa bei einem kurzen Beschäftigungsverhältnis oder einer noch jungen Selbstständigkeit. Dann ist die Bürgschaft der Preis für eine Zusage, die ohnehin in Reichweite liegt.

    Wenig sinnvoll ist sie, wenn Sie sie von sich aus anbieten, um eine Lücke beim Eigenkapital oder beim Einkommen zu überbrücken. In diesem Fall verbessert sie Ihre Chancen kaum, belastet aber die Familie. Prüfen Sie vorher, woran Ihre Finanzierung tatsächlich hängt. Fehlt Eigenkapital, hilft eher der Blick in den Beitrag Vollfinanzierung: was die Bank verlangt.

    Was unterschreiben die Eltern genau?

    Die Eltern unterschreiben in aller Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft auf dem Formular der Bank. Nach § 766 BGB muss die Bürgschaftserklärung schriftlich erteilt werden, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Zusage am Telefon oder per Mail bindet niemanden.

    Selbstschuldnerisch heißt: Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage. Ohne diesen Verzicht könnte er nach § 771 BGB die Zahlung verweigern, solange die Bank nicht erfolglos gegen Sie vollstreckt hat. § 773 BGB nennt die selbstschuldnerische Bürgschaft ausdrücklich als Fall, in dem diese Einrede wegfällt. Die Bank kann sich dann direkt an den Bürgen wenden, sobald Sie nicht zahlen.

    Achten Sie auf drei Punkte im Vertrag. Erstens die Höchstsumme: Eine Bürgschaft bis zu einem festen Betrag begrenzt das Risiko der Eltern. Zweitens die Zweckerklärung: Sie legt fest, welche Forderungen gesichert sind. Nach § 767 Absatz 1 BGB erweitert ein späteres Geschäft zwischen Ihnen und der Bank die Pflicht des Bürgen nicht, eine weit gefasste Zweckerklärung kann aber von Anfang an mehr umfassen als das eine Darlehen. Drittens die Laufzeit: Ohne Befristung gilt die Bürgschaft, bis die gesicherte Schuld getilgt ist.

    Welches Risiko trägt die Familie?

    Die Familie trägt das Risiko, im Ernstfall Ihre Schuld bis zur verbürgten Summe zu zahlen, und zwar mit ihrem gesamten Vermögen. Zahlt der Bürge, geht die Forderung der Bank nach § 774 Absatz 1 BGB auf ihn über. Er kann das Geld dann von Ihnen zurückverlangen. In der Lage, in der eine Bürgschaft gezogen wird, hilft dieser Anspruch selten weiter.

    Häufig übersehen wird der Erbfall. Die Pflicht aus der Bürgschaft endet nicht mit dem Tod des Bürgen, sie gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten. Für diese haften nach § 1967 BGB die Erben. Das können Geschwister sein, die mit Ihrer Finanzierung nie etwas zu tun hatten. Eine Bürgschaft ist deshalb keine Entscheidung zwischen Ihnen und den Eltern allein, sondern eine Sache der ganzen Familie.

    Übersteigt die Bürgschaft die Verhältnisse des Bürgen bei Weitem, kann sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bürgschaft naher Angehöriger sittenwidrig sein. Darauf sollte sich niemand verlassen. Eine Bürgschaft, die die Eltern im Ernstfall nicht leisten könnten, ist auch für die Bank wenig wert und für die Familie eine Belastung, die über Jahre mitläuft.

    Welche Alternativen bewegen mehr?

    Mehr bewegen in den meisten Fällen eine Schenkung, ein Elternteil als Mitdarlehensnehmer oder eine Grundschuld auf der Immobilie der Eltern. Jeder dieser Wege setzt an einer Stelle an, die die Bank tatsächlich prüft.

    Schenkung. Geld, das endgültig Ihnen gehört, zählt als Eigenkapital und macht das Darlehen kleiner. Die Bank möchte dafür einen Nachweis sehen, wie im Beitrag Eigenkapital nachweisen beschrieben. Ein Darlehen der Eltern ist dagegen kein Eigenkapital, sondern eine weitere Verbindlichkeit in Ihrer Haushaltsrechnung. Ob für eine Schenkung Steuer anfällt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

    Mitdarlehensnehmer. Unterschreibt ein Elternteil den Darlehensvertrag mit, zählt sein Einkommen in der Haushaltsrechnung. Dafür haftet er als Gesamtschuldner für das ganze Darlehen, nicht nur für einen Teil. Bei älteren Eltern prüft die Bank, ob die Rate auch nach dem Renteneintritt noch getragen wird.

    Grundschuld auf der Immobilie der Eltern. Haben die Eltern ein eigenes Haus mit freiem Wert, kann eine zusätzliche Grundschuld darauf als Sicherheit dienen. Die Bank bezieht dann den Beleihungswert beider Objekte ein, und der Beleihungsauslauf sinkt. Die Eltern haften mit diesem Haus bis zur Höhe der Grundschuld, nicht mit ihrem übrigen Vermögen. Wie die Bank den Wert ansetzt, erklärt der Beitrag Beleihungswert berechnen.

    Wie gehen Sie am besten vor?

    Klären Sie zuerst, woran Ihre Finanzierung hängt, und erst danach, wie die Familie helfen kann. Die Reihenfolge entscheidet darüber, ob die Hilfe am richtigen Punkt ansetzt.

    1. Die eigene Haushaltsrechnung aufstellen: Nettoeinkommen, feste Ausgaben, bestehende Kredite.
    2. Das Eigenkapital und die Kaufnebenkosten gegenüberstellen und die Lücke beziffern.
    3. Mit der Bank oder dem Vermittler klären, ob Haushaltsrechnung oder Beleihungsauslauf der Engpass ist.
    4. Erst dann mit der Familie den passenden Weg besprechen: Schenkung, Mitdarlehensnehmer oder Grundschuld.
    5. Bei einer Bürgschaft Höchstsumme, Zweckerklärung und Laufzeit vor der Unterschrift prüfen.
    6. Geschwister und andere mögliche Erben einbeziehen, bevor jemand unterschreibt.

    Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Welcher Weg in Ihrer Lage bei der Bank wirklich zählt, klären wir im Gespräch zur Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    Nein. Den Beleihungsauslauf berechnet die Bank aus dem Darlehen und dem Wert der Immobilie. Eine Bürgschaft ändert keine der beiden Größen. Soll das Eigenkapital steigen, braucht es Geld, das endgültig Ihnen gehört, etwa eine Schenkung, oder eine zusätzliche Grundschuld auf einer weiteren Immobilie.

    Nein. Die Bank muss nach § 505a BGB die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers prüfen, also Ihre. Das Einkommen eines Bürgen gehört nicht in Ihre Haushaltsrechnung. Soll es zählen, müssen die Eltern selbst Darlehensnehmer werden und den Vertrag mit unterschreiben.

    Ja. § 766 BGB verlangt die schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Banken legen dafür eigene Formulare vor, die in aller Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft vorsehen.

    Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB. Die Bank muss dann nicht erst erfolglos gegen Sie vollstrecken, bevor sie sich an den Bürgen wendet. § 773 BGB nennt die selbstschuldnerische Bürgschaft ausdrücklich als Fall, in dem die Einrede ausgeschlossen ist.

    Die Pflicht aus der Bürgschaft endet nicht mit dem Tod. Sie gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten, für die nach § 1967 BGB die Erben haften. Das können auch Geschwister sein, die mit der Finanzierung nichts zu tun haben. Sprechen Sie das in der Familie an, bevor unterschrieben wird.

    Nicht automatisch. Nach § 767 Absatz 1 BGB erweitert ein Rechtsgeschäft, das der Hauptschuldner nach Übernahme der Bürgschaft abschließt, die Pflicht des Bürgen nicht. Was genau gesichert ist, steht in der Zweckerklärung des Bürgschaftsvertrags. Lesen Sie diesen Teil besonders genau.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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