Annuitätendarlehen einfach erklärt

    Die Rate bleibt gleich, und trotzdem ändert sich jeden Monat etwas: Der Zinsanteil schrumpft, der Tilgungsanteil wächst. Wer das Prinzip versteht, wählt Tilgungssatz und Zinsbindung so, wie die Bank sie später prüft.

    Münzstapel und Stift auf Unterlagen, darunter die Überschrift „So funktioniert das Annuitätendarlehen“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Ein Annuitätendarlehen zahlen Sie mit einer gleichbleibenden Rate zurück, die aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil besteht.
    • Weil die Zinsen nur auf die jeweils noch offene Schuld anfallen, sinkt der Zinsanteil mit jeder Rate, und der Tilgungsanteil steigt um genau diesen Betrag.
    • Den Tilgungsplan mit der Aufteilung jeder Rate können Sie nach § 492 Abs. 3 BGB jederzeit von Ihrer Bank verlangen.

    Was ist ein Annuitätendarlehen?

    Ein Annuitätendarlehen ist ein Kredit, den Sie mit einer über die gesamte Zinsbindung gleichbleibenden Rate zurückzahlen. Diese Rate heißt Annuität, und sie enthält zwei Bestandteile: die Zinsen auf die noch offene Schuld und die Tilgung, also den Teil, der Ihre Schuld tatsächlich verringert.

    In der Baufinanzierung ist das die übliche Darlehensform. Wenn Ihnen eine Bank ein Angebot für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses macht, ist es fast immer ein Annuitätendarlehen mit fester Zinsbindung. Der rechtliche Rahmen ist schlicht: Nach § 488 BGB stellt die Bank den Betrag zur Verfügung, und Sie schulden den vereinbarten Zins und die Rückzahlung. Wie diese Rückzahlung abläuft, regelt der Vertrag, und beim Annuitätendarlehen ist sie in gleichen Raten verteilt.

    Der Vorteil liegt in der Planbarkeit. Sie wissen bei Vertragsschluss, welche Rate Sie bis zum Ende der Zinsbindung jeden Monat zahlen. Das macht das Darlehen auch für die Bank gut prüfbar, denn sie kann die Rate direkt gegen Ihr Einkommen stellen.

    Wie setzt sich die Rate zusammen?

    Die Jahresrate ergibt sich aus der Darlehenssumme, multipliziert mit der Summe aus Sollzins und anfänglichem Tilgungssatz. Geteilt durch zwölf ist das Ihre Monatsrate.

    Beide Prozentsätze beziehen sich also auf die ursprüngliche Darlehenssumme. Der Sollzins ist der Preis, den die Bank für das Geld verlangt. Der anfängliche Tilgungssatz ist der Anteil, den Sie im ersten Jahr zurückzahlen. Zusammen bestimmen sie die Höhe der Rate, und diese Rate bleibt fest, solange die Zinsbindung läuft.

    Welcher Sollzins für Ihr Darlehen gilt, entscheidet die Bank nach Marktlage, Zinsbindung, Beleihungsauslauf und Bonität. Warum sich die Angebote verschiedener Banken dabei unterscheiden, erklärt der Beitrag Warum Banken verschiedene Zinsen nennen. Den Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins finden Sie unter Sollzins und Effektivzins unterscheiden.

    Warum steigt der Tilgungsanteil jedes Jahr?

    Der Tilgungsanteil steigt, weil die Zinsen immer nur auf die noch offene Schuld berechnet werden. Mit jeder Rate sinkt die Schuld, also auch der Zinsbetrag der nächsten Rate. Weil die Rate gleich bleibt, fließt genau der eingesparte Zinsbetrag zusätzlich in die Tilgung.

    Diesen Effekt nennt man auch die ersparten Zinsen, die der Tilgung zuwachsen. Am Anfang ist er klein, weil die Schuld noch fast in voller Höhe besteht. Über die Jahre verstärkt er sich selbst: Je mehr getilgt ist, desto weniger Zinsen fallen an, und desto schneller sinkt die Schuld weiter.

    Phase der LaufzeitBeginn Zinsanteil der Rateam höchsten, die Schuld ist fast unverändert Tilgungsanteil der Rateam niedrigsten, entspricht dem anfänglichen Tilgungssatz
    Phase der LaufzeitMitte Zinsanteil der Ratespürbar kleiner Tilgungsanteil der Ratespürbar größer, weil ersparte Zinsen hinzukommen
    Phase der LaufzeitEnde Zinsanteil der Ratenur noch gering Tilgungsanteil der Ratemacht den größten Teil der Rate aus

    Die Rate bleibt in allen drei Phasen gleich hoch. Es verschiebt sich nur, wofür sie verwendet wird.

    Was bewirkt der anfängliche Tilgungssatz?

    Der anfängliche Tilgungssatz bestimmt, wie schnell Sie schuldenfrei werden und wie viel Restschuld am Ende der Zinsbindung übrig bleibt. Er ist der Hebel, den Sie selbst in der Hand haben, während der Sollzins vom Markt kommt.

    Die folgende Modellrechnung zeigt nur den Tilgungsbetrag im ersten Jahr. Sie nimmt eine Darlehenssumme von 300.000 Euro an und ist ausdrücklich eine Modellrechnung, keine Zusage und kein Angebot. Die Zinsen kommen jeweils zur Tilgung hinzu und hängen vom Sollzins Ihres Angebots ab.

    Anfänglicher Tilgungssatz1 Prozent Tilgung im ersten Jahr3.000 Euro Tilgung je Monat im ersten Jahr250 Euro
    Anfänglicher Tilgungssatz2 Prozent Tilgung im ersten Jahr6.000 Euro Tilgung je Monat im ersten Jahr500 Euro
    Anfänglicher Tilgungssatz3 Prozent Tilgung im ersten Jahr9.000 Euro Tilgung je Monat im ersten Jahr750 Euro

    Ein höherer Tilgungssatz erhöht die Rate sofort, senkt aber die Restschuld und verkürzt die Gesamtlaufzeit. Wie stark, hängt vom Sollzins ab: Je höher er ist, desto schneller wachsen die ersparten Zinsen der Tilgung zu. Die konkrete Monatsrate rechnen wir im Gespräch mit echten Angeboten.

    Annuitätendarlehen oder andere Darlehensformen?

    Das Annuitätendarlehen unterscheidet sich von den beiden anderen Grundformen vor allem darin, wie Rate und Tilgung über die Zeit verlaufen. Für die eigene Immobilie ist es meist die passende Wahl, weil die Belastung von Anfang an gleich bleibt.

    DarlehensformAnnuitätendarlehen Ratebleibt gleich Tilgungsteigt mit jeder Rate Typischer EinsatzKauf und Bau der eigenen Immobilie, Kapitalanlage
    DarlehensformTilgungsdarlehen Ratesinkt mit der Zeit Tilgungbleibt gleich Typischer Einsatzselten privat, eher bei Gewerbe
    DarlehensformEndfälliges Darlehen Ratenur Zinsen Tilgungam Ende in einer Summe Typischer EinsatzKapitalanlage, oft mit Bausparvertrag oder Anlage

    Beim endfälligen Darlehen bleibt die Schuld bis zum Schluss in voller Höhe stehen. Die Bank verlangt dann meist einen Nachweis, wie die Summe am Ende zurückgezahlt wird.

    Was passiert am Ende der Zinsbindung?

    Am Ende der Zinsbindung bleibt in den meisten Fällen eine Restschuld offen, die Sie neu finanzieren oder aus eigenen Mitteln ablösen. Ein Annuitätendarlehen ist nach zehn oder fünfzehn Jahren selten ganz getilgt.

    Für die Restschuld gibt es drei Wege: Sie verlängern bei Ihrer Bank, Sie wechseln mit der Restschuld zu einer anderen Bank, oder Sie sichern sich schon Jahre vorher einen Anschlusszins. Der neue Zins richtet sich dann nach dem Markt zum Zeitpunkt des Anschlusses. Je kleiner die Restschuld ist, desto weniger trifft Sie eine Zinsänderung.

    Bei sehr langen Bindungen hilft das Gesetz: Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Sie ein Darlehen mit festem Zins zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Wie Sie die passende Bindung wählen, beschreibt der Beitrag Zinsbindung, die Möglichkeit eines vorgezogenen Anschlusses der Beitrag Forward-Darlehen.

    Wie flexibel ist ein Annuitätendarlehen?

    Ein Annuitätendarlehen ist so flexibel, wie Ihr Vertrag es vorsieht. Ohne vereinbarte Rechte bleiben Rate und Tilgung bis zum Ende der Zinsbindung fest.

    Das Gesetz gibt Ihnen bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins wenig Spielraum: Nach § 500 Abs. 2 BGB dürfen Sie während der Zinsbindung nur vorzeitig zurückzahlen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben, etwa beim Verkauf. Die Bank kann dann nach § 502 BGB eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Flexibilität entsteht deshalb vor allem durch Vereinbarungen bei Vertragsschluss.

    • Sondertilgungsrecht: Sie zahlen jedes Jahr einen vereinbarten Betrag zusätzlich zurück, ohne Entschädigung. Mehr dazu im Beitrag Sondertilgung.
    • Tilgungssatzwechsel: Sie dürfen den Tilgungssatz während der Laufzeit anheben oder senken, meist begrenzt auf eine bestimmte Zahl von Wechseln.
    • Tilgungsfreie Anlaufzeit: Zu Beginn zahlen Sie nur Zinsen, etwa beim Neubau bis zum Einzug. Danach beginnt die normale Annuität.

    Wie prüft die Bank ein Annuitätendarlehen?

    Die Bank prüft vor allem, ob die feste Rate dauerhaft aus Ihrem Einkommen tragbar ist und wie hoch die Restschuld zu wichtigen Zeitpunkten noch ist. Die gleichbleibende Rate macht die erste Frage einfach, die zweite entscheidet oft über die Kondition.

    Bei der Tragfähigkeit stellt die Bank die Rate Ihrem Haushaltsüberschuss gegenüber. Bei der Restschuld schaut sie auf zwei Zeitpunkte: das Ende der Zinsbindung, weil dann ein neuer Zins das Risiko verändert, und Ihren Rentenbeginn, weil das Einkommen danach meist sinkt. Ein zu niedriger Tilgungssatz kann deshalb dazu führen, dass die Bank eine höhere Tilgung verlangt oder das Darlehen nicht in der gewünschten Höhe vergibt.

    Viele Banken legen außerdem eine Mindesttilgung fest. Wie hoch sie ist, unterscheidet sich von Haus zu Haus und hängt oft vom Beleihungsauslauf ab. Bei einer Kapitalanlage rechnen manche Banken mit einer niedrigeren Tilgung, weil die Miete einen Teil der Rate trägt. Wie die Bank Ihren Fall sieht, lässt sich nur anhand Ihrer Unterlagen sagen.

    Welches Recht haben Sie auf einen Tilgungsplan?

    Sie können von Ihrer Bank jederzeit einen Tilgungsplan verlangen, wenn Ihr Darlehen einen festen Rückzahlungszeitpunkt hat. Das regelt § 492 Abs. 3 BGB.

    Was darin stehen muss, legt Art. 247 § 14 EGBGB fest: welche Zahlungen in welchen Abständen fällig sind und wie viel jeder Zahlung auf Tilgung, Sollzinsen und sonstige Kosten entfällt. Ist der Sollzins nicht gebunden, muss der Plan darauf hinweisen, dass seine Angaben nur bis zur nächsten Anpassung gelten. Die Bank stellt ihn auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, und der Anspruch besteht während der gesamten Vertragslaufzeit.

    Der Tilgungsplan ist das beste Werkzeug, um zwei Angebote fair zu vergleichen. Die Monatsrate allein sagt wenig, die Restschuld am Ende der Zinsbindung sagt viel.

    Wie gehen Sie beim Annuitätendarlehen vor?

    Gehen Sie vom Ende her vor: Legen Sie zuerst fest, wie viel Restschuld Sie am Ende der Zinsbindung und zum Rentenbeginn höchstens tragen wollen, und wählen Sie danach Tilgung und Bindung.

    1. Darlehensbedarf aus Kaufpreis, Nebenkosten und Eigenkapital bestimmen.
    2. Monatliche Belastung festlegen, die Sie auch bei höheren Lebenshaltungskosten tragen.
    3. Tilgungssatz so wählen, dass die Restschuld zum Ende der Zinsbindung und zum Rentenbeginn zu Ihrer Planung passt.
    4. Sondertilgungsrecht und Tilgungssatzwechsel im Angebot prüfen.
    5. Angebote anhand des Tilgungsplans vergleichen, nicht nur anhand der Rate.

    Welche Bank zu Ihrem Vorhaben passt und mit welcher Rate Ihr Annuitätendarlehen konkret läuft, besprechen wir im Gespräch mit echten Angeboten. Einen Überblick über den Ablauf gibt die Seite Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    Ein Annuitätendarlehen ist ein Kredit, den Sie mit einer gleichbleibenden Rate zurückzahlen. Diese Rate, die Annuität, enthält Zinsen und Tilgung. Weil die Schuld mit jeder Zahlung sinkt, fallen jedes Mal etwas weniger Zinsen an, und der frei werdende Teil der Rate fließt zusätzlich in die Tilgung. In der Baufinanzierung ist es die übliche Darlehensform.

    Die Jahresrate ergibt sich aus der Darlehenssumme multipliziert mit der Summe aus Sollzins und anfänglichem Tilgungssatz. Geteilt durch zwölf ergibt das die Monatsrate. Die Rate bleibt für die gesamte Zinsbindung gleich, nur ihre Aufteilung in Zins und Tilgung verschiebt sich. Mit welchem Sollzins Ihre Rate konkret gerechnet wird, hängt vom Angebot der Bank ab.

    Beim Annuitätendarlehen bleibt die Rate gleich und die Tilgung wächst. Beim Tilgungsdarlehen, auch Abzahlungsdarlehen genannt, bleibt die Tilgung gleich, dafür sinkt die Rate, weil die Zinsen weniger werden. Das Tilgungsdarlehen startet deshalb mit einer höheren Belastung. In der privaten Baufinanzierung ist es selten.

    Nur, wenn Ihr Vertrag einen Tilgungssatzwechsel vorsieht. Viele Banken bieten ihn an, meist begrenzt auf eine bestimmte Zahl von Wechseln und innerhalb einer Spanne. Ohne diese Vereinbarung bleibt der Tilgungssatz bis zum Ende der Zinsbindung fest. Fragen Sie danach vor der Unterschrift, später lässt es sich kaum nachverhandeln.

    Die Restschuld wird mit einer Anschlussfinanzierung weiter finanziert, entweder bei derselben Bank als Prolongation oder bei einer anderen Bank als Umschuldung. Sie können sie auch ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln ablösen. Der neue Zinssatz richtet sich dann nach dem Markt zum Zeitpunkt des Anschlusses, nicht nach dem alten Vertrag.

    Ja. Ist ein Zeitpunkt für die Rückzahlung bestimmt, können Sie nach § 492 Abs. 3 BGB jederzeit einen Tilgungsplan verlangen. Er muss nach Art. 247 § 14 EGBGB zeigen, welche Zahlungen wann fällig sind und wie viel davon auf Tilgung, Sollzinsen und sonstige Kosten entfällt. Die Bank stellt ihn auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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