Anschlussfinanzierung: zählt Eigenkapital?

    Bei der Anschlussfinanzierung fragt niemand mehr nach dem Eigenkapital vom Kauf. Die Bank rechnet trotzdem damit, nur heißt es jetzt anders: der Abstand zwischen Restschuld und Beleihungswert.

    Klinkerhaus am Abend mit Licht in den Fenstern, darunter die Überschrift „Eigenkapital bei der Anschlussfinanzierung“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Für eine Anschlussfinanzierung brauchen Sie in der Regel kein neues Eigenkapital; die Bank rechnet stattdessen die Restschuld gegen den Beleihungswert der Immobilie, und der Abstand zwischen beiden wirkt wie Eigenkapital.
    • Je niedriger dieser Beleihungsauslauf, desto besser die Ausgangslage für die Kondition; über Tilgung und Wertentwicklung ist er seit dem Kauf meist gesunken.
    • Ist die Restschuld hoch, helfen eine Sondertilgung zum Ende der Zinsbindung, zusätzliche Sicherheiten oder ein rechtzeitig geplanter Bankwechsel; ein Wechsel kostet keine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn er zum Ende der Zinsbindung erfolgt.

    Brauchen Sie für die Anschlussfinanzierung Eigenkapital?

    Für eine Anschlussfinanzierung brauchen Sie in der Regel kein neues Eigenkapital. Finanziert wird nur noch die Restschuld, die am Ende der Zinsbindung offen ist. Grunderwerbsteuer, Notar und Makler fallen kein zweites Mal an, und genau diese Kosten waren beim Kauf der Hauptgrund, warum die Bank eigenes Geld sehen wollte.

    Die Frage nach dem Eigenkapital verschwindet trotzdem nicht ganz, sie stellt sich nur anders. Statt nach Ihrem Sparkonto fragt die Bank nach dem Verhältnis zwischen der Restschuld und dem Wert, den sie für Ihre Immobilie ansetzt. Was Sie in den vergangenen Jahren getilgt haben, steckt jetzt im Haus. Dieser Abstand wirkt bei der Anschlussfinanzierung so, wie beim Kauf das eingebrachte Kapital gewirkt hat.

    Neues Geld wird erst dann ein Thema, wenn die Restschuld im Verhältnis zum Wert hoch ist. Das betrifft vor allem Darlehen, die beim Kauf voll oder fast voll finanziert und danach mit niedriger Tilgung bedient wurden. Wie die Bank eine Vollfinanzierung beim Kauf einordnet, beschreibt der Beitrag Baufinanzierung ohne Eigenkapital.

    Welche zwei Zahlen rechnet die Bank gegeneinander?

    Die Bank rechnet die Restschuld gegen den Beleihungswert. Das Ergebnis ist der Beleihungsauslauf, also der Anteil des Beleihungswerts, den das Darlehen ausschöpft. Bei der Anschlussfinanzierung ist er die wichtigste Zahl für die Frage, zu welchen Bedingungen eine Bank weiterfinanziert.

    Die Restschuld steht auf Ihrem jährlichen Kontoauszug zum Darlehen. Den Beleihungswert ermittelt die Bank selbst. Er ist nach § 3 der Beleihungswertermittlungsverordnung der Wert, der sich nach den dauerhaften Eigenschaften der Immobilie und einer nachhaltigen Vermietbarkeit erzielen lässt, ohne kurzfristige Preisspitzen. Er liegt deshalb meist unter dem Betrag, den ein Makler Ihnen heute als Verkaufspreis nennen würde.

    Warum das Verhältnis so viel Gewicht hat, zeigt das Pfandbriefgesetz. Nach § 16 PfandBG dürfen Banken Darlehen nur bis zu 60 Prozent des Beleihungswerts in die Deckung ihrer Pfandbriefe nehmen. Der Teil darüber muss anders refinanziert werden. Je höher Ihr Beleihungsauslauf, desto größer dieser Teil, und viele Banken staffeln ihre Konditionen deshalb in Stufen nach dem Auslauf. Was dahintersteckt, erklärt der Beitrag Beleihungsauslauf.

    Wie sieht das in einer Modellrechnung aus?

    Eine Modellrechnung zeigt, wie stark der Beleihungswert den Ausgang bestimmt. Die Zahlen sind frei gewählte Annahmen zur Veranschaulichung, keine Bewertung Ihres Objekts und keine Zusage einer Bank.

    Angenommen, beim Kauf wurde ein Darlehen über 300.000 Euro aufgenommen, und nach zehn Jahren sind davon 240.000 Euro offen. Setzt die Bank den Beleihungswert mit 330.000 Euro an, liegt der Beleihungsauslauf bei rund 73 Prozent. Kommt sie wegen des Zustands oder der Lage nur auf 280.000 Euro, sind es rund 86 Prozent. Dieselbe Restschuld landet damit in einer deutlich anderen Stufe.

    ModellfallGute Bewertung Restschuld240.000 € Beleihungswert330.000 € Beleihungsauslaufrund 73 %
    ModellfallVorsichtige Bewertung Restschuld240.000 € Beleihungswert280.000 € Beleihungsauslaufrund 86 %
    ModellfallVorsichtige Bewertung mit Sondertilgung von 20.000 € Restschuld220.000 € Beleihungswert280.000 € Beleihungsauslaufrund 79 %

    Modellrechnung mit frei gewählten Annahmen. Sie endet bewusst beim Beleihungsauslauf: Eine Rate lässt sich ohne Zinssatz nicht seriös rechnen, und welche Kondition zu Ihrem Auslauf passt, klären wir im Gespräch.

    Wann zählt neues Eigenkapital doch?

    Neues Eigenkapital zählt immer dann, wenn es den Beleihungsauslauf in eine bessere Stufe schiebt oder eine Finanzierung erst möglich macht. Der Hebel ist dabei die Sondertilgung zum Ende der Zinsbindung. Zu diesem Zeitpunkt können Sie einen Teil der Restschuld zurückzahlen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu schulden, weil die Bank keinen Zinsschaden hat.

    Quellen für eine solche Zahlung sind meist Ersparnisse, ein zuteilungsreifer Bausparvertrag oder eine fällige Lebensversicherung. Wie Banken ein Bausparguthaben einordnen, steht im Beitrag Bausparvertrag als Eigenkapital. Wichtig ist, dass das Geld zum Stichtag tatsächlich verfügbar ist und die Bank die Sondertilgung im neuen Vertrag schon berücksichtigt.

    Weniger bekannt ist die Wirkung einer zusätzlichen Sicherheit. Besitzen Sie eine zweite Immobilie mit freiem Beleihungsraum, kann eine Grundschuld darauf den Gesamtauslauf senken, ohne dass Sie Geld bewegen. Das ist aufwendiger, weil Notar und Grundbuch beteiligt sind, lohnt sich aber dort, wo die Restschuld knapp über einer Stufe liegt.

    WegSondertilgung zum Ende der Zinsbindung Was er bewirktSenkt die Restschuld und damit den Auslauf Worauf Sie achten solltenGeld muss zum Stichtag verfügbar sein
    WegZusätzliche Grundschuld auf einer weiteren Immobilie Was er bewirktErhöht die Sicherheit, ohne Geld zu bewegen Worauf Sie achten solltenNotar- und Grundbuchkosten, freier Beleihungsraum nötig
    WegHöhere Tilgung im neuen Vertrag Was er bewirktSenkt den Auslauf über die Laufzeit schneller Worauf Sie achten solltenDie Rate muss dauerhaft tragbar bleiben
    WegAktuelle Objektunterlagen einreichen Was er bewirktHilft der Bank, den Wert nicht zu niedrig anzusetzen Worauf Sie achten solltenBelege für Modernisierungen seit dem Kauf

    Was ändert ein Wechsel zu einer anderen Bank?

    Bei einem Wechsel bewertet die neue Bank Ihre Immobilie selbst und prüft Ihre Bonität vollständig neu. Ihre bisherige Bank kennt Objekt und Zahlungsverlauf. Für eine Anschlussvereinbarung bei ihr verlangt § 505a Absatz 3 BGB eine neue Kreditwürdigkeitsprüfung nur dann, wenn der Darlehensbetrag deutlich erhöht wird.

    Das ist kein Grund, auf den Vergleich zu verzichten. Hat die neue Bank einen höheren Beleihungswert als Ihre Hausbank, etwa weil Sie modernisiert haben, sinkt Ihr Auslauf durch den Wechsel. Umgekehrt kann eine vorsichtige Neubewertung ein Angebot schlechter machen, als Sie es erwartet haben. Welche Gründe eine Bank für eine Absage hat, beschreibt der Beitrag Anschlussfinanzierung abgelehnt.

    Für die Grundschuld fällt beim Wechsel kein neuer Eintrag in voller Höhe an. Sie wird in der Regel an die neue Bank abgetreten. Wie das abläuft und welche Kosten dabei entstehen, steht im Beitrag Grundschuld beim Bankwechsel.

    Wann sollten Sie mit dem Rechnen beginnen?

    Beginnen Sie spätestens ein bis zwei Jahre vor dem Ende der Zinsbindung, wenn Ihre Restschuld hoch ist. Dann bleibt Zeit, Geld für eine Sondertilgung anzusparen, Unterlagen zu Modernisierungen zu sammeln und Angebote zu vergleichen. Wer mehrere Jahre im Voraus planen will, findet im Beitrag Forward-Darlehen den Weg, sich eine Anschlussfinanzierung früh zu sichern.

    Auf das Schreiben Ihrer Bank sollten Sie nicht warten. Nach § 493 Absatz 1 BGB muss sie Sie erst spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung darüber unterrichten, ob sie zu einer neuen Zinsbindung bereit ist. Für einen Vergleich mit Neubewertung bei einer anderen Bank ist das knapp.

    Läuft Ihr Darlehen schon länger als zehn Jahre, haben Sie zusätzlichen Spielraum. Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB können Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, auch wenn die Zinsbindung länger vereinbart war.

    1. Restschuld zum Ende der Zinsbindung aus dem Darlehenskontoauszug oder Tilgungsplan ablesen.
    2. Modernisierungen seit dem Kauf mit Rechnungen und Fotos zusammenstellen.
    3. Mögliche Sondertilgung aus Ersparnissen, Bausparvertrag oder Versicherung beziffern.
    4. Beleihungsauslauf mit einem vorsichtigen Wert grob selbst ausrechnen.
    5. Angebot der Hausbank mit Angeboten anderer Banken vergleichen, rechtzeitig vor dem Stichtag.

    Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wie Ihr Beleihungsauslauf bei verschiedenen Banken aussieht und welche Kondition dazu passt, klären wir im Gespräch zur Anschlussfinanzierung.

    Häufige Fragen

    In der Regel nicht. Finanziert wird nur noch die Restschuld, Kaufnebenkosten fallen kein zweites Mal an. Die Bank prüft stattdessen, wie hoch die Restschuld im Verhältnis zum Beleihungswert der Immobilie ist. Der Abstand zwischen beiden übernimmt die Rolle, die beim Kauf das eingebrachte Eigenkapital hatte.

    Der Beleihungsauslauf ist die Restschuld geteilt durch den Beleihungswert, den die Bank für Ihre Immobilie ansetzt. Er ist bei der Anschlussfinanzierung die wichtigste Zahl für die Kondition. Durch die Tilgung der vergangenen Jahre liegt er meist niedriger als beim Kauf.

    Bei einem Bankwechsel ermittelt die neue Bank den Beleihungswert selbst, oft anhand von Unterlagen und Fotos, bei größeren Darlehen auch mit Besichtigung. Bleiben Sie bei Ihrer Bank, rechnet sie häufig mit ihrer bisherigen Bewertung weiter. Gestiegene Marktpreise fließen in den Beleihungswert nur begrenzt ein, weil er auf dauerhafte Eigenschaften abstellt.

    Sie können zum Ende der Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung einen Teil tilgen, etwa aus Ersparnissen oder einem zuteilungsreifen Bausparvertrag. Möglich sind auch zusätzliche Sicherheiten, etwa eine Grundschuld auf einer weiteren Immobilie, oder eine höhere Tilgung im neuen Vertrag. Welcher Weg trägt, hängt vom Einzelfall ab.

    Nicht zwingend. Nach § 505a Absatz 3 BGB ist bei einer Anschlussvereinbarung mit derselben Bank eine neue Kreditwürdigkeitsprüfung nur nötig, wenn der Darlehensbetrag deutlich erhöht wird. Bei einem Wechsel zu einer anderen Bank prüft diese Ihre Bonität dagegen vollständig neu.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Anschlussfinanzierung

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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