Haus als Sicherheit für eine zweite Immobilie: so rechnet die Bank

    Wer ein Haus besitzt, das schon weit getilgt ist, hat oft mehr Eigenkapital, als auf dem Konto liegt. Die Bank kann den freien Wert über eine Grundschuld als Sicherheit für den zweiten Kauf nutzen. Wie das funktioniert, wann es sich lohnt und welche Bindung Sie dafür eingehen.

    Doppelhaushälfte mit Schieferdach, Gauben und Carport, darunter die Überschrift „Ihr Haus als Sicherheit für den zweiten Kauf“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Ein eigenes Haus kann als Sicherheit für eine zweite Immobilie dienen, wenn es schon weit getilgt ist. Die Bank lässt dafür eine Grundschuld auf dem Haus eintragen oder nutzt eine bestehende und rechnet den Beleihungsauslauf über beide Objekte.
    • Das ersetzt fehlendes Eigenkapital ganz oder teilweise, aber nicht die Haushaltsrechnung: Ihr Einkommen muss die Raten beider Finanzierungen tragen.
    • Der Preis ist Bindung. Beide Immobilien hängen dann meist an derselben Bank, und wer später eines der Objekte verkaufen oder umschulden will, braucht ihre Zustimmung zur Freigabe.

    Kann Ihr Haus als Sicherheit für eine zweite Immobilie dienen?

    Ja, ein eigenes Haus kann als Sicherheit für eine zweite Immobilie dienen, wenn es schon weit getilgt oder ganz abbezahlt ist. Die Bank nutzt dann nicht nur das neue Objekt, sondern auch den freien Wert Ihres Hauses, um die neue Finanzierung abzusichern. Fachlich heißt das zusätzliche Sicherheit oder Zusatzsicherheit. Grundlage ist fast immer eine Grundschuld im Grundbuch des Hauses.

    Für viele Eigentümer ist das der schnellste Weg zur zweiten Immobilie. Über die Jahre sind Restschuld und Rate gesunken, der Wert des Hauses ist oft gestiegen, auf dem Konto liegt aber nicht genug für Kaufnebenkosten und Eigenanteil. Das Haus schließt diese Lücke, ohne dass Sie es verkaufen oder neu beleihen müssen, um Bargeld herauszuholen.

    Wie die Bank eine zweite Finanzierung grundsätzlich prüft, also beide Raten gegen Ihr Einkommen rechnet und auf die Zinsbindung des ersten Darlehens schaut, beschreibt der Beitrag Zweite Immobilienfinanzierung. Hier geht es um die Sicherheit selbst: wie sie eingetragen wird, was sie wert ist und was sie Sie kostet.

    Wie funktioniert die Grundschuld auf dem eigenen Haus?

    Die Grundschuld gibt der Bank das Recht, sich aus dem Grundstück zu befriedigen, wenn das Darlehen nicht mehr bedient wird. So regelt es § 1191 BGB. Welche Darlehen eine Grundschuld absichert, steht nicht im Grundbuch, sondern in einem eigenen Vertrag mit der Bank, der Sicherungszweckerklärung. Das Gesetz nennt diese Form in § 1192 Abs. 1a BGB Sicherungsgrundschuld.

    Genau diese Trennung macht das Haus als Sicherheit so beweglich. Die Grundschuld bleibt in voller Höhe im Grundbuch stehen, auch wenn Sie das erste Darlehen längst zum großen Teil getilgt haben. Der Unterschied zwischen eingetragener Grundschuld und heutiger Restschuld ist ein freier Teil, den die Bank für einen neuen Kredit verwenden kann.

    Sichert eine Grundschuld mehrere Grundstücke gemeinsam, spricht man von einer Gesamtgrundschuld. Die Bank kann sich dann nach § 1132 BGB aus jedem der Grundstücke ganz oder teilweise befriedigen. Die Vorschrift ist für die Hypothek geschrieben und gilt über § 1192 Abs. 1 BGB auch für die Grundschuld.

    Drei Wege, das Haus als Sicherheit einzubringen

    Welcher Weg in Frage kommt, hängt vor allem davon ab, welche Bank heute im Grundbuch Ihres Hauses steht und wie hoch die dortige Grundschuld ist. Die Tabelle zeigt die drei üblichen Varianten.

    WegFreien Teil der bestehenden Grundschuld nutzen Wann er passtDie Bank im Grundbuch finanziert auch den zweiten Kauf, Grundschuld liegt deutlich über der Restschuld Notar nötigNein, neue Sicherungszweckerklärung genügt FolgeGünstig und schnell, beide Objekte bei einer Bank
    WegNeue oder zusätzliche Grundschuld auf das Haus Wann er passtDas Haus ist schuldenfrei oder die alte Grundschuld reicht nicht Notar nötigJa, Bestellung beim Notar, Eintrag im Grundbuch FolgeKosten für Notar und Grundbuchamt, freie Bankwahl beim neuen Kredit
    WegBestehende Grundschuld an die neue Bank abtreten Wann er passtDie alte Bank ist bereit, die Grundschuld abzugeben, etwa weil das erste Darlehen abgelöst wird Notar nötigJa, Abtretung in beglaubigter Form FolgeMeist nur zusammen mit einer Umschuldung des ersten Darlehens

    Die Abtretung einer Grundschuld folgt über § 1192 Abs. 1 BGB den Regeln des § 1154 BGB. Eine Bank tritt eine Grundschuld in der Regel erst ab, wenn ihre eigenen Forderungen getilgt oder umgeschuldet sind.

    Wie rechnet die Bank den Beleihungsauslauf über beide Objekte?

    Die Bank stellt die gesamten Darlehen der Summe der Beleihungswerte beider Immobilien gegenüber. Statt den neuen Kredit nur am neuen Objekt zu messen, zählt sie den freien Wert des Hauses mit. Ein Beleihungsauslauf, der beim neuen Objekt allein über 100 Prozent läge, sinkt dadurch auf einen Wert, den viele Banken mittragen.

    Grundlage ist nicht der Verkehrswert, sondern der Beleihungswert, also der Wert, den die Immobilie nach Einschätzung der Bank über die gesamte Laufzeit sicher erzielen würde. Nach § 3 BelWertV bleiben dabei vorübergehende, etwa konjunkturell bedingte Wertsteigerungen außer Betracht. Wie die Bank ihn ermittelt, zeigt der Beitrag Beleihungswert berechnen. Was der Beleihungsauslauf für Ihr Angebot bedeutet, steht unter Beleihungsauslauf.

    Die folgende Modellrechnung zeigt das Prinzip. Alle Werte sind Annahmen für das Beispiel, keine Zusage und kein Angebot. Wie hoch eine Bank den Beleihungswert Ihres Hauses tatsächlich ansetzt, entscheidet sie nach eigener Prüfung.

    PositionKaufpreis der zweiten Immobilie Modellannahme300.000 Euro
    PositionKaufnebenkosten (angenommen 10 Prozent) Modellannahme30.000 Euro
    PositionEigene Mittel Modellannahme0 Euro
    PositionDarlehensbedarf für die zweite Immobilie Modellannahme330.000 Euro
    PositionBeleihungswert der zweiten Immobilie (angenommen) Modellannahme270.000 Euro
    PositionBeleihungsauslauf, nur die zweite Immobilie gerechnet Modellannahmerund 122 Prozent
    PositionBeleihungswert des eigenen Hauses (angenommen) Modellannahme360.000 Euro
    PositionRestschuld auf dem eigenen Haus Modellannahme120.000 Euro
    PositionDarlehen gesamt (330.000 plus 120.000) Modellannahme450.000 Euro
    PositionBeleihungswerte gesamt (270.000 plus 360.000) Modellannahme630.000 Euro
    PositionBeleihungsauslauf über beide Objekte Modellannahmerund 71 Prozent

    Modellrechnung ohne Zinsen und ohne Rate. Die monatliche Belastung hängt von der Kondition ab, die erst mit einer konkreten Anfrage feststeht. Die besprechen wir im Gespräch.

    Was das Haus nicht ersetzt: Ihr Einkommen

    Eine gute Sicherheit ersetzt nie die Prüfung, ob Sie die Raten tragen können. Nach § 505b BGB muss die Bank bei einer Immobilienfinanzierung prüfen, ob es wahrscheinlich ist, dass Sie Ihre Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllen. Diese Prüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Immobilie den Kredit deckt.

    Für Sie heißt das: Die Bank rechnet die Rate des bestehenden Darlehens, die Rate des neuen Darlehens und Ihre übrigen Ausgaben gegen Ihr Einkommen. Ist die zweite Immobilie vermietet, zählt die Miete mit, aber nur mit einem Abschlag. Welchen Anteil der Miete Banken ansetzen, erklärt der Beitrag Welche Mieteinnahmen die Bank anrechnet. Reicht das Einkommen nicht, hilft auch ein schuldenfreies Haus nicht weiter.

    Welche Bindung gehen Sie mit der gemeinsamen Sicherheit ein?

    Sie binden beide Immobilien an dieselbe Bank, solange die gemeinsame Sicherheit besteht. Das ist der eigentliche Preis dieses Weges, und er zeigt sich meist erst Jahre später. Drei Situationen kommen in der Praxis häufig vor.

    • Verkauf eines der Objekte. Der Käufer will lastenfrei erwerben. Die Bank muss das verkaufte Objekt aus der Haftung entlassen und verlangt dafür meist, dass ein Teil des Erlöses in die Tilgung fließt. Wie das abläuft, steht unter Pfandfreigabe: Ablauf und Kosten.
    • Anschlussfinanzierung. Endet die Zinsbindung eines der Darlehen, ist ein Wechsel zu einer anderen Bank schwieriger, weil die Grundschuld auf dem Haus weiter das andere Darlehen sichert. Unterschiedliche Zinsbindungen verstärken das.
    • Weite Sicherungszweckerklärung. Manche Erklärungen sichern alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Bank. Dann haftet das Haus auch für Kredite, an die Sie bei der Unterschrift nicht gedacht haben. Lesen Sie diesen Teil genau.

    Regeln Sie vor der Unterschrift, unter welchen Bedingungen die Bank ein Objekt freigibt. Das ist später kaum noch verhandelbar.

    Wann sich der Weg lohnt und wann nicht

    Der Weg lohnt sich vor allem, wenn im Haus viel freier Wert steckt, die Bank im Grundbuch ein wettbewerbsfähiges Angebot für den zweiten Kauf macht und Sie beide Objekte ohnehin langfristig halten wollen. Dann sparen Sie Eigenkapital und oft auch die Kosten für eine neue Grundschuld.

    Weniger gut passt er, wenn Sie eines der Objekte in absehbarer Zeit verkaufen möchten, wenn die Zinsbindungen weit auseinanderliegen oder wenn die Bank im Grundbuch für das neue Vorhaben nicht in Frage kommt. In diesen Fällen ist eine eigene Grundschuld nur auf dem neuen Objekt, gegebenenfalls mit mehr Eigenkapital, oft die freiere Lösung. Wer Eigenkapital ganz ersetzen will, findet die Anforderungen der Banken im Beitrag Vollfinanzierung: was die Bank verlangt.

    Steuerlich gilt: Ob Zinsen für das zweite Darlehen bei einer vermieteten Immobilie als Werbungskosten zählen, hängt davon ab, wofür das Geld verwendet wird, nicht davon, welches Haus als Sicherheit dient. Wie das in Ihrem Fall aussieht, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

    Welche Unterlagen die Bank für das Haus als Sicherheit braucht

    Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen für Person und neues Objekt will die Bank das Haus als Sicherheit bewerten und den Stand im Grundbuch sehen.

    • Aktueller Grundbuchauszug des Hauses mit Abteilung III, aus der Höhe und Gläubiger der Grundschuld hervorgehen.
    • Jahreskontoauszug oder Restschuldbestätigung des laufenden Darlehens.
    • Unterlagen zur Bewertung des Hauses: Wohnflächenberechnung, Baujahr, Fotos, Angaben zu Modernisierungen, gegebenenfalls Flurkarte.
    • Die bisherige Sicherungszweckerklärung, falls die Bank im Grundbuch auch den zweiten Kauf finanzieren soll.
    • Bei vermieteten Objekten die Mietverträge und Nachweise über die Mieteingänge.

    Ob Ihr Haus für den zweiten Kauf ausreicht und welche Bank dafür in Frage kommt, prüfen wir mit Ihren Zahlen im Gespräch. Mehr zur Finanzierung vermieteter Objekte finden Sie auf der Seite Kapitalanlage finanzieren.

    Häufige Fragen

    Ja, das ist möglich, wenn das Haus schon weit getilgt oder schuldenfrei ist. Die Bank lässt dann eine Grundschuld auf dem Haus eintragen oder verwendet eine bestehende Grundschuld, deren Betrag über der heutigen Restschuld liegt. Beide Immobilien sichern dann gemeinsam die neue Finanzierung, und die Bank rechnet den Beleihungsauslauf über beide Objekte.

    Zum Teil oder ganz, je nachdem, wie viel freier Wert im Haus steckt. Die Bank sieht im Haus eine zusätzliche Sicherheit, die einen hohen Beleihungsauslauf beim neuen Objekt ausgleicht. Die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln zu zahlen, verlangen trotzdem viele Banken. Was das Haus nicht ersetzt, ist ein Einkommen, das beide Raten trägt.

    Nur, wenn eine neue Grundschuld eingetragen oder eine bestehende abgetreten werden muss. Steht auf dem Haus bereits eine Grundschuld zugunsten der Bank, die auch den zweiten Kauf finanziert, und ist sie höher als die Restschuld, kann die Bank den freien Teil oft über eine neue Sicherungszweckerklärung nutzen. Das ist ein Vertrag mit der Bank und braucht keinen Notar.

    Dann muss die Bank das verkaufte Objekt aus der Haftung entlassen, damit der Käufer es lastenfrei erwirbt. Diese Pfandfreigabe gibt sie meist nur, wenn ein Teil des Erlöses in die Tilgung fließt und die verbleibende Immobilie das Restdarlehen allein ausreichend sichert. Das sollte vor der Unterschrift im Darlehensvertrag geregelt sein.

    In der Praxis meist ja, solange die gemeinsame Sicherheit besteht. Eine andere Bank kann eine Grundschuld nur übernehmen, wenn die bisherige Bank sie abtritt, und das tut sie in der Regel erst, wenn ihre eigenen Forderungen abgelöst sind. Wer beide Objekte bei einer Bank bündelt, sollte deshalb darauf achten, dass Zinsbindungen und Freigaberegeln zu den eigenen Plänen passen.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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