Brauche ich ein eigenes Wertgutachten?

    Die Bank bewertet jede Immobilie, die sie finanziert, ohnehin selbst. Ein eigenes Wertgutachten brauchen Sie deshalb nur, wenn Sie eine Frage haben, die diese Bewertung nicht beantwortet: ob der Preis stimmt, wie es um die Bausubstanz steht oder was das Finanzamt ansetzen darf.

    Grundriss, Lupe, Zollstock, darunter die Überschrift „Brauche ich ein eigenes Wertgutachten?“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Für eine gewöhnliche Eigennutzer-Finanzierung brauchen Sie kein eigenes Wertgutachten, weil die Bank den Beleihungswert selbst ermittelt; bei Darlehen bis 600.000 Euro auf Wohnimmobilien reicht ihr nach § 24 BelWertV oft eine vereinfachte Wertermittlung.
    • Die Bankbewertung dient der Sicherheit der Bank, nicht Ihrer Kaufentscheidung: Sie ist vorsichtig angesetzt, sagt nichts Verbindliches über den Verkehrswert und prüft keine Bauschäden.
    • Ein eigenes Gutachten lohnt sich vor allem bei Preiszweifeln vor der Unterschrift, beim Kauf unter Angehörigen, bei Erbschaft, Schenkung oder Trennung und bei Altbauten mit unklarer Substanz, dort dann eher als Bausubstanzgutachten.

    Brauche ich beim Kauf ein eigenes Gutachten?

    Für eine gewöhnliche Baufinanzierung brauchen Sie kein eigenes Wertgutachten. Die Bank bewertet jede Immobilie, die sie beleiht, ohnehin selbst, und sie verlässt sich dabei auf ihre eigene Zahl, nicht auf Ihre. Ein eigenes Gutachten verdient sein Geld nur dann, wenn Sie eine Frage haben, die die Bankbewertung nicht beantwortet.

    Solche Fragen gibt es durchaus: Ist der Kaufpreis angemessen? Wie steht es um Dach, Keller und Leitungen? Welchen Wert darf das Finanzamt bei einer Schenkung ansetzen? Was steht einem Geschwisterteil bei der Erbauseinandersetzung zu? Für jede dieser Fragen gibt es den passenden Gutachter, und nicht jeder davon ist ein Wertgutachter. Dieser Beitrag sortiert, wann Sie welchen brauchen.

    Was bewertet die Bank ohnehin selbst?

    Die Bank ermittelt vor jeder Zusage den Beleihungswert, also den Wert, den sie der Immobilie über die gesamte Laufzeit als Sicherheit zutraut. Wie sie dabei vorgeht, erklärt der Beitrag Immobilienbewertung durch die Bank. Für Sie als Käufer ist wichtig: Diese Bewertung ist Teil des Kreditprozesses, Sie müssen sie nicht selbst beschaffen.

    Für Pfandbriefbanken regelt die Beleihungswertermittlungsverordnung den Umfang. Bei Wohnimmobilien im Inland, deren Darlehen einschließlich aller Vorlasten 600.000 Euro nicht übersteigt, ist nach § 24 BelWertV kein vollständiges Gutachten nötig, eine vereinfachte Wertermittlung genügt. Unter bestimmten Voraussetzungen darf sogar die Besichtigung entfallen oder per Video stattfinden. Viele andere Institute arbeiten nach ähnlichen Grundsätzen.

    Auch die vereinfachte Wertermittlung muss eine geschulte Person erstellen, und sie darf nach derselben Vorschrift nicht diejenige sein, die über den Kredit entscheidet. Bewertung und Kreditentscheidung sind also innerhalb der Bank getrennt.

    Warum sagt die Bankbewertung Ihnen so wenig?

    Die Bankbewertung beantwortet die Frage der Bank, nicht Ihre. Die Bank will wissen, welchen Betrag sie im schlechtesten Fall über viele Jahre aus der Immobilie zurückbekommt. Deshalb rechnet sie vorsichtig, mit nachhaltigen Mieten, Sicherheitsabschlägen und ohne Liebhaberzuschlag. Wie das rechnerisch aussieht, zeigt der Beitrag Beleihungswert berechnen.

    Drei Dinge leistet die Bankbewertung deshalb nicht. Sie ist kein Urteil darüber, ob Ihr Kaufpreis marktgerecht ist, denn ein Beleihungswert unter dem Kaufpreis ist der Normalfall. Sie ist keine Bauprüfung, Feuchtigkeit im Keller oder ein altes Leitungsnetz fallen bei einer vereinfachten Wertermittlung oft gar nicht auf. Und sie wird für die Bank erstellt, nicht für Sie: Einen Anspruch darauf, dass die Bank Ihnen die Bewertung als Kaufberatung erläutert, haben Sie nicht.

    Verkehrswert, Beleihungswert, Kaufpreis

    Die drei Werte messen verschiedene Dinge, und ein eigenes Gutachten ermittelt in der Regel den Verkehrswert. Den definiert § 194 BauGB als den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag zu erzielen wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

    WertKaufpreis Wer ihn ermitteltVerkäufer und Käufer im Vertrag Wofür er dientwas Sie tatsächlich zahlen
    WertVerkehrswert Wer ihn ermitteltSachverständiger oder Gutachterausschuss Wofür er dientMarktwert zum Stichtag, etwa für Verhandlung, Erbe, Steuer
    WertBeleihungswert Wer ihn ermitteltBank oder ein von ihr beauftragter Gutachter Wofür er dientdauerhafte Sicherheit für das Darlehen

    Der Beleihungswert liegt in der Regel unter dem Verkehrswert. Wie stark, hängt von Objektart, Lage und den Abschlägen der jeweiligen Bank ab.

    Wann lohnt sich ein eigenes Wertgutachten?

    Ein eigenes Gutachten lohnt sich, wenn ein Wert für Sie selbst Folgen hat, die über die Finanzierung hinausgehen. Die folgenden Fälle sind die häufigsten.

    • Preiszweifel vor der Unterschrift: Der Kaufpreis liegt spürbar über vergleichbaren Angeboten, und Sie wollen eine belastbare Grundlage für die Verhandlung, solange der Notartermin noch nicht steht.
    • Kauf unter Angehörigen: Beim Kauf von den Eltern oder Geschwistern hilft ein neutraler Verkehrswert, damit der Preis später weder steuerlich noch innerhalb der Familie angreifbar ist.
    • Erbschaft und Schenkung: Das Finanzamt bewertet nach festen Verfahren. Liegt der tatsächliche Wert darunter, können Sie ihn nach § 198 BewG mit einem geeigneten Gutachten nachweisen.
    • Trennung, Scheidung, Erbauseinandersetzung: Wer einen Anteil übernimmt oder auszahlt, braucht einen Wert, den beide Seiten akzeptieren.
    • Besondere Objekte: Mehrfamilienhaus, gemischte Nutzung, Erbbaurecht oder Wohnrecht im Grundbuch. Hier beauftragt die Bank oft ohnehin ein externes Gutachten, dessen Kosten in der Regel Sie tragen.

    Wertgutachten oder Bausachverständiger?

    Wer beim Altbau wissen will, was auf ihn zukommt, braucht meist keinen Wertgutachter, sondern einen Bausachverständigen. Das Wertgutachten ermittelt einen Betrag, die Bauprüfung findet Mängel und schätzt, was ihre Beseitigung kostet. Für die Kaufentscheidung ist bei älteren Häusern oft die zweite Frage die wichtigere.

    Frage WertgutachtenWas ist die Immobilie wert? BausubstanzprüfungIn welchem Zustand ist sie?
    Ergebnis WertgutachtenVerkehrswert zum Stichtag BausubstanzprüfungMängelliste mit Einschätzung des Aufwands
    Typischer Anlass WertgutachtenVerhandlung, Erbe, Steuer, Trennung BausubstanzprüfungAltbau, Sanierungsbedarf, Feuchtigkeit
    Nutzen bei der Bank Wertgutachtengering, sie bewertet selbst Bausubstanzprüfunghilfreich, wenn Sie Modernisierung mitfinanzieren

    Hilft Ihr eigenes Gutachten bei der Bank?

    Ihr eigenes Gutachten ersetzt die Bankbewertung in aller Regel nicht. Die Bank ist für ihren Beleihungswert selbst verantwortlich und wählt ihre Gutachter selbst aus; für Pfandbriefbanken schreibt § 6 BelWertV vor, dass sie sich vorher von deren Erfahrung und Marktkenntnis überzeugen. Ein Gutachten, das Sie mitbringen, ist für die Bank deshalb ein Hinweis, keine Vorgabe.

    Nützlich sind die Unterlagen darin. Fotos, Grundrisse, Flächenberechnung und eine Liste der Modernisierungen mit Jahr und Rechnung beschleunigen die Bewertung der Bank und verhindern, dass sie wertsteigernde Arbeiten übersieht. Diese Unterlagen können Sie aber auch ohne Gutachten zusammenstellen.

    Wer darf ein Wertgutachten erstellen?

    Die Bezeichnung Gutachter ist nicht geschützt, achten Sie deshalb auf den Nachweis der Qualifikation. Verlässliche Zeichen sind die öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO, meist über die Industrie- und Handelskammer, oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Genau diese Gruppen nennt auch § 198 BewG als regelmäßig geeignet, wenn das Gutachten vor dem Finanzamt bestehen soll.

    Der Gutachterausschuss ist die zweite Adresse, allerdings nicht für jeden. Ein Gutachten dort beantragen können nach § 193 Abs. 1 BauGB unter anderem Eigentümer, Inhaber von Rechten am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte, Behörden und Gerichte. Als Kaufinteressent gehören Sie nicht dazu. Vor dem Kauf bleibt Ihnen also der private Sachverständige, oder Sie bitten den Verkäufer, das Gutachten zu beantragen.

    Was kostet ein Wertgutachten?

    Für private Sachverständige gibt es keine gesetzliche Gebührentabelle, das Honorar wird frei vereinbart. Es hängt vom Umfang ab: Ein vollständiges Verkehrswertgutachten mit Ortstermin, Unterlagenprüfung und ausführlicher Begründung kostet deutlich mehr als eine Kurzbewertung. Beim Gutachterausschuss richten sich die Gebühren nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Lassen Sie sich vorab ein schriftliches Angebot geben, in dem Leistungsumfang, Stichtag und Zweck des Gutachtens stehen. Der Zweck ist wichtig: Ein Gutachten für das Finanzamt muss andere Anforderungen erfüllen als eine Einschätzung für Ihre Preisverhandlung. Geht es um Steuern, sprechen Sie vor dem Auftrag mit Ihrem Steuerberater.

    Modellfall: Bank bewertet unter dem Kaufpreis

    Der häufigste Auslöser für die Gutachtenfrage ist ein Beleihungswert unter dem Kaufpreis. Die folgende Modellrechnung mit frei gewählten Zahlen zeigt, was das für Ihre Finanzierung bedeutet. Angenommen sind ein Kaufpreis von 400.000 Euro, Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln und 60.000 Euro Eigenkapital für den Kaufpreis. Der Darlehensbedarf liegt damit bei 340.000 Euro.

    Beleihungswert der Bank380.000 Euro Darlehensbedarf340.000 Euro Beleihungsauslaufrund 89 %
    Beleihungswert der Bank340.000 Euro Darlehensbedarf340.000 Euro Beleihungsauslauf100 %
    Beleihungswert der Bank320.000 Euro Darlehensbedarf340.000 Euro Beleihungsauslaufrund 106 %

    Modellrechnung mit frei gewählten Zahlen, keine Zusage. Beleihungsauslauf ist Darlehen geteilt durch Beleihungswert. Welche Rate daraus folgt, hängt von der Kondition ab und klären wir im Gespräch.

    Was der Modellfall zeigt

    Der Modellfall zeigt, dass ein eigenes Gutachten an Ihrer Finanzierung wenig ändert. Bei gleichem Kaufpreis und gleichem Eigenkapital bleibt der Darlehensbedarf gleich; es verschiebt sich nur der Beleihungsauslauf, und der hängt am Wert der Bank. Was ein höherer Auslauf für Ihr Angebot bedeutet, erklärt der Beitrag Beleihungsauslauf.

    Wirklich wirken kann ein Gutachten vor der Unterschrift. Bestätigt es, dass der Preis über dem Markt liegt, senken Sie im besten Fall den Kaufpreis und damit den Darlehensbedarf. Nach der Beurkundung ist dieser Hebel weg. Bei vermieteten Häusern lohnt außerdem ein Blick darauf, wie die Bank den Ertrag bewertet; die Grundlagen dazu stehen im Beitrag Ertragswert und Liegenschaftszins.

    Fazit: erst die Frage, dann der Gutachter

    Ein eigenes Wertgutachten ist kein Pflichtbaustein der Baufinanzierung. Es lohnt sich, wenn ein Wert für Sie selbst Folgen hat: in der Preisverhandlung, gegenüber dem Finanzamt, in der Familie oder bei einem besonderen Objekt. Geht es um den Zustand eines Altbaus, ist der Bausachverständige die bessere Wahl. Wenn Sie wissen wollen, wie Banken Ihr Wunschobjekt voraussichtlich einschätzen, finden Sie unsere Einordnung auf der Seite Immobilienbewertung. Eine konkrete Kondition für Ihre Finanzierung besprechen wir im persönlichen Gespräch.

    Häufige Fragen

    In der Regel nicht. Die Bank ermittelt den Wert der Immobilie selbst, entweder intern oder über einen Gutachter, den sie beauftragt. Bei Wohnimmobilien und Darlehen bis 600.000 Euro einschließlich Vorlasten genügt Pfandbriefbanken nach § 24 BelWertV eine vereinfachte Wertermittlung.

    Weil sie keinen Marktpreis sucht, sondern einen Wert, der auch in schwächeren Marktphasen hält. Der Beleihungswert liegt deshalb meist unter dem Verkehrswert und oft auch unter dem Kaufpreis. Das ist kein Urteil über Ihren Kauf, sondern ein Sicherheitsabschlag der Bank.

    Meist nicht als Ersatz für ihre eigene Bewertung. Die Bank ist für ihren Beleihungswert selbst verantwortlich und stützt sich auf eigene Bewerter oder Gutachter, die sie auswählt. Unterlagen aus Ihrem Gutachten, etwa zu Modernisierungen oder zur Ausstattung, können ihr aber helfen.

    Als Kaufinteressent nicht. Nach § 193 Abs. 1 BauGB sind unter anderem Eigentümer, Inhaber von Rechten am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte, Behörden und Gerichte antragsberechtigt. Vor dem Kauf bleibt Ihnen ein privater Sachverständiger, oder der Verkäufer beantragt das Gutachten.

    Für private Sachverständige gibt es keine gesetzliche Gebührentabelle, das Honorar wird frei vereinbart und hängt vom Umfang ab. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten kostet deutlich mehr als eine Kurzbewertung. Lassen Sie sich vorab ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang geben.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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