Bauträgerfinanzierung: so rechnet die Bank

    Bei einer Bauträgerfinanzierung finanziert die Bank kein fertiges Haus, sondern einen Bauablauf und einen Verkaufsplan. Entscheidend sind Vorverkauf, Eigenkapital, Kostenkontrolle und die Frage, wann das Geld der Käufer nach der MaBV fließen darf.

    Neubau-Mehrfamilienhaus im Rohbau mit Kran und Gerüst, Morgenlicht, darunter die Überschrift „Bauträgerfinanzierung: so rechnet die Bank“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 10 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Eine Bauträgerfinanzierung ist ein Projektdarlehen für Grundstück und Baukosten, das die Bank in Tranchen nach Baufortschritt auszahlt und aus den Kaufpreisraten der Erwerber zurückbekommt.
    • Die Bank verlangt in der Regel Eigenkapital im Projekt, einen Vorverkauf vor der Baukostenfreigabe und eine laufende Kostenkontrolle; feste Prozentwerte gibt es nicht, sie werden je Projekt vereinbart.
    • Wann Käufergeld fließen darf, regelt § 3 MaBV: erst nach Vormerkung, Lastenfreistellung und Baurecht, danach in höchstens sieben Raten nach Bauabschnitten.

    Was ist eine Bauträgerfinanzierung?

    Eine Bauträgerfinanzierung ist ein Projektdarlehen an einen Bauträger, der ein Grundstück bebaut und Wohnungen oder Häuser samt Grundstücksanteil an Erwerber verkauft. Die Bank finanziert den Ankauf des Grundstücks und die Baukosten, zahlt das Geld nach Baufortschritt aus und bekommt es aus den Kaufpreisraten der Erwerber zurück. Gesichert ist das Darlehen über eine Grundschuld auf dem gesamten Projektgrundstück.

    Der Unterschied zur gewöhnlichen Baufinanzierung liegt in der Rückzahlung. Ein Eigennutzer tilgt aus seinem Einkommen über viele Jahre. Beim Bauträger kommt das Geld aus dem Verkauf, und zwar in einem gesetzlich festgelegten Takt. Die Bank finanziert also keinen dauerhaften Ertrag, sondern einen Bauablauf und einen Verkaufsplan. Beides prüft sie, bevor der erste Euro fließt.

    Wer als Bauträger tätig ist, braucht nach § 34c GewO eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Bank fragt danach, bevor sie überhaupt in die Projektprüfung einsteigt.

    Was will die Bank vor der ersten Auszahlung sehen?

    Vor der ersten Auszahlung will die Bank sehen, dass das Projekt rechtlich gebaut werden darf, dass die Kosten belastbar sind, dass Sie selbst Geld im Projekt haben und dass es Käufer gibt. Erst wenn diese vier Punkte belegt sind, gibt sie die Tranchen frei. Die Reihenfolge ist dabei fast immer gleich: zuerst Ihr Eigenkapital, dann das Darlehen.

    PrüfpunktBaurecht Was die Bank sehen willBaugenehmigung oder Freistellung, Bebauungsplan Warumohne Baurecht kein Käufergeld nach MaBV
    PrüfpunktKosten Was die Bank sehen willKostenschätzung oder Generalunternehmervertrag, Bauzeitenplan WarumGrundlage für Tranchen und Reserve
    PrüfpunktEigenkapital Was die Bank sehen willeigene Mittel im Projekt, vor dem Darlehen eingesetzt WarumSie tragen den ersten Verlust
    PrüfpunktVorverkauf Was die Bank sehen willbeurkundete Kaufverträge, Preisliste, Vertriebsweg WarumBeleg, dass der Markt die Preise trägt
    PrüfpunktErfahrung Was die Bank sehen willabgeschlossene Projekte mit Bauzeit und Verkaufsdauer WarumMaß für das Ausführungsrisiko
    PrüfpunktUnternehmen Was die Bank sehen willJahresabschlüsse, laufende Projekte, Erlaubnis nach § 34c GewO WarumGesamtrisiko aller Vorhaben

    Wie viel Eigenkapital braucht ein Bauträger?

    Eine feste Eigenkapitalquote für Bauträger gibt es nicht. Jede Bank legt sie im Einzelfall fest, und die Spanne hängt an Ihrer Erfahrung, an der Lage, an der Projektgröße und am Vorverkauf. Fast immer gilt aber: Das Eigenkapital wird zuerst eingesetzt, meist für den Grundstücksankauf, und erst danach zahlt die Bank aus.

    Als Eigenkapital zählt für die Bank, was Ihnen gehört und im Projekt bleibt: Barmittel, ein bereits bezahltes Grundstück oder Mittel von Gesellschaftern, die im Rang hinter dem Darlehen stehen. Ein Gesellschafterdarlehen ohne solchen Rangrücktritt ist für die Bank Fremdkapital. Wie Banken Eigenkapital grundsätzlich bewerten, erklärt der Beitrag Eigenkapital nachweisen.

    Warum der Vorverkauf so viel Gewicht hat

    Der Vorverkauf ist für die Bank der wichtigste Beleg dafür, dass Ihre Kalkulation aufgeht. Viele Banken geben die Baukosten erst frei, wenn eine vereinbarte Zahl von Einheiten verkauft ist. Wie hoch diese Schwelle liegt, steht nicht im Gesetz, sondern im Darlehensvertrag.

    Verkauft heißt dabei beurkundet. Ein Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein Haus mit Grundstück bedarf nach § 311b BGB der notariellen Form, beim Bauträger kommt nach § 650u BGB das Werkvertragsrecht für den Bau dazu. Reservierungen zählen in der Regel nicht. Wie Banken Verkaufsquoten im Vertrag ausgestalten, zeigt der Beitrag Abverkaufsquote beim Aufteiler; die Mechanik ist beim Bauträger sehr ähnlich.

    Wann darf der Bauträger Geld von Käufern annehmen?

    Der Bauträger darf Geld der Käufer erst annehmen, wenn die vier Voraussetzungen aus § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt sind. Diese Regel ist der Grund, warum die Bank in jedem Projekt eine Vorfinanzierung leisten muss: Bis die Voraussetzungen stehen, kommt kein Käufergeld herein.

    • Der Kaufvertrag ist wirksam, nötige Genehmigungen liegen vor, der Notar hat das bestätigt, und der Bauträger hat kein vertragliches Rücktrittsrecht.
    • Für den Käufer ist eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen. Bei Wohnungseigentum muss zusätzlich die Teilung im Grundbuch vollzogen sein.
    • Die Freistellung von vorrangigen Grundschulden ist gesichert, auch für den Fall, dass der Bau nicht fertig wird.
    • Es besteht Baurecht, also eine Baugenehmigung oder die Erlaubnis, nach Baurecht zu beginnen.

    Was ist die Freistellungserklärung der Bank?

    Die Freistellungserklärung ist die Zusage der finanzierenden Bank an jeden Käufer, seine Einheit aus der Projektgrundschuld zu entlassen, sobald er den geschuldeten Kaufpreis gezahlt hat. Sie ist die Lastenfreistellung, die § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV verlangt, und damit die Brücke zwischen Ihrer Bank und Ihren Käufern.

    Für die Bank hat das eine Folge, die viele Bauträger unterschätzen. Die Grundschuld liegt als Gesamtgrundschuld auf allen Einheiten, jede haftet nach § 1132 BGB für den ganzen Betrag. Mit der Freistellungserklärung verpflichtet sich die Bank, Einheit für Einheit freizugeben. Sie achtet deshalb genau darauf, dass die Kaufpreise auf ein Konto fließen, das sie kontrolliert, und dass jede Zahlung ihr Darlehen senkt. Den Ablauf der einzelnen Freigabe beschreibt der Beitrag Pfandfreigabe: Ablauf und Kosten.

    Wie die MaBV-Raten das Darlehen tilgen

    Nach Erfüllung der Voraussetzungen darf der Bauträger den Kaufpreis nach § 3 Abs. 2 MaBV in höchstens sieben Teilbeträgen nach Baufortschritt verlangen. Das Gesetz legt die Anteile je Bauabschnitt fest, aus denen die Raten zusammengesetzt werden. Nach § 650v BGB sind Abschlagszahlungen beim Bauträgervertrag nur in diesem Rahmen zulässig.

    Für die Bank ist dieser Plan die Tilgungsrechnung. Sie sieht daran, wann welche Käuferzahlung frühestens kommt, und finanziert die Lücke zwischen Baukosten und Rateneingang. Die folgende Modellrechnung mit einem frei gewählten Kaufpreis von 400.000 Euro zeigt die gesetzlichen Anteile bei einer Wohnung mit Grundstücksanteil.

    BauabschnittBeginn der Erdarbeiten Anteil laut § 3 Abs. 2 MaBV30 % der Vertragssumme Betrag im Modell120.000 Euro
    BauabschnittRohbau einschließlich Zimmererarbeiten Anteil laut § 3 Abs. 2 MaBV40 % der Restsumme Betrag im Modell112.000 Euro
    BauabschnittDachflächen und Dachrinnen Anteil laut § 3 Abs. 2 MaBV8 % der Restsumme Betrag im Modell22.400 Euro
    BauabschnittRohinstallation Heizung, Sanitär, Elektro Anteil laut § 3 Abs. 2 MaBVje 3 % der Restsumme Betrag im Modell25.200 Euro
    BauabschnittFenstereinbau einschließlich Verglasung Anteil laut § 3 Abs. 2 MaBV10 % der Restsumme Betrag im Modell28.000 Euro
    BauabschnittInnenputz Anteil laut § 3 Abs. 2 MaBV6 % der Restsumme Betrag im Modell16.800 Euro
    BauabschnittEstrich Anteil laut § 3 Abs. 2 MaBV3 % der Restsumme Betrag im Modell8.400 Euro
    BauabschnittFliesen im Sanitärbereich Anteil laut § 3 Abs. 2 MaBV4 % der Restsumme Betrag im Modell11.200 Euro
    BauabschnittBezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Besitzübergabe Anteil laut § 3 Abs. 2 MaBV12 % der Restsumme Betrag im Modell33.600 Euro
    BauabschnittFassadenarbeiten Anteil laut § 3 Abs. 2 MaBV3 % der Restsumme Betrag im Modell8.400 Euro
    BauabschnittVollständige Fertigstellung Anteil laut § 3 Abs. 2 MaBV5 % der Restsumme Betrag im Modell14.000 Euro

    Modellrechnung mit frei gewähltem Kaufpreis, keine Zusage. Restsumme sind die 280.000 Euro nach der ersten Rate. Die Bauabschnitte werden im Vertrag zu höchstens sieben Raten zusammengefasst; fallen einzelne Leistungen weg, verteilt sich ihr Anteil auf die übrigen.

    Was die Modellrechnung für die Bank zeigt

    Die Rechnung zeigt, dass der Bauträger den größten Teil des Kaufpreises erst mit dem Baufortschritt bekommt. Nach Erdarbeiten und Rohbau sind im Modell 232.000 Euro fällig, also gut die Hälfte. Grundstück, Planung, Erschließung und Rohbau muss der Bauträger aber vorher bezahlen. Diese Lücke ist der Kern jeder Bauträgerfinanzierung.

    Daraus folgt auch, warum der Vorverkauf zählt. Jede unverkaufte Einheit zahlt keine Rate, ihr Bauanteil läuft vollständig über das Darlehen. Je mehr Einheiten bei Baubeginn verkauft sind, desto schneller sinkt die Inanspruchnahme mit jedem Bauabschnitt. Die letzten Raten, Bezugsfertigkeit und Fertigstellung, kommen erst am Ende; hängt die Abnahme, verzögert sich auch die Rückzahlung.

    Geht es auch ohne Ratenplan nach MaBV?

    Ja, nach § 7 MaBV darf der Bauträger von den Regeln des § 3 abweichen, wenn er dem Käufer eine Sicherheit stellt, die alle Ansprüche auf Rückzahlung seiner Zahlungen abdeckt. In der Praxis ist das eine Bürgschaft, die bis zur vollständigen Fertigstellung bestehen bleibt.

    Für die Bank ist eine solche Bürgschaft ein eigenes Risiko. Stellt sie die Bürgschaft selbst, rechnet sie diese in Ihren Kreditrahmen ein. Der Vorteil für Sie: Käufergeld kommt früher. Der Nachteil: Ihr Rahmen bei der Bank ist schneller ausgeschöpft, und die Bürgschaft kostet Avalprovision.

    Wie die Bank während der Bauzeit kontrolliert

    Während der Bauzeit zahlt die Bank nur gegen Nachweis des Baufortschritts aus. Üblich sind Bautenstandsberichte, oft von einem Sachverständigen, den die Bank beauftragt, und ein Abgleich mit dem Kostenplan. Weicht der Bau vom Plan ab, will die Bank früh wissen, wie die Mehrkosten gedeckt werden.

    • Auszahlung je Tranche gegen Bautenstandsbericht und Rechnungen.
    • Kaufpreise der Erwerber fließen auf ein Projektkonto bei der finanzierenden Bank.
    • Mehrkosten werden zuerst aus Ihrem Eigenkapital oder einer Reserve gedeckt.
    • Regelmäßige Meldung von Verkaufsstand, Bauzeit und Kosten.
    • Bei Verzug: Gespräch über Zeitplan, zusätzliche Sicherheiten oder Preisanpassung.

    Wo Bauträgerprojekte bei der Bank haken

    Die meisten Projekte haken bei der Bank nicht an der Idee, sondern am Zeitplan. Häufig rechnet die Kalkulation mit dem Bauzeitenplan, aber nicht damit, dass Käufergeld erst nach Vormerkung, Teilung im Grundbuch und Baurecht fließen darf. Wer Wohnungen verkauft, muss die Teilung früh anstoßen; wie das abläuft, steht im Beitrag Teilungserklärung: Kosten und Ablauf.

    Weitere typische Stellen sind Kostenschätzungen ohne Reserve, Eigenkapital, das in Wahrheit ein Darlehen ohne Rangrücktritt ist, und Preislisten, die über dem liegen, was vergleichbare Neubauten am Ort erzielen. Die Bank prüft die Verkaufspreise gegen ihre eigene Bewertung; wie sie dabei vorgeht, erklärt der Beitrag Wie die Bank ein Mehrfamilienhaus bewertet.

    Fazit: den Zahlungsplan zuerst rechnen

    Eine Bauträgerfinanzierung steht, wenn Baurecht, Kosten, Eigenkapital und Vorverkauf belegt sind und der Zahlungsplan nach MaBV zur Bauzeit passt. Wer der Bank diese Rechnung selbst vorlegt, mit Liquiditätsplan je Bauabschnitt und Reserve, führt ein kürzeres Gespräch und verhandelt aus einer besseren Lage. Wie wir Projekte mit Verkauf einzelner Einheiten finanzieren, lesen Sie auf der Seite Aufteiler und Projekte finanzieren. Eine konkrete Kondition für Ihr Projekt besprechen wir im persönlichen Gespräch.

    Häufige Fragen

    Ein Projektdarlehen an einen Bauträger, der Grundstück und Gebäude zusammen an Erwerber verkauft. Die Bank finanziert Ankauf und Bau, zahlt nach Baufortschritt aus und wird aus den Kaufpreisraten der Erwerber zurückgezahlt. Gesichert ist das Darlehen über eine Grundschuld auf dem Projektgrundstück.

    Eine feste Quote gibt es nicht. Die Bank legt sie je Projekt fest, abhängig von Ihrer Erfahrung, der Lage, der Projektgröße und dem Vorverkauf. Erwartet wird fast immer, dass ein Teil der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln kommt und vor dem Fremdkapital eingesetzt wird.

    Nach § 3 Abs. 1 MaBV erst, wenn der Vertrag wirksam ist, eine Vormerkung für den Käufer im Grundbuch steht, die Freistellung von vorrangigen Grundschulden gesichert ist und Baurecht besteht. Danach darf er nach § 3 Abs. 2 MaBV höchstens sieben Raten nach Baufortschritt verlangen.

    Die Zusage der finanzierenden Bank an jeden Käufer, dessen Wohnung aus der Projektgrundschuld zu entlassen, sobald er den geschuldeten Kaufpreis gezahlt hat. Ohne diese Lastenfreistellung darf der Bauträger nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV kein Käufergeld annehmen.

    Ja, nach § 7 MaBV, wenn er dem Käufer eine Sicherheit stellt, meist eine Bankbürgschaft, die alle Rückzahlungsansprüche deckt. Für die finanzierende Bank ist das eine zusätzliche Verpflichtung, die sie in den Kreditrahmen einrechnet.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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