Arbeitsvertrag als Einkommensnachweis

    Für die Bank belegt der Arbeitsvertrag, was Ihnen zusteht, die Gehaltsabrechnung, was tatsächlich fließt. Wann der Vertrag allein trägt, wann er nur ergänzt und welche Klauseln die Prüfung verschieben.

    Formulare, Ordner, Taschenrechner und Kaffee auf dem Schreibtisch, darunter die Überschrift „Arbeitsvertrag als Einkommensnachweis“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Der Arbeitsvertrag allein ersetzt in der Regel keine Gehaltsabrechnungen, er belegt den Anspruch, die Abrechnung den tatsächlichen Zufluss.
    • Entscheidend wird der Vertrag beim Arbeitgeberwechsel, in der Probezeit, bei Befristung und bei einer Gehaltserhöhung, die noch in keiner Abrechnung steht.
    • Nach § 505b BGB und § 4 ImmoKWPLV muss die Bank Einkommensangaben angemessen überprüfen und darf wahrscheinliche Entwicklungen wie eine Entfristung berücksichtigen, aber nur mit ausreichendem Nachweis.

    Reicht der Arbeitsvertrag als Einkommensnachweis?

    Allein reicht der Arbeitsvertrag den meisten Banken nicht, er ergänzt die Gehaltsabrechnungen. Der Vertrag zeigt, was Ihnen zusteht. Die Abrechnung zeigt, was tatsächlich ausgezahlt wird, nach Steuern, Sozialabgaben und allen Abzügen. Für die Frage, ob Sie eine Rate über viele Jahre tragen können, zählt der zweite Wert.

    Das hat einen rechtlichen Hintergrund. Nach § 505b BGB muss die Bank bei einem Immobiliardarlehen Ihre Kreditwürdigkeit auf Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen und Ausgaben prüfen. Sie darf Ihre Angaben nicht einfach übernehmen, sondern muss sie angemessen überprüfen, bei Bedarf anhand unabhängig nachprüfbarer Unterlagen. Ein Arbeitsvertrag ist ein solches Dokument, aber er belegt nur den Anspruch, nicht den Zahlungseingang.

    Deshalb fordern Banken als Standard die letzten Gehaltsabrechnungen an, häufig die Dezemberabrechnung des Vorjahres oder die Lohnsteuerbescheinigung, und je nach Haus einen Kontoauszug mit dem Gehaltseingang. Welche Unterlagen insgesamt dazugehören, steht in unserem Beitrag Unterlagen sammeln, bevor es eilig wird.

    Der Arbeitsvertrag ist kein Ersatz für Abrechnungen, aber er schließt die Lücken, die Abrechnungen offen lassen: Beginn, Befristung, Probezeit, Kündigungsfrist und feste Gehaltsbestandteile.

    Was liest die Bank aus Ihrem Arbeitsvertrag?

    Die Bank liest aus dem Arbeitsvertrag vor allem, wie sicher und wie dauerhaft Ihr Einkommen ist. Die Höhe des Gehalts steht ohnehin auf der Abrechnung. Spannend sind für die Kreditprüfung die Klauseln, die über die Zukunft entscheiden.

    VertragspunktBeginn des Arbeitsverhältnisses Was die Bank daraus ableitetWie lange Sie schon dort arbeiten. Eine lange Betriebszugehörigkeit spricht für Stabilität.
    VertragspunktProbezeit Was die Bank daraus ableitetOb das Arbeitsverhältnis noch mit kurzer Frist gekündigt werden kann. Nach § 622 Abs. 3 BGB sind es in der Probezeit zwei Wochen.
    VertragspunktBefristung Was die Bank daraus ableitetOb ein Enddatum vor oder während der Zinsbindung liegt und wie wahrscheinlich eine Verlängerung ist.
    VertragspunktKündigungsfrist Was die Bank daraus ableitetWie viel Vorlauf Sie bei einem Arbeitsplatzverlust hätten. Längere Fristen werten die Bank als Puffer.
    VertragspunktFeste und variable Bestandteile Was die Bank daraus ableitetWelche Teile garantiert sind. Grundgehalt und vertraglich zugesagte Sonderzahlungen zählen eher als freiwillige Boni.
    VertragspunktArbeitszeit Was die Bank daraus ableitetOb Sie in Teilzeit arbeiten und ob eine Aufstockung vereinbart ist.

    Neuer Job: zählt der Vertrag vor der ersten Abrechnung?

    Einige Banken finanzieren schon mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag, viele warten bis zur ersten oder zweiten Abrechnung beim neuen Arbeitgeber. Den Ausschlag gibt, wie gut sich der Wechsel aus Ihrer bisherigen Laufbahn erklärt.

    Gute Voraussetzungen haben Sie, wenn Sie in derselben Branche und in einer vergleichbaren Funktion wechseln, das neue Grundgehalt mindestens so hoch ist wie das alte und keine Probezeit vereinbart ist. Dann sieht die Bank eher einen Aufstieg als ein Risiko. Schwieriger wird es bei einem Branchenwechsel, beim Schritt aus der Selbstständigkeit in die Anstellung oder wenn das neue Gehalt stark von Provisionen abhängt.

    Wer gerade wechselt und trotzdem kaufen will, sollte den Antrag nicht einfach mit dem neuen Vertrag einreichen, sondern ihn aufbereiten:

    1. Den vollständig unterschriebenen Arbeitsvertrag mit allen Anlagen und Nachträgen beilegen.
    2. Die letzten Gehaltsabrechnungen beim bisherigen Arbeitgeber mitgeben, damit die Bank den Verlauf sieht.
    3. Eine kurze Begründung des Wechsels formulieren: gleiche Tätigkeit, mehr Verantwortung, mehr Gehalt.
    4. Falls vorhanden, eine Bestätigung des neuen Arbeitgebers zur verkürzten oder erlassenen Probezeit einholen.
    5. Die erste Abrechnung nachreichen, sobald sie vorliegt, auch wenn die Bank schon geprüft hat.

    Den Arbeitgeber während einer laufenden Finanzierungsprüfung zu wechseln, ohne es der Bank mitzuteilen, ist keine gute Idee. Die Angaben im Antrag müssen stimmen, bis der Vertrag unterschrieben ist.

    Was gilt in der Probezeit?

    In der Probezeit finanzieren manche Banken, viele lehnen ab oder verschieben die Entscheidung. Der Grund steht im Gesetz: Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis nach § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

    Hinzu kommt der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz greift nach § 1 KSchG erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, und es gilt nur in Betrieben, die eine bestimmte Größe erreichen. Für die Bank bedeutet das: In den ersten Monaten ist das Einkommen rechtlich weniger abgesichert als später.

    Wie streng eine Bank das sieht, legt sie in ihren eigenen Richtlinien fest. Erfahrung im Beruf, ein gefragtes Berufsbild und eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Probezeit verkürzt wurde, verbessern die Ausgangslage. Fehlt all das, ist es oft klüger, die Zusage zum Ende der Probezeit einzuplanen und bis dahin die übrigen Unterlagen fertig zu haben.

    Befristeter Vertrag: rechnet die Bank weiter?

    Bei einem befristeten Vertrag rechnet die Bank weiter, wenn eine Verlängerung oder Entfristung nach den Umständen wahrscheinlich ist. Das ist nicht ihr guter Wille, sondern ausdrücklich erlaubt: Nach § 4 Abs. 4 ImmoKWPLV darf sie wahrscheinliche positive Ereignisse wie eine Vertragsverlängerung oder Entfristung berücksichtigen. Wahrscheinlich heißt dort, dass nach der Lebenserfahrung und unter Berücksichtigung von Branche und Beruf damit zu rechnen ist.

    Im Arbeitsvertrag schaut die Bank deshalb auf das Enddatum und auf den Grund der Befristung. Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG grundsätzlich auf zwei Jahre begrenzt. Läuft sie aus, steht der Arbeitgeber vor der Wahl, unbefristet zu übernehmen oder das Arbeitsverhältnis zu beenden. In Berufen, in denen Befristungen zum Alltag gehören, etwa an Hochschulen oder in Kliniken, bewerten Banken das anders als in Branchen, in denen eine Befristung eher die Ausnahme ist.

    Belegen lässt sich die Wahrscheinlichkeit mit früheren Verlängerungen beim selben Arbeitgeber, mit einer schriftlichen Bestätigung zur geplanten Übernahme und mit einer durchgehenden Erwerbsbiografie im selben Beruf. Mehr zu den übrigen Punkten, die Banken an Ihrer Person prüfen, finden Sie im Beitrag Was prüfen Banken an meiner Person.

    Zählt eine Gehaltserhöhung, die noch nicht gezahlt wird?

    Eine vereinbarte Gehaltserhöhung kann zählen, wenn sie schriftlich und mit Datum feststeht. § 4 Abs. 4 ImmoKWPLV nennt die Beförderung und die Erhöhung der Arbeitszeit ausdrücklich als Ereignisse, die eine Bank berücksichtigen darf. Für einen deutlichen Einkommensanstieg setzt die Verordnung aber eine Grenze: Er darf nur einfließen, wenn die von Ihnen vorgelegten Unterlagen einen ausreichenden Nachweis bieten.

    In der Praxis heißt das: Ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit neuem Gehalt und Stichtag trägt. Eine mündliche Zusage, eine E-Mail aus der Personalabteilung ohne verbindlichen Inhalt oder ein Hinweis auf das nächste Mitarbeitergespräch tragen nicht. Dasselbe gilt für die Rückkehr aus der Elternzeit: Steht im Vertrag oder in einer Bestätigung des Arbeitgebers, ab wann und mit welcher Stundenzahl Sie zurückkehren, kann die Bank mit dem späteren Einkommen rechnen.

    UnterlageNachtrag zum Arbeitsvertrag mit Betrag und Datum Wirkung bei der Bankträgt in der Regel als Nachweis
    UnterlageBestätigung des Arbeitgebers zur Rückkehr aus der Elternzeit Wirkung bei der Bankträgt, wenn Stunden und Datum genannt sind
    UnterlageTarifvertrag mit festgelegter Stufensteigerung Wirkung bei der Bankträgt, wenn Eingruppierung und Zeitpunkt belegt sind
    UnterlageMündliche Zusage oder in Aussicht gestellte Beförderung Wirkung bei der Bankträgt nicht
    UnterlageFreiwilliger Bonus ohne vertraglichen Anspruch Wirkung bei der Bankzählt, wenn überhaupt, nur mit mehrjährigem Nachweis

    Welche Klauseln bei der Prüfung kritisch sind

    Kritisch sind vor allem Klauseln, die das Einkommen kurzfristig verändern können. Die Bank prüft nicht nur, was heute fließt, sondern muss nach § 4 Abs. 3 ImmoKWPLV auch wahrscheinliche negative Entwicklungen ausreichend berücksichtigen, zum Beispiel ein sinkendes Einkommen, wenn die Laufzeit in den Ruhestand reicht.

    Typische Stellen, an denen Rückfragen kommen, sind ein hoher Anteil variabler Vergütung, Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalte bei Sonderzahlungen, Dienstwagen, die in der Abrechnung als geldwerter Vorteil erscheinen und das Bruttogehalt optisch erhöhen, sowie Verträge mit Arbeitsort im Ausland. Nichts davon ist automatisch ein Ausschluss. Es muss aber im Antrag erklärt sein, bevor die Bank es selbst findet.

    Aus diesen Angaben entsteht am Ende die Haushaltsrechnung: das nachhaltig verfügbare Einkommen abzüglich Lebenshaltung, bestehender Raten und Kosten der Immobilie. Wie die Bank diese Rechnung aufbaut, steht im Beitrag Die Haushaltsrechnung der Bank.

    So bereiten Sie den Arbeitsvertrag für die Bank vor

    Am besten reichen Sie den Arbeitsvertrag vollständig und zusammen mit den passenden Belegen ein, statt ihn auf Nachfrage nachzuschieben. Jede Nachforderung verlängert die Prüfung und kann bei einem Bieterverfahren den Ausschlag geben.

    1. Den vollständigen Vertrag mit allen Seiten, Anlagen und Unterschriften als eine Datei scannen.
    2. Alle Nachträge zu Gehalt, Arbeitszeit oder Entfristung in zeitlicher Reihenfolge dahinterlegen.
    3. Die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die Dezemberabrechnung oder Lohnsteuerbescheinigung beifügen.
    4. Bei Befristung oder Probezeit eine Bestätigung des Arbeitgebers zur geplanten Fortsetzung anfragen.
    5. Auffälligkeiten wie variable Vergütung oder einen frischen Wechsel in zwei Sätzen im Antrag erklären.

    Wenn Sie gerade wechseln, befristet arbeiten oder eine Gehaltserhöhung erwarten, lohnt sich ein Gespräch vor dem Antrag. Welche Bank Ihre Konstellation wie bewertet, klären wir in der Baufinanzierung, bevor ein Antrag eine Spur hinterlässt.

    Wohin geht es weiter?

    Wenn Ihre Unterlagen stehen, ist der nächste Schritt die Frage, welche Bank zu Ihrer Beschäftigungssituation passt. Das ist bei einem Arbeitgeberwechsel, einer Befristung oder einer Probezeit nicht dieselbe Bank wie bei einem langjährigen unbefristeten Vertrag. Alles Weitere zum Ablauf finden Sie auf der Seite zur Baufinanzierung, und wie Sie Ihr Eigenkapital belegen, im Beitrag zum Eigenkapitalnachweis.

    Häufige Fragen

    Allein meist nicht. Die Bank will sehen, dass das vereinbarte Gehalt auch tatsächlich gezahlt wird, und dafür braucht sie Gehaltsabrechnungen und oft den Kontoauszug mit dem Zahlungseingang. Der Arbeitsvertrag ergänzt diese Unterlagen um Beginn, Befristung, Probezeit und Kündigungsfrist. Bei einem frischen Arbeitgeberwechsel kann er zusammen mit der ersten Abrechnung und den Abrechnungen des alten Arbeitgebers aber den Ausschlag geben.

    Einige Banken prüfen das, viele warten bis zur ersten Gehaltsabrechnung. Gute Chancen bestehen, wenn Sie in derselben Branche und Funktion wechseln, das neue Gehalt mindestens so hoch ist wie das alte und keine Probezeit vereinbart ist oder diese bereits verkürzt wurde. Legen Sie dann den unterschriebenen Vertrag, die Abrechnungen beim bisherigen Arbeitgeber und eine kurze Begründung des Wechsels vor.

    Manche Banken ja, viele nicht. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, so steht es in § 622 Abs. 3 BGB. Das ist für die Bank ein Risiko. Kommen Sie aus einem langjährigen Arbeitsverhältnis in derselben Branche, sehen einige Banken die Probezeit gelassener. Eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Probezeit verkürzt oder erlassen wurde, hilft spürbar.

    Sie kann zählen, wenn sie nachweisbar vereinbart ist. § 4 Abs. 4 ImmoKWPLV erlaubt der Bank, wahrscheinliche positive Entwicklungen wie eine Beförderung zu berücksichtigen. Ein deutlicher Einkommensanstieg darf aber nur einfließen, wenn Ihre Unterlagen einen ausreichenden Nachweis bieten. Ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit Betrag und Datum ist so ein Nachweis, eine mündliche Zusage nicht.

    Die Bank sieht ein Enddatum und fragt, wie wahrscheinlich eine Verlängerung ist. Nach § 4 Abs. 4 ImmoKWPLV darf sie eine Entfristung berücksichtigen, wenn nach Lebenserfahrung, Branche und Beruf damit zu rechnen ist. Hilfreich sind frühere Verlängerungen beim selben Arbeitgeber, eine Bestätigung zur geplanten Übernahme und ein Beruf, in dem Befristungen üblich sind, etwa an Hochschulen oder Kliniken.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

    Passend zum Thema

    Baufinanzierung

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

    Bereit für Ihre stressfreie Finanzierung?

    Lassen Sie sich kostenlos beraten und finden Sie heraus, wie wir Sie Schritt für Schritt zu Ihrer Traumimmobilie begleiten.

    Kostenlose Erstberatung
    Persönlicher Ansprechpartner
    In der Regel Zusage in 5 bis 7 Tagen
    Steuerliche Tipps inklusive
    Begleitung bis zum Notartermin
    ✓ 100% kostenlos · ✓ Keine Verpflichtungen · ✓ Antwort innerhalb von 24h
    Schnell Antwort erhalten!