Wie lange dauert eine Finanzierungszusage?

    Die Zeit bis zur Finanzierungszusage hängt weniger an der Bank als an den Unterlagen. Ist alles vollständig, geht es schnell, fehlt ein einziges Dokument, steht der ganze Vorgang. Welche vier Abschnitte jede Zusage durchläuft, wo es erfahrungsgemäß hängt und welche Fristen das Gesetz nach der Zusage noch vorsieht.

    Formulare, Ordner, Taschenrechner und Kaffee auf einem Schreibtisch, darunter die Überschrift „Wie lange dauert die Finanzierungszusage?“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Wie lange eine Finanzierungszusage dauert, entscheidet vor allem die Vollständigkeit der Unterlagen. Mit vollständiger Akte ist die Bankprüfung der kürzere Teil, fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Wartezeit.
    • Jede Zusage durchläuft vier Abschnitte: Unterlagen sammeln, Objekt bewerten, Bonität prüfen und Vertrag ausfertigen. Die Bewertung des Objekts dauert länger, wenn die Bank einen Gutachter vor Ort schickt.
    • Nach der Zusage laufen gesetzliche Fristen weiter, etwa das Widerrufsrecht beim Darlehensvertrag und die Frist für den Kaufvertragsentwurf beim Notar. Beides gehört in Ihre Zeitplanung.

    Wie lange dauert eine Finanzierungszusage?

    Wie lange eine Finanzierungszusage dauert, hängt in erster Linie davon ab, wie vollständig Ihre Unterlagen sind. Liegt der Bank alles vor, ist die eigentliche Prüfung der kürzere Teil des Weges. Fehlt ein Dokument, steht der Vorgang so lange, bis es nachgereicht ist, und danach beginnt die Prüfung an dieser Stelle von vorn.

    Eine feste Dauer, die für jeden Fall gilt, gibt es deshalb nicht. Ein Angestellter, der eine Eigentumswohnung mit vollständigen Verwalterunterlagen kauft, ist schneller durch als ein Selbstständiger, der ein älteres Haus mit Anbau finanziert. Was sich sagen lässt: Jede Zusage durchläuft dieselben vier Abschnitte, und an jedem davon gibt es typische Stellen, an denen es hängt.

    Bestätigung und Zusage sind zwei verschiedene Dinge

    Eine Finanzierungsbestätigung ist eine vorläufige Einschätzung, die Finanzierungszusage das verbindliche Darlehensangebot der Bank. Die Bestätigung bekommen Sie früh, oft schon nach einer ersten Prüfung von Einkommen und Eigenkapital. Sie hilft beim Makler und beim Verkäufer, bindet die Bank aber nicht. Wie Sie sie einsetzen, beschreibt der Beitrag Die Finanzierungsbestätigung als Türöffner.

    Die Zusage dagegen setzt voraus, dass die Bank Person und Objekt vollständig geprüft hat. Erst dann schickt sie den Darlehensvertrag. Wer fragt, wie lange die Zusage dauert, meint in der Regel diesen zweiten Schritt, und um ihn geht es hier.

    MerkmalGrundlage FinanzierungsbestätigungErste Angaben zu Einkommen und Eigenkapital FinanzierungszusageVollständige Unterlagen zu Person und Objekt
    MerkmalObjektprüfung FinanzierungsbestätigungMeist noch keine FinanzierungszusageBewertung durch die Bank
    MerkmalVerbindlichkeit FinanzierungsbestätigungKeine FinanzierungszusageVerbindliches Darlehensangebot
    MerkmalWofür Sie sie brauchen FinanzierungsbestätigungBesichtigung, Gespräch mit Verkäufer FinanzierungszusageNotartermin, Kaufvertrag

    Die vier Abschnitte bis zur Zusage

    Jede Finanzierungszusage durchläuft vier Abschnitte, die zum Teil nebeneinander laufen. Wer sie kennt, sieht, wo die eigene Akte gerade steht und was als Nächstes fehlt.

    1. Unterlagen sammeln: Ausweis, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Eigenkapitalnachweis, Objektunterlagen. Dieser Abschnitt liegt bei Ihnen und ist der, der am meisten Zeit kostet.
    2. Objekt bewerten: Die Bank ermittelt den Beleihungswert. Je nach Objekt und Höhe genügt eine Bewertung nach Aktenlage oder sie schickt einen Gutachter vor Ort.
    3. Person prüfen: Die Bank prüft Einkommen, Ausgaben, bestehende Kredite und die Auskunft der Schufa. Dazu ist sie nach § 505b BGB verpflichtet.
    4. Vertrag ausfertigen: Nach positiver Entscheidung erstellt die Bank den Darlehensvertrag mit den vorvertraglichen Informationen und schickt ihn zur Unterschrift.

    Wo es bei den Unterlagen am häufigsten hängt

    Bei den Unterlagen hängt es am häufigsten an Dokumenten, die nicht von Ihnen selbst kommen. Ihre Gehaltsabrechnungen haben Sie zur Hand. Die Teilungserklärung liegt beim Verwalter, der Grundbuchauszug beim Amt oder beim Verkäufer, die Flurkarte beim Katasteramt. Jedes dieser Dokumente hat einen eigenen Weg und eine eigene Wartezeit.

    Fordern Sie Objektunterlagen deshalb an, sobald Sie ernsthaft an einem Objekt interessiert sind, nicht erst, wenn die Bank danach fragt. Beim Kauf einer Eigentumswohnung gehören Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und der Wirtschaftsplan dazu, beim Haus Grundriss, Wohnflächenberechnung und Baubeschreibung.

    UnterlageGehaltsabrechnungen, Kontoauszüge Von wem sie kommtVon Ihnen Typische VerzögerungSelten, außer bei Lücken oder neuer Stelle
    UnterlageSteuerbescheide, Bilanzen Von wem sie kommtVon Ihnen oder Ihrem Steuerberater Typische VerzögerungBei Selbstständigen, wenn der letzte Abschluss fehlt
    UnterlageGrundbuchauszug Von wem sie kommtVerkäufer oder Grundbuchamt Typische VerzögerungWenn der vorhandene Auszug zu alt ist
    UnterlageTeilungserklärung Von wem sie kommtVerwalter oder Verkäufer Typische VerzögerungWenn der Verwalter nicht schnell reagiert
    UnterlageWohnflächenberechnung, Grundriss Von wem sie kommtVerkäufer oder Makler Typische VerzögerungBei älteren Häusern oft nicht vorhanden

    Was die Bank an Ihrer Person konkret prüft und welche Nachweise sie dafür sehen will, steht im Beitrag „Was prüfen Banken an meiner Person“.

    Die Bewertung des Objekts

    Die Objektbewertung dauert länger, wenn die Bank einen Gutachter zur Besichtigung schickt. Bei Standardobjekten mit vollständigen Unterlagen bewerten viele Banken nach Aktenlage, gestützt auf Fotos, Grundriss und Vergleichsdaten. Bei größeren Darlehen, besonderen Objekten oder fehlenden Angaben ist ein Termin vor Ort üblich, und der muss erst mit dem Verkäufer oder den Mietern abgestimmt werden.

    Die Bewertung kann auch das Ergebnis verändern. Liegt der Beleihungswert deutlich unter dem Kaufpreis, steigt der Beleihungsauslauf, und die Bank fragt nach mehr Eigenkapital oder stellt ein anderes Angebot. Wie sie den Wert ermittelt, erklärt der Beitrag Immobilienbewertung durch die Bank.

    Die Prüfung der Person

    Die Prüfung der Person geht schnell, wenn das Einkommen einfach zu belegen ist. Bei Angestellten mit unbefristetem Vertrag außerhalb der Probezeit genügen Abrechnungen und Kontoauszüge. Länger dauert es bei Selbstständigen, bei Einkommen aus mehreren Quellen, bei Einkünften aus dem Ausland oder wenn ein neuer Arbeitsvertrag erst beginnt.

    Die Bank ist zu dieser Prüfung verpflichtet. Nach § 505b BGB muss sie vor einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen gründlich prüfen, ob Sie das Darlehen voraussichtlich vertragsgemäß zurückzahlen können. Rückfragen sind deshalb kein Zeichen von Misstrauen, sondern Teil des Verfahrens. Wer sie am selben Tag beantwortet, verliert keine Zeit.

    Vom Vertrag bis zum Notartermin

    Nach der Zusage schickt die Bank den Darlehensvertrag, und ab hier laufen gesetzliche Fristen. Vor dem Vertragsschluss muss die Bank Ihnen nach § 491a BGB die vorvertraglichen Informationen rechtzeitig geben, damit Sie das Angebot vergleichen können. Nach der Unterschrift steht Ihnen bei einem Verbraucherdarlehen nach § 495 BGB in der Regel ein Widerrufsrecht zu, die Frist beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB vierzehn Tage.

    Parallel läuft die Vorbereitung beim Notar. Bei einem Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer soll der Notar Ihnen den Entwurf nach § 17 Abs. 2a BeurkG im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Wer den Entwurf erst nach der Zusage anfordert, verlängert die Strecke bis zum Termin um genau diese Zeit. Was am Termin selbst passiert, beschreibt der Beitrag Was passiert beim Notartermin.

    Was Sie selbst beschleunigen können

    Am meisten beschleunigen Sie die Zusage, indem Sie vollständig einreichen. Jede Nachforderung kostet einen Durchlauf. Diese Punkte haben sich bewährt:

    • Die Unterlagen zur Person vor der Objektsuche zusammenstellen, nicht erst nach der Besichtigung.
    • Objektunterlagen beim Verkäufer oder Verwalter anfordern, sobald das Interesse ernst ist.
    • Bei zwei Antragstellern die Unterlagen beider gleichzeitig einreichen.
    • Rückfragen der Bank am selben Tag beantworten und fehlende Dokumente sofort nachreichen.
    • Den Kaufvertragsentwurf beim Notar früh anfordern, damit die Frist parallel zur Prüfung läuft.
    • Den Notartermin erst festlegen, wenn das verbindliche Darlehensangebot vorliegt.

    Wann Sie mit der Finanzierung am besten beginnen, beschreibt der Beitrag Finanzierung klären, bevor Sie besichtigen. Wie lange es in Ihrem Fall voraussichtlich dauert, schätzen wir im Gespräch anhand Ihrer Unterlagen ein. Mehr zur Finanzierung finden Sie auf der Seite Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    Das hängt vor allem davon ab, ob die Unterlagen vollständig sind. Liegt alles vor, ist die eigentliche Prüfung in der Bank der kürzere Teil. Länger dauert es, wenn Dokumente nachgereicht werden müssen, wenn die Bank einen Gutachter zum Objekt schickt oder wenn Einkommen schwer zu belegen ist, etwa bei Selbstständigen.

    Eine Finanzierungsbestätigung sagt, dass eine Finanzierung in dieser Höhe nach erster Prüfung grundsätzlich möglich erscheint. Sie ist nicht verbindlich. Die Finanzierungszusage ist das verbindliche Darlehensangebot der Bank nach vollständiger Prüfung von Person und Objekt. Für den Notartermin zählt die Zusage.

    Am häufigsten an fehlenden oder veralteten Unterlagen. Typisch sind eine fehlende Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen, ein alter Grundbuchauszug, fehlende Gehaltsabrechnungen oder Unterlagen eines Mitantragstellers. Jede Nachforderung bedeutet einen neuen Durchlauf bei der Bank.

    Sie können, sollten es aber nicht. Mit der Unterschrift beim Notar sind Sie zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, auch wenn die Bank später absagt. Planen Sie den Notartermin erst, wenn das verbindliche Darlehensangebot vorliegt.

    Ja, bei einem Verbraucherdarlehen steht Ihnen nach § 495 BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, die Frist beträgt nach § 355 BGB vierzehn Tage. Ist der Darlehensvertrag notariell beurkundet, entfällt das Widerrufsrecht, dafür muss die Bank Ihnen vorher eine Bedenkzeit von mindestens sieben Tagen einräumen.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Baufinanzierung

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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