Unterlagen für die Finanzierung fehlen: was tun?

    Fast jede Finanzierungsanfrage hat eine Lücke: ein Steuerbescheid, der noch nicht da ist, eine Teilungserklärung, die der Verkäufer nicht findet, eine Gehaltsabrechnung aus dem neuen Job, die es noch gar nicht gibt. Was Sie dann tun, welche Ersatzbelege die Bank kennt und wann eine fehlende Seite die Zusage wirklich aufhält.

    Formulare, Ordner, Taschenrechner und Kaffee auf einem Tisch, darunter die Überschrift „Wenn Unterlagen fehlen“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Fehlt eine Unterlage, sagen Sie es der Bank sofort, nennen den Grund und einen Termin und legen einen Ersatzbeleg bei. Die Anfrage kann dann oft trotzdem gestellt werden.
    • Für viele Lücken gibt es anerkannte Ersatzbelege, etwa die Lohnsteuerbescheinigung, die Renteninformation oder die Bestätigung des Steuerberaters. Welche die Bank akzeptiert, legt sie selbst fest.
    • Was nur für die Auszahlung gebraucht wird, nimmt die Bank häufig als Auflage in die Zusage auf. Was das Einkommen oder den Wert des Objekts belegt, muss in der Regel vor der Entscheidung vorliegen.

    Was tun, wenn Unterlagen fehlen?

    Wenn Unterlagen für die Finanzierung fehlen, sagen Sie es der Bank sofort, nennen den Grund und einen Termin und legen einen Ersatzbeleg bei. Eine offen benannte Lücke hält eine Anfrage selten auf. Teuer wird erst die Lücke, die niemand angekündigt hat: Die Bank fragt nach, die Akte liegt, und bis die Antwort kommt, ist das Objekt womöglich an einen anderen Käufer gegangen.

    Wichtig ist die Unterscheidung, wofür die Bank eine Unterlage braucht. Ein Teil belegt, ob Sie den Kredit tragen können und was das Objekt wert ist. Ohne diese Belege kann die Bank nicht entscheiden. Ein anderer Teil wird erst für die Auszahlung gebraucht. Dafür reicht es oft, wenn er bis zum Notartermin oder zur Fälligkeit des Kaufpreises vorliegt.

    Welche Unterlagen grundsätzlich in die Mappe gehören und in welcher Reihenfolge Sie sie anlegen, beschreibt der Beitrag Unterlagen für die Baufinanzierung früh sammeln. Hier geht es um den Fall, dass trotzdem etwas fehlt.

    Warum besteht die Bank auf Belegen?

    Die Bank besteht auf Belegen, weil das Gesetz es von ihr verlangt. Nach § 505b Abs. 3 BGB muss sie die Angaben zu Einkommen und Ausgaben bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen angemessen prüfen, soweit erforderlich anhand von Unterlagen, die sich unabhängig nachprüfen lassen. Eine Selbstauskunft ohne Belege genügt dieser Pflicht nicht.

    Dazu kommt das Aufsichtsrecht. Nach § 18 KWG muss sich ein Kreditinstitut bei größeren Krediten die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenlegen lassen. Die Bank muss ihre Prüfung also nicht nur durchführen, sondern auch dokumentieren. Deshalb fragt sie nach, wenn eine Zahl in der Selbstauskunft steht, aber kein Beleg dazu in der Akte liegt.

    Für Sie heißt das: Fehlt ein Beleg, braucht die Bank einen anderen, der dieselbe Angabe nachprüfbar macht. Genau darum geht es bei Ersatzbelegen.

    Welche Lücke hält die Zusage auf?

    Die Zusage halten vor allem Lücken beim Einkommen und beim Objektwert auf. Fehlende Nachweise für die Auszahlung nimmt die Bank häufig als Auflage in die Zusage auf. Die Übersicht zeigt typische Fälle. Welchen Ersatz eine Bank im Einzelnen akzeptiert, legt sie in ihren eigenen Richtlinien fest.

    Fehlende UnterlageGehaltsabrechnung beim neuen Arbeitgeber Möglicher ErsatzUnterschriebener Arbeitsvertrag, später die ersten Abrechnungen Gebraucht fürEntscheidung
    Fehlende UnterlageDezemberabrechnung des Vorjahres Möglicher ErsatzLohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers Gebraucht fürEntscheidung
    Fehlende UnterlageEinkommensteuerbescheid bei Selbstständigen Möglicher ErsatzEingereichte Steuererklärung, Jahresabschluss, Bestätigung des Steuerberaters Gebraucht fürEntscheidung, Bescheid oft als Auflage
    Fehlende UnterlageRentenbescheid bei Käufern kurz vor der Rente Möglicher ErsatzRenteninformation oder Rentenauskunft Gebraucht fürEntscheidung
    Fehlende UnterlageGrundbuchauszug Möglicher ErsatzBeschaffung über Verkäufer, Makler oder Notar Gebraucht fürEntscheidung
    Fehlende UnterlageWohnflächenberechnung Möglicher ErsatzNeue Berechnung durch Architekten oder Sachverständigen Gebraucht fürEntscheidung
    Fehlende UnterlageNachweis des Eigenkapitals auf dem Konto Möglicher ErsatzAktueller Kontoauszug zum Zeitpunkt der Einzahlung Gebraucht fürAuszahlung
    Fehlende UnterlageNachweis der Gebäudeversicherung Möglicher ErsatzVersicherungsbestätigung, je nach Bank mit Sicherungsschein Gebraucht fürAuszahlung

    Die Tabelle ist ein Überblick über häufige Fälle und keine Zusage. Ob ein Ersatz genügt, entscheidet die jeweilige Bank.

    Unterlagen zur Person fehlen: was hilft?

    Bei Unterlagen zur Person hilft fast immer ein Beleg, der dieselbe Zahl aus einer anderen Quelle zeigt. Haben Sie die Dezemberabrechnung nicht mehr, belegt die Lohnsteuerbescheinigung das Jahreseinkommen. Der Arbeitgeber muss sie nach § 41b EStG zum Abschluss des Lohnsteuerabzugs erstellen, Sie können sie also jederzeit anfordern.

    Sind Sie gerade erst in einen neuen Job gewechselt, gibt es noch keine Abrechnungen. Dann zählt der Arbeitsvertrag mit Gehalt und Beginn. Läuft noch eine Probezeit, sehen manche Banken genauer hin als andere. Hier entscheidet die Auswahl der Bank mehr als jede zusätzliche Unterlage.

    Bei Selbstständigen fehlt am häufigsten der letzte Steuerbescheid, weil das Finanzamt noch nicht entschieden hat. Viele Banken arbeiten dann übergangsweise mit der eingereichten Steuererklärung, dem Jahresabschluss und einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung. Den Bescheid reichen Sie nach, sobald er da ist. Wie Banken Selbstständige insgesamt prüfen, steht im Beitrag Finanzierung für Selbstständige.

    Wer kurz vor der Rente kauft, hat meist noch keinen Rentenbescheid. Die Bank rechnet dann mit der Renteninformation, die die Rentenversicherung nach § 109 SGB VI verschickt, oder mit einer Rentenauskunft, die Sie dort anfordern können.

    Objektunterlagen fehlen: wo bekommen Sie sie?

    Objektunterlagen bekommen Sie zuerst beim Verkäufer oder Makler, weil die meisten davon beim Eigentümer liegen. Fehlt dort etwas, gibt es für fast jede Unterlage eine Stelle, die sie ausstellt oder aufbewahrt. Das dauert aber oft länger als bei Unterlagen zur Person, deshalb lohnt es sich, gleich beim ersten Kontakt nachzufragen.

    Den Grundbuchauszug darf nach § 12 GBO einsehen, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Als Kaufinteressent ohne Zustimmung des Eigentümers gelingt das meist nicht. Bitten Sie deshalb den Verkäufer um einen aktuellen Auszug oder um eine Vollmacht. Ist der Notar schon beauftragt, holt er den Auszug ohnehin ein.

    Fehlt bei einer Wohnung die Teilungserklärung, liegt sie in der Grundakte beim Grundbuchamt, der Zugang läuft wieder über den Eigentümer oder den Notar. Protokolle der Eigentümerversammlungen und Beschlüsse hat der Verwalter, der nach § 24 WEG eine Beschluss-Sammlung führen muss.

    Gibt es keine Wohnflächenberechnung oder passt sie nicht zum heutigen Zustand, lässt sich die Fläche durch einen Architekten oder Sachverständigen neu berechnen. Für die Bank ist die Fläche eine der Grundlagen für den Wert. Wie sie damit rechnet, erklärt der Beitrag Wie die Bank eine Eigentumswohnung bewertet.

    Was bedeutet eine Zusage unter Auflage?

    Eine Zusage unter Auflage heißt: Die Bank hat entschieden, zahlt aber erst aus, wenn die genannten Unterlagen oder Bedingungen nachgewiesen sind. Für Sie ist das oft der schnellere Weg, weil die Entscheidung nicht auf eine Unterlage wartet, die nur für die Auszahlung zählt.

    Der Haken liegt im Zeitplan. Die Auflagen müssen erfüllt sein, wenn der Kaufpreis fällig wird. Fällt erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars auf, dass ein Nachweis fehlt, kann das Geld zu spät kommen. Lesen Sie die Auflagen deshalb gleich nach Erhalt der Zusage und erledigen Sie sie vor dem Notartermin. Wie der Weg vom Kaufvertrag bis zur Überweisung verläuft, beschreibt der Beitrag Wie läuft die Auszahlung des Darlehens?

    1. Zusage lesen und jede Auflage einzeln in eine Liste übernehmen.
    2. Für jede Auflage festhalten, wer die Unterlage liefert: Sie, der Arbeitgeber, der Steuerberater, der Verkäufer oder der Notar.
    3. Bei Dritten sofort anfragen und einen Termin vereinbaren.
    4. Erledigte Auflagen gesammelt bei der Bank einreichen, nicht einzeln über Wochen.
    5. Vor dem Notartermin prüfen, ob noch etwas offen ist.

    Was Sie bei fehlenden Unterlagen vermeiden sollten

    Vermeiden Sie vor allem, fehlende Zahlen zu schätzen oder Lücken zu verschweigen. Eine geschätzte Angabe, die sich später nicht belegen lässt, wirft Fragen zum Rest der Anfrage auf. Eine Lücke, die erst die Bank entdeckt, kostet einen Rücklauf und damit Tage.

    Ebenso wenig hilft es, dieselbe Anfrage parallel mit unterschiedlichen Lücken an mehrere Banken zu schicken. Jede Bank fragt dann einzeln nach, und Sie beantworten dieselbe Frage mehrfach. Besser ist eine vollständige Anfrage mit einer klaren Liste, was noch fehlt und wann es kommt.

    • Keine Zahlen schätzen, die die Bank später belegt sehen will
    • Keine eigenen Aufstellungen statt offizieller Belege, wenn es einen offiziellen Beleg gibt
    • Keine Lücke verschweigen, auch wenn sie klein wirkt
    • Ausweis und Kontoauszüge nicht erst kurz vor der Auszahlung prüfen

    Wie wir fehlende Unterlagen auffangen

    Bei unserer Baufinanzierung führen wir für jede Anfrage eine Liste der Unterlagen, haken ab, was vorliegt, und schreiben zu jeder Lücke den Grund und den Termin. Den passenden Ersatzbeleg legen wir gleich bei. So weiß die Bank vor der Prüfung, woran sie ist, und kann entscheiden statt nachzufragen.

    Fehlt eine Unterlage, die eine bestimmte Bank zwingend vor der Entscheidung sehen will, ist das auch ein Kriterium bei der Auswahl der Bank. Wie lange die Entscheidung danach dauert, erklärt der Beitrag Wie lange dauert eine Finanzierungszusage?

    Häufige Fragen

    Ja, in vielen Fällen. Wichtig ist, dass Sie die Lücke offen benennen, den Grund angeben und sagen, bis wann die Unterlage nachkommt. Fehlt etwas, das die Bank für die Auszahlung braucht, nimmt sie es häufig als Auflage in die Zusage auf. Fehlt dagegen ein Beleg für das Einkommen oder den Wert des Objekts, wird die Bank in der Regel erst entscheiden, wenn er oder ein anerkannter Ersatz vorliegt.

    Das hängt davon ab, wofür die Bank den Bescheid braucht. Angestellte können das Jahreseinkommen meist über die Lohnsteuerbescheinigung nach § 41b EStG und die Dezemberabrechnung belegen. Bei Selbstständigen akzeptieren viele Banken übergangsweise die eingereichte Steuererklärung mit dem Jahresabschluss und eine Bestätigung des Steuerberaters, den Bescheid reichen Sie nach. Ob das genügt, entscheidet die jeweilige Bank.

    Am einfachsten über den Verkäufer oder den Makler, der den Auszug in der Regel ohnehin vorliegen hat. Ein eigenes Einsichtsrecht haben Sie nach § 12 GBO nur bei berechtigtem Interesse, das ein Kaufinteressent ohne Zustimmung des Eigentümers meist nicht darlegen kann. Mit einer Vollmacht des Verkäufers oder über den beauftragten Notar lässt sich der Auszug aber beschaffen.

    Die Bank hat die Finanzierung grundsätzlich entschieden, zahlt aber erst aus, wenn bestimmte Unterlagen oder Bedingungen nachgewiesen sind. Typisch sind ein Eigenkapitalnachweis, ein Steuerbescheid, der noch kommt, oder der Nachweis der Gebäudeversicherung. Lesen Sie die Auflagen gleich nach Erhalt der Zusage und erledigen Sie sie vor dem Notartermin, damit die Auszahlung nicht hängt.

    Nein. Die Bank muss Ihre Angaben nach § 505b Abs. 3 BGB anhand von Unterlagen überprüfen. Eine geschätzte Zahl, die sich später nicht belegen lässt, kostet mehr Zeit als eine offen benannte Lücke und beschädigt das Vertrauen in den Rest der Anfrage. Schreiben Sie lieber dazu, dass ein Wert noch fehlt und wann er kommt.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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